sen Sachverhalt hinwies, die GBG dennoch ihre Forderungen nicht
herabsetzte, beschloss der Bürgermeistereirat in eigener Verantwortung
die Gaspreise ab 1. August 1920 von zwei auf 1,50 Mark zu senken.247
Die GBG rief daraufhin das Schiedsgericht an. Die Bürgermeisterei
schaltete ihrerseits den Sachverständigen [ohannes Brand ein, der
ebenfalls die Forderungen der GBG für überhöht hielt.248 Das
Schiedsgericht gab zwar der GBG Recht, die Gaspreise lagen ab September
1920 wieder bei zwei Mark, doch stand es um das Vertrauensverhältnis
zwischen beiden Parteien nicht mehr allzu gut.
Auch in Völklingen spitzte sich der Konflikt zwischen der Gemeinde
und GBG schon im Verlaufe des Ersten Weltkrieges zu. Umstritten
blieben hier die langen Sperrzeiten, die das Unternehmen der Gemeinde
auferlegte und trotzdem eine Reduzierung der Pachtsumme
verlangte. Zudem stellte sich anhand eines Schreibens des Reichskommissars
für die Kohlenverteilung heraus, dass die Beschränkungen der
Gaszufuhr von der Völklinger Hütte unbegründet erfolgten, weil das
Unternehmen mit dieser Maßnahme ein höheres Kohlenkontingent
erhalten wollte. Nach Kriegsende geriet die kommunale Gasversorgung
in den Sog der Diskussion über das Für und Wider der Sozialisierung
und Privatisierung kommunaler Betriebe. Die Auseinandersetzung kumulierte
in einer öffentlichen Versammlung mit 1.500 Anwesenden, zu
der die Vereinigte Kommunistische Partei am 13. Januar 1921 in den
großen Saal der Turnhalle in Völklingen einlud. Verschiedene Redner
warfen dort der Leitung des Gaswerks sowie dem örtlichen Amtsbaumeister
vor, der Gemeinde und damit den "Steuersäckel der Bürger" auf
das Schwerste geschadet zu haben. Die Verpachtung des Gaswerks sei
alleine das Ergebnis der systematischen Arbeit des Großkapitals gewesen,
die Gemeinde habe ihre beste Einnahmequelle ohne Not hergegeben.
Die Arbeit der sozialistischen Mehrheit im Gemeinderat habe eine
Reihe von Unregelmäßigkeiten ans Licht gebracht: Gussrohre seien
ohne Wissen der Gemeinde verkauft worden, der Hauptgasmesser sei
manipuliert und deshalb die Gasbezüge falsch abgerechnet worden.
Das Betriebspersonal habe Geld erhalten, um die Unregelmäßigkeiten
mitzutragen. Schließlich seien Instandhaltungskosten entgegen den
Aufstellung nach LA Sbr. Dep. 111. 673. Brandt an Bürgermeisteramt vom 16.9.1920
247 LA Sbr. Dep. 111. 673: Sitzung des Bürgermeistereirates
24% LA Sbr. Dep. 111. 673: Brief an das Bürgermeisteramt vom 16.9.1920
Bous
Brebach
Fraulautern
Saarlouis
1,82 Mk.
1,25 Mk.
1,82 Mk.
1,82 Mk.
226