Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

sofortige  Auflösung  des  Vertrages  mit  der  GBG.  Nach  langen  Verhandlungen
  erklärte  sich  die  Bürgermeisterei  zur  Zahlung  einer  Abfindungssumme
  von  900.000  Mark  und  einer  Abgabe  zwischen  fünf  und
zehn  Pfg.  pro  Kubikmeter  bis  März  1926  an  die  GBG  bereit.257 258
ln  Fraulautem  lag  es  infolge  der  langwierigen  Auseinandersetzungen  mit
der  GBG  auf  der  Hand,  den  bestehenden  Pachtvertrag  zum  1.  Januar
1927  zu  kündigen.  Da  die  Gemeinde  Bous  eine  finanzielle  Beteiligung
Fraulauterns  am  Gaswerk  Bous  ablehnte,  erwog  die  Verwaltung  u.a.
auch  die  Wiederinbetriebnahme  des  eigenen  Gaswerks.  Auch  ließ  das
Bürgermeisteramt  von  dem  Sachverständigen  Johannes  Brandt  in  Bremen
  verschiedene  Alternativen  prüfen.  Der  Gutachter  empfahl,  das
Gaswerk  wieder  in  Betrieb  zu  setzen  und  mit  der  Gemeinde  Dillingen,
die  bis  dahin  auf  eine  Gasversorgung  verzichtete,  eine  Gasgemeinschaft
zu  bilden.259  Bei  einer  solchen  Lösung  hätte  sich  der  Gasabsatz  in  etwa
verdoppelt  und  damit  die  Rentabilität  des  Gaswerks  erhöht.  Auf  diesem
Wege  wollte  die  Gemeindeverwaltung  in  den  Verhandlungen  mit  der
GBG  höhere  Pachtzahlungen  durchsetzen.260  Vorsorglich  kündigte  die
Gemeinde  den  Pachtvertrag  am  22.  Februar  1926.  In  den  anschließenden
  Verhandlungen  bot  die  GBG  ihrerseits  eine  Umrechnung  der  Pacht
von  22.000  Mark  auf  30.000  Frs.  pro  Jahr  an.261  Nachdem  auch  weitere
Verhandlungsrunden  erfolglos  blieben,  weil  die  Gemeinde  eine  höhere
Pachtzahlung  durchsetzen  wollte,  stellte  die  GBG  eine  Zahlung  von
40.000 Frs.  in  Aussicht,  lehnte  aber  jede  weitere  Änderung  der
Vertragsbedingungen  kategorisch  ab.  Man  kam  überein,  ein  Moratorium
  abzuschließen  und  den  Vertrag  vorerst  bis  zum  31.  März  1929  zu
verlängern.262  Danach  sollte  sich  der  Vertrag  automatisch  von  Jahr  zu
Jahr  verlängern,  falls  die  Gemeinde  von  ihrem  Kündigungsrecht  keinen
Gebrauch  machen  sollte.  In  den  folgenden  Jahren  stand  von  Seiten  des
Gemeinderates  eine  Kündigung  des  Pachtverhältnisses  jedoch  nicht
mehr  zur  Disposition.
Auch  in  Sul^bach  sprachen  eine  Reihe  von  Faktoren  für  eine  Kündigung
des  Pachtvertrages  mit  der  GBG,  dennoch  verlängerte  der  Gemeinderat
den  Vertrag  mit  der  GBG.263  Dem  gingen  lange  Debatten  im  Gemein¬LA

  Sbr.  Dep.  111.  678:  Bürgermeisterei-Versammlung  vom  21.10.1921
257  StA  Sls.  NB  XLVIII  1  Heft  3  FRA:  I.  Gutachten  über  die  Frage:  Inbetriebnahme
des  Gaswerks  Fraulautern;  II.  Gutachten  über  die  Frage:  gemeinsame  Gasversorgung
Fraulautern-Dillingen  vom  2.2.1927
260  StA  Sls.  NB  XLVIII  1  Heft  3  FRA:  Gemeinderatssitzung  vom  13.1.1926
261  StA  Sls.  NB  XLVIII  1  Heft  3  FRA:  Verhandlung  vom  4.3.1926
262  StA  Sls.  NB  XLVIII  1  Heft  3  FRA:  Sitzung  der  Beleuchtungs-  und
Finanzkommission  vom  3.3.1927;  Nachtrags  vertrag
2^5  Stadt  Sulzbach:  Gemeinderatssitzungen  vom  22.12.1925  und  22.12.1926

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