Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

Ein  vierter  Konfliktpunkt  entstand  daraus,  dass  die  GBG  mit  dem  Abschluss
  der  Pachtverträge  auch  sämtliche  Messeinrichtungen,  Druckregler
  und  die  Gasleitungen  unter  ihre  Kontrolle  brachte.  Da  die  Gemeinden
  i.d.R.  keine  Möglichkeit  besaßen,  die  technischen  Einrichtungen
  dauerhaft  zu  überprüfen,  nutzte  die  GBG  diese  Situation  zu  ihren
Gunsten.  Sie  wies  hohe  Gasverluste  in  einem  kommunalen  Gasnetz
aus,  um  das  "verlorene"  Gas  in  andere  Versorgungsgebiete  zu  verschieben.
  In  I  rölklingen  stiegen  nach  der  Übernahme  des  Betriebes  durch  die
GBG  die  Gasverluste  von  15  auf  47  Prozent.  Nachforschungen  in  Hinsicht
  auch  mögliche  Leckagen  blieben  zunächst  erfolglos.  Durch  Zufall
stieß  ein  Angestellter  des  Völklinger  Gaswerks  auf  einen  Beamten  des
Gaswerks  Saarbrücken.  Dabei  stellte  sich  heraus,  dass  Gas  von  Völklingen
  nach  Dudweüer  verschoben  wurde,  was  offiziell  aber  als  Gasverlust
  ausgewiesen  wurde:
"Es  war  also  auf  diese  Weise  möglich,  das  Völklinger  Gas  von  Völklingen  über
Malstatt-Burbach-Saarbrücken  nach  Dudweiler  gu  leiten.  Ausserdem  stellte  Hüttig
noch  persönlich  fest,  dass  gur  Verbindung  der  Rohrleitung  von  I'ölklingen  nach
Saarbrücken  nochmals  ein  Schieber  eingebaut  war,  durch  welchen  es  ermöglicht
wurde,  die  Messstation  in  Malstatt-Burbach  gu  umgehen.  Hiernach  ergibt  sich  folgendes
  Bild:  Das  Gas  ging  von  der  Völklingerhütte  durch  diesen  Schieber  in  die
Saarbrücker  Leitung  und  wurde  erst  in  Saarbrücken  gemessen.  Auch  hier  war
durch  den  weiteren  Schieber  die  Möglichkeit  vorhanden,  das  Gas  auch  über  Saarbrücken
  ungemessen  direkt  nach  Dudweiler  weiter^ugeben,  sodass  das  Völklinger
Gas  nur  auf  der  Hütte  in  Völklingen  gemessen  wurde,  im  übrigen  aber  bis  in  das
l'ersorgungsgebiet  bis  Dudweiler  hineinströmte.  Dadurch  waren  die  Gasverluste
überhaupt  nicht  mehr  gu  berechnen"  2A2
In  mehreren  Fällen  erwiesen  sich  die  Konflikte  als  so  schwer  wiegend,
dass  sie  nicht  einverständlich  zwischen  Gemeindeverwaltungen  und
GBG  gelöst  wurden,  sondern  dass  das  Schiedsgericht  in  Aktion  treten
musste.  Sämtliche  Verträge  sahen  die  Einsetzung  eines  Schiedsgerichtes
als  letztes  Mittel  vor,  um  Meinungsverschiedenheiten  zwischen  den
Parteien  auszuräumen.  Schon  im  Verlaufe  des  Ersten  Weltkrieges  entschied
  der  Saarlouiser  Stadtrat,  das  Schiedsgericht  anzurufen,  um  die
GBG  auf  Einhaltung  des  Pachtvertrages  zu  verpflichten.  Die  Unzufriedenheit
  mit  der  Firma  resultierte  vor  allem  aus  der  mangelhaften  Gasqualität.243
  Ein  weiteres  Verfahren  im  Laufe  des  Jahres  1917  hatte  zum
Inhalt,  dass  die  GBG  nach  Auffassung  der  Stadt  die  Instandhaltung  des
alten  Saarlouiser  Gaswerkes  vernachlässigt  hatte.  Beide  Parteien  einig-242

  StA  Sbr.  G  OB  Neikes  Nr.  2122
242  StA  Sls.  NB  LX  4  SLS:  Stadtratssitzung  vom  24.2.1916

224
            
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