fen.267 Auch ein direkter Lieferungsvertrag mit der Völklinger Hütte
wurde erwogen. Eine solche Lösung schied aber genau wie in Sulzbach
aus, weil die GBG bereits am 4. Juli 1925 einen Vertrag mit der Hütte
abgeschlossen hatte, in welchem diese sich verpflichtete, bis zum 30.
September 1940 ihre gesamte Kokereigasproduktion an die GBG abzugeben.268
Angesichts der Drohung, die Eigengaserzeugung wieder
aufzunehmen, zeigte sich die GBG jedoch kompromissbereit. Der am
19. September 1926 abgeschlossene Vertrag enthielt aus Sicht der Gemeinde
eine Reihe von Verbesserungen: Die Gemeinde erhielt das Gas
zu den Konditionen eines Großkonsumenten. Der Einkaufspreis lag
bei 25 Cts. pro Kubikmeter, der Verkaufspreis demgegenüber bei 90
Cts., sodass der Gemeinde auch nach Abzug der Kosten für die Unterhaltung
des Rohrnetzes und der Bildung eines Rücklagefonds ein Reinüberschuss
von 625.000 Frs. pro Jahr verbleiben sollte.269 Weiterhin
passte die GBG das Baukonto zugunsten der Gemeinde von 217.000
Mark auf 150.000 Mark an. Schließlich erfolgten die Betriebsführung -
und damit auch der Gasverkauf - der zu Völklingen gehörenden
Bürgermeistereien Fürstenhausen, Fenne und Wehrden über die Gemeinde
und nicht mehr über die GBG. Der neue Gaslieferungsvertrag
trat mit Wirkung vom 1. April 1927 in Kraft und hatte eine Laufzeit
von fünf Jahren, wurde jedoch am 18. August 1931 nochmals bis zum
31. März 1937 verlängert.270
Obwohl die meisten Gemeinden nach Ablauf der 15-jährigen Kündigungsfrist
ihren Pacht- beziehungsweise Lieferungsvertrag mit der
GBG verlängerten, lag der Grund für die fortwährende Zusammenarbeit
weniger in den guten Erfahrungen, die die Gemeinden im Laufe
der jahre mit der GBG gemacht hatten, als in den rechtlichen Restriktionen
(langfristige Lieferverträge der Kokereien mit der GBG) und finanziellen
Hürden (Übernahme des Baukontos durch die Gemeinden),
die die GBG den Gemeinden auf dem Wege zu einer Rekommunalisierung
in den Weg legte. Zugleich bildeten diese Restriktionen aber die
Voraussetzungen für die Gründung einer "saarländischen" Ferngas-Gesellschaft
unter wesentlicher Mitwirkung der Kommunen.
Als dritten Weg, die Position der Gemeinden gegenüber der GBG zu
verbessern, erwogen die Vertreter der Gemeinden und des Landkreises
Saarbrücken, die Saarabteilung der GBG formal von einem privatwirtschaftlichen
in ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen umzuwandeln.
Bereits nach Ende des Ersten Weltkrieges war die GBG von sich
^67 StA Vkl. AR 13/8: Betriebswerkskommission vom 12.8.1926
StA Vkl. AR Fach 13/8: Besprechung am 20.8.1926
StA Vkl. AR 13/8: Schreiben des Bürgermeisters an den Landrat
Stadtwerke Vkl. Vertragsakte Saar-Ferngas: Gaslieferungsvertrag vom 18.8.1931