aus mit einem solchen Plan an die saarländischen Gemeinden herangetreten.
Diese lehnten den Vorschlag aber einhellig ab. Als sich jedoch in
den Jahren 1927 und 1928 die Gründung einer kommunal organisierten
Ferngasgesellschaft im Saargebiet abzeichnete, erneuerte die GBG ihr
Angebot. Die Saarabteilung der GBG verfügte bis dahin über keinen
selbständigen Rechtsstatus, sie definierte sich als eine juristisch
unselbständige Verwaltungs- und Betriebsabteilung der GBG mbH in
Berlin. Hinzu kam, dass sich die GBG mit dem Bau verschiedener
Hochdruckleitungen und Ortsnetze finanziell übernommen hatte und
ihr damaliger Mitgesellschafter, die Continentale Wasserwerksgesellschaft
(CWG) infolge der mangelnden Rentabilität den Rückzug aus
dem Unternehmen beabsichtigte.271
In einem eigens in Auftrag gegebenen Gutachten legte der Direktor des
Trierer Gaswerks ein Engagement der Öffentlichen Hand nahe: "Eine
Verbindung des Landkreises Saarbrücken mit der GBG bietet erstens die
Möglichkeit eines weitgehenden Einflusses der Kreisverwaltung auf das gan^e geschäftliche
Gebaren der GBG, zweitens verschafft sie dem Kreis Elinnahmen, die
von der Bürgerschaß desselben gum erheblichen Teil ausgehen und dieser durch
Minderung der Kreisausgaben wieder s^ugutekommen, drittens ist troß dieser Einnahmen
die Kreisverwaltung von einem nicht leicht gu beherrschenden technisch-wirtschaftlichen
Organismus entlastet, viertens ist die GBG wesentlich freier von kommunalpolitischen
und sozialen Einflüssen und daher in der Lage, ihre reichen
kaufmännischen und technischen Erfahrungen in voller Unabhängigkeit gur Geltung
gu bringen".211 Nicht zuletzt aufgrund der Empfehlungen auswärtiger
Sachverständiger trat der Landkreis Saarbrücken mit Wirkung vom
30. März 1929 in die GBG-"Saar" GbR ein. Der Kaufpreis für die Beteiligung
betrug 932.000 Mark.
Die unterschiedlichen Interessen zwischen GBG und Gemeinden
schlugen sich vor allem in Fragen der Gasverluste, der Gasqualität, der
Pachtzahlungen sowie vor allem der Gaspreise nieder, was beide Seiten
durch die in den Verträgen fehlenden Kohlenklauseln billigend in Kauf
nahmen. Die Kommunen, als Gasbezieher in der strategisch ungünsti¬A
Stadtverband Sbr. G-S/2: Gutachten des Gasdirektors Wahl vom 27.2.1929, S.
1 f.; Die Kooperation zwischen GBG und CWG basierte auf einem Vertrag vom
20.10.1925, Die Saarabteilung der GBG wurde in einer GbR aus dem restlichen Unternehmen
ausgelagert. Der Zweck der Gesellschaft war die Versorgung des Saargebietes
mit Gas. Da die CWG offenbar über wenig Erfahrungen im Gasfach verfügte,
und hohe Kredite aufnehmen musste, versuchte sie nach wenigen Jahren, ihr Engagement
wieder aufzugeben.
^A Stadtverband Sbr. G-S/2: Gutachten Wahl vom 27.2.1929, S. 9 f.
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