und 1925 ergebnislos verliefen, wurde das Verfahren durch die Kündigung
des Pachtvertrages mit der GBG am 26. März 1926 hinfällig.254
Infolge der vertraglich fixierten Benachteiligung der Gemeinden und
der fehlenden Transparenz der Geschäftsführung der GBG hatte sich
von kommunaler Seite vor allem in den 20er-Jahren ein starkes Misstrauen
gegenüber der GBG breit gemacht. An vielen Konfliktpunkten
zeigten sich die unterschiedlichen Interessen beiden Seiten. Während es
der GBG darum ging, eine optimale Rentabilität ihres eingesetzten Kapitals
durch Ausweitung des Gasabsatzes zu erzielen, lag den Gemeinden
an möglichst hohen Pachteinnahmen, Preisstabilität und einer sicheren
Versorgung. Insbesondere in Krisenzeiten, wie sie sich im Laufe
und nach dem Ersten Weltkrieg einstellten, kamen diese unterschiedlichen
Auffassungen zum Tragen und gaben den Ausschlag, dass die
Gemeinden ihre Position gegenüber der GBG verbessern wollten.
Als ein mögliches Instrument schlug der Ingenieur Wellstein dem Sulzbacher
Bürgermeister schon 1921 die Gründung einer Interessengemeinschaft
mehrerer Gemeinden unter Ausschaltung der GBG vor:
"Mit anderen Worten: das jetzige Versorgungsgebiet der GBG muss auch in Zukunft
in irgend einer Form nach gemeinwirtschaftlichen Gesichtspunkten bewirtschaftet
werden, durch Zusammenschluss betr. Gemeinden gu einer Interessengemeinschaft,
unter Ausschaltung fremder Betriebsgesellschaften. Die Gemeinden
übernehmen den Betrieb wieder selbst[".255
Auch der Völklinger Bürgermeister machte sich 1922 im Zuge der
langwierigen Auseinandersetzungen mit der GBG für eine Rekommunalisierung
der Gasversorgung stark. Es müsse Ziel bleiben, die GBG
auszuschalten und die Gasversorgung auf dem Weg der Gründung eines
Zweckverbandes zu kommunalisieren. Zu diesem Zweck müsse
umgehend ein Liefervertrag mit der Völklinger Hütte unter Umgehung
der GBG abgeschlossen werden.256
Als zweite Möglichkeit, den Einfluss der GBG zu begrenzen, erwogen
mehrere Gemeinden, ihren Pachtvertrag nach 15 Jahren zu kündigen
oder entscheidend zu modifizieren. Dudweiler hatte die Zusammenarbeit
mittels eines Übergabevertrages schon 1921 vorzeitig beendet. Die
Anlagen kamen zum Buchwerte von 1,6 Mio. Mark wieder an die Gemeinde
zurück.257 Auch die Gemeinde Illingen verlangte 1921 die
254 A Stadtverband Sbr. G-S/74: Bürgermeister an Vorsitzenden des Kreisausschusses
vom 11.4.1926
255 LA Sbr. Dep. Sulzbach 36/6: Gutachten vom 1.7.1921
256 A Stadtverband Sbr. G-S/74: Schreiben an Landrat vom 6.6.1922
252 A Stadtverband Sbr. G-S/3: GBG an den Kreisausschuß des Landkreises Saarbrücken
vom 6.8.1930
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