Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

aus  mit  einem  solchen  Plan  an  die  saarländischen  Gemeinden  herangetreten.
  Diese  lehnten  den  Vorschlag  aber  einhellig  ab.  Als  sich  jedoch  in
den  Jahren  1927  und  1928  die  Gründung  einer  kommunal  organisierten
Ferngasgesellschaft  im  Saargebiet  abzeichnete,  erneuerte  die  GBG  ihr
Angebot.  Die  Saarabteilung  der  GBG  verfügte  bis  dahin  über  keinen
selbständigen  Rechtsstatus,  sie  definierte  sich  als  eine  juristisch
unselbständige  Verwaltungs-  und  Betriebsabteilung  der  GBG  mbH  in
Berlin.  Hinzu  kam,  dass  sich  die  GBG  mit  dem  Bau  verschiedener
Hochdruckleitungen  und  Ortsnetze  finanziell  übernommen  hatte  und
ihr  damaliger  Mitgesellschafter,  die  Continentale  Wasserwerksgesellschaft
  (CWG)  infolge  der  mangelnden  Rentabilität  den  Rückzug  aus
dem  Unternehmen  beabsichtigte.271
In  einem  eigens  in  Auftrag  gegebenen  Gutachten  legte  der  Direktor  des
Trierer  Gaswerks  ein  Engagement  der  Öffentlichen  Hand  nahe:  "Eine
Verbindung  des  Landkreises  Saarbrücken  mit  der  GBG  bietet  erstens  die
Möglichkeit  eines  weitgehenden  Einflusses  der  Kreisverwaltung  auf  das  gan^e  geschäftliche
  Gebaren  der  GBG,  zweitens  verschafft  sie  dem  Kreis  Elinnahmen,  die
von  der  Bürgerschaß  desselben  gum  erheblichen  Teil  ausgehen  und  dieser  durch
Minderung  der  Kreisausgaben  wieder  s^ugutekommen,  drittens  ist  troß  dieser  Einnahmen
  die  Kreisverwaltung  von  einem  nicht  leicht  gu  beherrschenden  technisch-wirtschaftlichen
  Organismus  entlastet,  viertens  ist  die  GBG  wesentlich  freier  von  kommunalpolitischen
  und  sozialen  Einflüssen  und  daher  in  der  Lage,  ihre  reichen
kaufmännischen  und  technischen  Erfahrungen  in  voller  Unabhängigkeit  gur  Geltung
  gu  bringen".211  Nicht  zuletzt  aufgrund  der  Empfehlungen  auswärtiger
  Sachverständiger  trat  der  Landkreis  Saarbrücken  mit  Wirkung  vom
30.  März  1929  in  die  GBG-"Saar"  GbR  ein.  Der  Kaufpreis  für  die  Beteiligung
  betrug  932.000  Mark.
Die  unterschiedlichen  Interessen  zwischen  GBG  und  Gemeinden
schlugen  sich  vor  allem  in  Fragen  der  Gasverluste,  der  Gasqualität,  der
Pachtzahlungen  sowie  vor  allem  der  Gaspreise  nieder,  was  beide  Seiten
durch  die  in  den  Verträgen  fehlenden  Kohlenklauseln  billigend  in  Kauf
nahmen.  Die  Kommunen,  als  Gasbezieher  in  der  strategisch  ungünsti¬A

  Stadtverband  Sbr.  G-S/2:  Gutachten  des  Gasdirektors  Wahl  vom  27.2.1929,  S.
1  f.;  Die  Kooperation  zwischen  GBG  und  CWG  basierte  auf  einem  Vertrag  vom
20.10.1925,  Die  Saarabteilung  der  GBG  wurde  in  einer  GbR  aus  dem  restlichen  Unternehmen
  ausgelagert.  Der  Zweck  der  Gesellschaft  war  die  Versorgung  des  Saargebietes
  mit  Gas.  Da  die  CWG  offenbar  über  wenig  Erfahrungen  im  Gasfach  verfügte,
und  hohe  Kredite  aufnehmen  musste,  versuchte  sie  nach  wenigen  Jahren,  ihr  Engagement
  wieder  aufzugeben.
^A  Stadtverband  Sbr.  G-S/2:  Gutachten  Wahl  vom  27.2.1929,  S.  9  f.

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