sofortige Auflösung des Vertrages mit der GBG. Nach langen Verhandlungen
erklärte sich die Bürgermeisterei zur Zahlung einer Abfindungssumme
von 900.000 Mark und einer Abgabe zwischen fünf und
zehn Pfg. pro Kubikmeter bis März 1926 an die GBG bereit.257 258
ln Fraulautem lag es infolge der langwierigen Auseinandersetzungen mit
der GBG auf der Hand, den bestehenden Pachtvertrag zum 1. Januar
1927 zu kündigen. Da die Gemeinde Bous eine finanzielle Beteiligung
Fraulauterns am Gaswerk Bous ablehnte, erwog die Verwaltung u.a.
auch die Wiederinbetriebnahme des eigenen Gaswerks. Auch ließ das
Bürgermeisteramt von dem Sachverständigen Johannes Brandt in Bremen
verschiedene Alternativen prüfen. Der Gutachter empfahl, das
Gaswerk wieder in Betrieb zu setzen und mit der Gemeinde Dillingen,
die bis dahin auf eine Gasversorgung verzichtete, eine Gasgemeinschaft
zu bilden.259 Bei einer solchen Lösung hätte sich der Gasabsatz in etwa
verdoppelt und damit die Rentabilität des Gaswerks erhöht. Auf diesem
Wege wollte die Gemeindeverwaltung in den Verhandlungen mit der
GBG höhere Pachtzahlungen durchsetzen.260 Vorsorglich kündigte die
Gemeinde den Pachtvertrag am 22. Februar 1926. In den anschließenden
Verhandlungen bot die GBG ihrerseits eine Umrechnung der Pacht
von 22.000 Mark auf 30.000 Frs. pro Jahr an.261 Nachdem auch weitere
Verhandlungsrunden erfolglos blieben, weil die Gemeinde eine höhere
Pachtzahlung durchsetzen wollte, stellte die GBG eine Zahlung von
40.000 Frs. in Aussicht, lehnte aber jede weitere Änderung der
Vertragsbedingungen kategorisch ab. Man kam überein, ein Moratorium
abzuschließen und den Vertrag vorerst bis zum 31. März 1929 zu
verlängern.262 Danach sollte sich der Vertrag automatisch von Jahr zu
Jahr verlängern, falls die Gemeinde von ihrem Kündigungsrecht keinen
Gebrauch machen sollte. In den folgenden Jahren stand von Seiten des
Gemeinderates eine Kündigung des Pachtverhältnisses jedoch nicht
mehr zur Disposition.
Auch in Sul^bach sprachen eine Reihe von Faktoren für eine Kündigung
des Pachtvertrages mit der GBG, dennoch verlängerte der Gemeinderat
den Vertrag mit der GBG.263 Dem gingen lange Debatten im Gemein¬LA
Sbr. Dep. 111. 678: Bürgermeisterei-Versammlung vom 21.10.1921
257 StA Sls. NB XLVIII 1 Heft 3 FRA: I. Gutachten über die Frage: Inbetriebnahme
des Gaswerks Fraulautern; II. Gutachten über die Frage: gemeinsame Gasversorgung
Fraulautern-Dillingen vom 2.2.1927
260 StA Sls. NB XLVIII 1 Heft 3 FRA: Gemeinderatssitzung vom 13.1.1926
261 StA Sls. NB XLVIII 1 Heft 3 FRA: Verhandlung vom 4.3.1926
262 StA Sls. NB XLVIII 1 Heft 3 FRA: Sitzung der Beleuchtungs- und
Finanzkommission vom 3.3.1927; Nachtrags vertrag
2^5 Stadt Sulzbach: Gemeinderatssitzungen vom 22.12.1925 und 22.12.1926
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