Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

700.000 Kubikmeter  überschreiten,  wollte  die  GBG  die  Jahrespacht  um
zwei  Cts.  je  Kubikmeter  erhöhen.237  Auch  die  Gemeinde  Sul^bach  verlangte
  infolge  der  Abwertung  der  Mark  eine  Auszahlung  der  Pacht  in
Francs.  Im  januar  1923  stimmte  der  Gemeinderat  einer  Pachtzahlung
von  300.000  Frs.  jährlich  zu.238
Ein  dritter  Konfliktbereich  bildete  die  Frage  der  Gasqualität.  Schon  im
ersten  jahr  nach  der  Pachtübernahme  häuften  sich  in  Sulzbach  Beschwerden
  von  Privatleuten  und  Gewerbetreibenden  über  die  mangelhafte
  Gasqualität.  Das  Gas  soll  so  schlecht  gewesen  sein,  dass  die
Lichter  fast  erloschen  und  der  Brennwert  nicht  mehr  ausreichte,  Wasser
zum  Kochen  zu  bringen.239 *  Auch  die  Gemeinde  Fraulautern  reklamierte
immer  wieder  bei  der  GBG  die  schlechte  Beschaffenheit  des  Gases:
Mehrfach  warf  der  Bürgermeister  der  GBG  vor,  das  Gas  enthalte  nicht
den  vertraglich  festgelegen  Heizwert,  nicht  zuletzt  um  Argumente  für
die  Ablehnung  weiterer  Preisaufschläge  in  der  Hand  zu  haben:  "ln  den
letzten  Tagen  ist  das  Gas  derart  schlecht,  dass  eine  allgemeine  Unruhe  und
Erregung  unter  den  Gaskonsumenten  sich  bemerkbar  macht.  Die  Leute  fahlen
jetgt  ihre  Gebühren  in  Franken  und  glaubten  nun,  dass  das  Gas  gum  mindesten
besser  würde.  Stattdessen  ist  der  Fall  umgekehrt,  das  Gas  ist  so  schlecht  geworden,
das  es  nur  noch  pufft,  aber  nicht  leuchtet"
In  Illingen  bildeten  die  qualitativen  Mängel  des  von  der  GBG  gelieferten
Gases  -  wie  aus  einem  Schreiben  des  Bürgermeisters  von  Wemmetsweiler
  hervorgeht  -  einen  wesentlichen  Grund,  das  Vertragsverhältnis
mit  der  GBG  vorzeitig  zu  lösen:  "Der  Vertrag  mit  der  Gaswerksgesellschaff
ist  nicht  nur  moralisch  anfechtbar,  sondern  auch  im  höchsten  Grade  entwicklungshemmend.
  Von  der  sicheren  Voraussetzung  ausgehend,  dass  es  für  unsere  Grubenbevölkerung
  bei  den  verschiedenen  Schichtwechseln,  wo  gu  jeder  Tages-  und  Nachtzeit
  die  Bergleute  kommen  und  gehen,  eine  dauernde,  billige  und  breite  Lichtquelle
vorhanden  sein  muss,  wird  dieses  Lebensbedürfnis  gu  Gunsten  der  ausbeutenden
Firma  monopolisiert,  nur  um  weitestgehend  aus  der  Zwangslage  der  Arbeiterbevölkerung
  Gewinn  zu  ffehen.  Dabei  waren  aber  die  Aufwendungen  für  den  Betrieb
und  die  Aufrechterhaltung  desselben  immer  weit  hinter  dem  Bedürfnis  zpVick.  ln
manchen  Strassen  brannte  monatelang  kein  Licht,  entweder  war  der  Gasdruck  nicht
genügend  oder  die  Beschaffenheit  des  Gases  war  anfechtbar  mangelhaft  oder  die
Wassertöpfe  waren  jahrelang  nicht  ausgepumpt  usw.  ",241

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Saar-Ztg.  vom  31.1.1925:  Stadtverordnetenversammlung  vom  30.  Januar  1925
Stadt  Sulzbach:  Gemeinderatssitzung  vom  30.1.1923
Vgl.  Sulzbacher  Volksztg.  vom  20.12.1912;  Trapp  (1986),  S.  10
StA  Sls.  NB  XLVIII  7  Heft  1  FRA:  Bürgermeister  an  GBG  vom  16.12.1922
LA  Sbr.  Dep.  111.  678:  Bürgermeister  Wemmetsweiler  vom  20.9.1921

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