Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

derat  voraus.  Die  GBG  stellte  zunächst  eine  Pachtsumme  von  75.000
Frs.  in  Aussicht.  Vor  allem  die  sozialdemokratische  Fraktion  machte  so
viel  Druck,  dass  die  Gesellschaft  ihr  Angebot  nachbesserte,  schließlich
einigten  sich  beide  Seiten  auf  30.000  Mark.  Auch  die  Laufzeit  des  neuen
Vertrages  blieb  umstritten.  Während  die  bürgerlichen  Parteien  für  eine
Vertragsdauer  von  15  Jahren  plädierten,  sprachen  sich  die  linken  Parteien
  für  eine  möglichst  kurze  Laufzeit  aus,  um  das  Gaswerk  schnellstens
wieder  in  Gemeindebesitz  zu  übernehmen.  Nur  unter  diesen  Umständen
  -  so  die  Sozialdemokraten  -  könnten  niedrigere  Gaspreise  realisiert
werden.264
Bereits  zwei  Jahre  nach  der  Vertragsverlängerung  kam  es  zu  neuerlichen
  Auseinandersetzungen.  Innerhalb  kurzer  Zeit  kamen  zwei  Familien
  durch  Gasvergiftungen  ums  Leben.  Der  Gemeinderat  warf  deshalb
der  GBG  vor,  ihre  Sorgfaltspflicht  verletzt  zu  haben,  das  Gasnetz  nicht
systematisch  erneuert  und  Warnungen  aus  der  Bevölkerung  über  Gasausströmungen
  —  Sulzbach  war  Bergschadensgebiet  -  nicht  ernst  genommen
  zu  haben.265  Wieder  erwog  die  Verwaltung  eine  vorzeitige
Auflösung  des  Pachtvertrages.  In  diesem  Zusammenhang  wurden  auch
Untersuchungen  angestellt,  in  den  Zweckverband  des  Gaswerks  Dudweiler
  einzutreten.  Aber  auch  diese  Pläne  scheiterten  an  den  fehlenden
finanziellen  Mitteln,  die  ein  Ausbau  des  Dudweiler  Gaswerks  mit  sich
gebracht  hätte.266
In  lsölklingen  bestand  nach  den  langwierigen  Schiedsgerichtsverfahren
mit  der  GBG  zunächst  von  Seiten  der  Gemeinde  kein  Interesse  an  einer
  Verlängerung  des  Pachtvertrages.  Die  Verselbständigung  der  Gasversorgung
  und  die  Errichtung  eines  Gaswerks  gab  nach  Ansicht  der
Betriebskommission,  "vom  Standpunkte  der  Wirtschaftlichkeit,  der  Beweglichkeit
  bei  eintretenden  technischen  Neuerungen  und  auch  im  Interesse  der  Bevölkerung
  den  einzigen  Weg  vor,  zufrieden  stellende  Verhältnisse  zu  schaf¬264

  Volksstimme  vom  8.7.1926
265  Vgl.  Trapp  (1986),  S.  14
Stadt  Sulzbach:  Gemeinderatssitzung  vom  30.3.1932;  Stadtratssitzung  vom
15.3.1953;  Trapp  (1986),  S.  15;  Nach  Ablauf  des  fünfjährigen  Pachtvertrages  mit  der
GBG,  Anfang  1932,  überlegte  die  Gemeinde  Sulzbach  erneut,  das  Gaswerk  wieder  in
Eigenregie  zu  übernehmen.  Auch  diesmal  wurde  das  Vorhaben  nicht  umgesetzt.  Der
zwischen  der  Firma  Röchling  und  der  GBG  bestehende  1  iefervertrag,  der  noch  bis
zum  31.12.1941  in  Kraft  war,  verhinderte  den  direkten  Bezug  von  Kokereigas  aus  Altenwald.
  Zudem  war  das  Baukonto  (für  Reparaturen,  Erweiterungen,  Erneuerungen)
zu  Lasten  der  Gemeinde  in  der  Zwischenzeit  auf  mehrere  100.000  Mark  aufgelaufen
und  an  eine  Ablösung  infolge  der  finanziellen  Verhältnisse  der  Gemeinde  nicht  zu
denken.  Am  30.  März  1932  verlängerte  deshalb  die  Gemeinde  den  Pachtvertrag  für
die  Dauer  von  zehn  Jahren  und  erhielt  hierfür  eine  Pachtsumme  von  180.000  Frs.
jährlich.

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