Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

ten  sich  dahingehend,  dass  das  gesamte  Gaswerk  mit  allen  Apparaturen
und  den  beiden  Gasometern  an  die  GBG  übergehen  sollte,  die  dafür
eine  Abfindungssumme  von  100.000  Mark  an  die  Stadt  zahlte.  Im  Gegenzug
  stimmte  die  Stadt  der  Erhöhung  der  Gaspreise  von  14  und  zehn
auf  18  beziehungsweise  zwölf  Pfg.  pro  Kubikmeter  zu,  ferner  legte  sie
sich  darauf  fest,  von  dem  vorzeitigen  Kündigungsrecht  nach  15  Jahren
keinen  Gebrauch  zu  machen.
Nur  drei  Jahre  später,  im  Herbst  1920,  schloss  sich  jedoch  die  Stadt
Saarlouis  mit  den  vom  Gaswerk  Bous  versorgten  Gemeinden  (Schwab
bach,  Bous,  Fraulautern)  zusammen,  um  gegen  die  andauernden  Preiserhöhungen
  der  GBG  vorzugehen.244  Kernpunkt  der  Auseinandersetzung
  bildete  die  Frage,  inwieweit  das  Energieunternehmen  die  Gaspreise
  entsprechend  der  steigenden  Kohlenpreise  anheben  durfte.  Eine
mögliche  Kopplung  hätte  der  Einführung  einer  Kohlenklausel  bedurft,
deren  genaue  rechnerische  Bestimmung  umstritten  blieb.  Die  Bürgermeisterei
  Fraulautern  warf  der  GBG  vor,  die  Berechnungen  bevorzugten
  einseitig  das  Unternehmen  und  lehnte  die  Preisforderung  ab.  Da
auch  die  anderen  beteiligten  Gemeinden  des  Landkreises  Saarlouis  sich
weiteren  Preiserhöhungen  widersetzten,  eröffnete  die  GBG  ihrerseits
im  Juni  1921  ein  Schiedsgerichtsverfahren  gegen  die  Gemeinde
Schwalbach,  die  stellvertretend  für  die  Nachbargemeinden  als  Beklagte
im  Rechtsstreit  fungierte.  Das  Schiedsgericht  folgte  indessen  dem  Antrag
  der  GBG  und  legte  die  Kohlenklausel  auf  0,42  Pfg./Kubikmeter

Auch  in  Illingen  sorgte  in  den  Jahren  1919  und  1920  ebenfalls  eine  Reihe
von  Preiserhöhungen  in  der  Verwaltung  für  Missmut.  Zwischen  Januar
und  Mai  stiegen  die  Preise  von  58  Pfg.  auf  zwei  Mark  pro  Kubikmeter.
Zwar  gaben  die  steigenden  Kohlenpreise  hierfür  zumindest  teilweise
eine  Erklärung  ab,  doch  lagen  die  dortigen  Preise  erheblich  über  denen
der  Nachbargemeinden.246  Nachdem  die  Gemeinde  die  GBG  auf  die-244

  StA  sis.  NB  XLVIII  Heft  1  FRA:  Bürgermeister  Fraulautern  an  Oberstaatsanwalt
vom  10.10.1921
245  Danach  errechnete  sich  der  Gaspreis  wie  folgt:  "Erhöht  oder  ermässigt  sich  der
Kohlenpreis  um  je  volle  1,-  M  für  1  t  über  den  Grundpreis  von  20,90  M/Tonne,  so
erhöht  oder  ermässigt  sich  der  Gaspreis  von  13,5  Pfg./cbm  für  jede  Preisstufe  um  je
0,42  Pfg./cbm.";  StA  Sls.  NB  XLVIII  1  Heft  2  FRA:  Schiedsspruch
246  Eine  Aufstellung  von  1920  über  die  Gaspreise  mehrerer  Gaswerke  ergab,  dass  die
von  der  GBG  verwalteten  Werke  an  der  Spitze  lagen:

fest.245

Wiebelskirchen
Schiffweiler
St.  Wendel
Neunkirchen
Spiesen

1,30  Mk.
1,00  Mk.
1,10  Mk.
1,20  Mk.
1,30  Mk.

225
            
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