Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

fen.267  Auch  ein  direkter  Lieferungsvertrag  mit  der  Völklinger  Hütte
wurde  erwogen.  Eine  solche  Lösung  schied  aber  genau  wie  in  Sulzbach
aus,  weil  die  GBG  bereits  am  4.  Juli  1925  einen  Vertrag  mit  der  Hütte
abgeschlossen  hatte,  in  welchem  diese  sich  verpflichtete,  bis  zum  30.
September  1940  ihre  gesamte  Kokereigasproduktion  an  die  GBG  abzugeben.268
  Angesichts  der  Drohung,  die  Eigengaserzeugung  wieder
aufzunehmen,  zeigte  sich  die  GBG  jedoch  kompromissbereit.  Der  am
19.  September  1926  abgeschlossene  Vertrag  enthielt  aus  Sicht  der  Gemeinde
  eine  Reihe  von  Verbesserungen:  Die  Gemeinde  erhielt  das  Gas
zu  den  Konditionen  eines  Großkonsumenten.  Der  Einkaufspreis  lag
bei  25  Cts.  pro  Kubikmeter,  der  Verkaufspreis  demgegenüber  bei  90
Cts.,  sodass  der  Gemeinde  auch  nach  Abzug  der  Kosten  für  die  Unterhaltung
  des  Rohrnetzes  und  der  Bildung  eines  Rücklagefonds  ein  Reinüberschuss
  von  625.000  Frs.  pro  Jahr  verbleiben  sollte.269  Weiterhin
passte  die  GBG  das  Baukonto  zugunsten  der  Gemeinde  von  217.000
Mark  auf  150.000  Mark  an.  Schließlich  erfolgten  die  Betriebsführung  -
und  damit  auch  der  Gasverkauf  -  der  zu  Völklingen  gehörenden
Bürgermeistereien  Fürstenhausen,  Fenne  und  Wehrden  über  die  Gemeinde
  und  nicht  mehr  über  die  GBG.  Der  neue  Gaslieferungsvertrag
trat  mit  Wirkung  vom  1.  April  1927  in  Kraft  und  hatte  eine  Laufzeit
von  fünf  Jahren,  wurde  jedoch  am  18.  August  1931  nochmals  bis  zum
31.  März  1937  verlängert.270
Obwohl  die  meisten  Gemeinden  nach  Ablauf  der  15-jährigen  Kündigungsfrist
  ihren  Pacht-  beziehungsweise  Lieferungsvertrag  mit  der
GBG  verlängerten,  lag  der  Grund  für  die  fortwährende  Zusammenarbeit
  weniger  in  den  guten  Erfahrungen,  die  die  Gemeinden  im  Laufe
der  jahre  mit  der  GBG  gemacht  hatten,  als  in  den  rechtlichen  Restriktionen
  (langfristige  Lieferverträge  der  Kokereien  mit  der  GBG)  und  finanziellen
  Hürden  (Übernahme  des  Baukontos  durch  die  Gemeinden),
die  die  GBG  den  Gemeinden  auf  dem  Wege  zu  einer  Rekommunalisierung
  in  den  Weg  legte.  Zugleich  bildeten  diese  Restriktionen  aber  die
Voraussetzungen  für  die  Gründung  einer  "saarländischen"  Ferngas-Gesellschaft
  unter  wesentlicher  Mitwirkung  der  Kommunen.
Als  dritten  Weg,  die  Position  der  Gemeinden  gegenüber  der  GBG  zu
verbessern,  erwogen  die  Vertreter  der  Gemeinden  und  des  Landkreises
Saarbrücken,  die  Saarabteilung  der  GBG  formal  von  einem  privatwirtschaftlichen
  in  ein  gemischtwirtschaftliches  Unternehmen  umzuwandeln.
  Bereits  nach  Ende  des  Ersten  Weltkrieges  war  die  GBG  von  sich
^67  StA  Vkl.  AR  13/8:  Betriebswerkskommission  vom  12.8.1926
StA  Vkl.  AR  Fach  13/8:  Besprechung  am  20.8.1926
StA  Vkl.  AR  13/8:  Schreiben  des  Bürgermeisters  an  den  Landrat
Stadtwerke  Vkl.  Vertragsakte  Saar-Ferngas:  Gaslieferungsvertrag  vom  18.8.1931
            
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