700.000 Kubikmeter überschreiten, wollte die GBG die Jahrespacht um
zwei Cts. je Kubikmeter erhöhen.237 Auch die Gemeinde Sul^bach verlangte
infolge der Abwertung der Mark eine Auszahlung der Pacht in
Francs. Im januar 1923 stimmte der Gemeinderat einer Pachtzahlung
von 300.000 Frs. jährlich zu.238
Ein dritter Konfliktbereich bildete die Frage der Gasqualität. Schon im
ersten jahr nach der Pachtübernahme häuften sich in Sulzbach Beschwerden
von Privatleuten und Gewerbetreibenden über die mangelhafte
Gasqualität. Das Gas soll so schlecht gewesen sein, dass die
Lichter fast erloschen und der Brennwert nicht mehr ausreichte, Wasser
zum Kochen zu bringen.239 * Auch die Gemeinde Fraulautern reklamierte
immer wieder bei der GBG die schlechte Beschaffenheit des Gases:
Mehrfach warf der Bürgermeister der GBG vor, das Gas enthalte nicht
den vertraglich festgelegen Heizwert, nicht zuletzt um Argumente für
die Ablehnung weiterer Preisaufschläge in der Hand zu haben: "ln den
letzten Tagen ist das Gas derart schlecht, dass eine allgemeine Unruhe und
Erregung unter den Gaskonsumenten sich bemerkbar macht. Die Leute fahlen
jetgt ihre Gebühren in Franken und glaubten nun, dass das Gas gum mindesten
besser würde. Stattdessen ist der Fall umgekehrt, das Gas ist so schlecht geworden,
das es nur noch pufft, aber nicht leuchtet"
In Illingen bildeten die qualitativen Mängel des von der GBG gelieferten
Gases - wie aus einem Schreiben des Bürgermeisters von Wemmetsweiler
hervorgeht - einen wesentlichen Grund, das Vertragsverhältnis
mit der GBG vorzeitig zu lösen: "Der Vertrag mit der Gaswerksgesellschaff
ist nicht nur moralisch anfechtbar, sondern auch im höchsten Grade entwicklungshemmend.
Von der sicheren Voraussetzung ausgehend, dass es für unsere Grubenbevölkerung
bei den verschiedenen Schichtwechseln, wo gu jeder Tages- und Nachtzeit
die Bergleute kommen und gehen, eine dauernde, billige und breite Lichtquelle
vorhanden sein muss, wird dieses Lebensbedürfnis gu Gunsten der ausbeutenden
Firma monopolisiert, nur um weitestgehend aus der Zwangslage der Arbeiterbevölkerung
Gewinn zu ffehen. Dabei waren aber die Aufwendungen für den Betrieb
und die Aufrechterhaltung desselben immer weit hinter dem Bedürfnis zpVick. ln
manchen Strassen brannte monatelang kein Licht, entweder war der Gasdruck nicht
genügend oder die Beschaffenheit des Gases war anfechtbar mangelhaft oder die
Wassertöpfe waren jahrelang nicht ausgepumpt usw. ",241
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240
241
Saar-Ztg. vom 31.1.1925: Stadtverordnetenversammlung vom 30. Januar 1925
Stadt Sulzbach: Gemeinderatssitzung vom 30.1.1923
Vgl. Sulzbacher Volksztg. vom 20.12.1912; Trapp (1986), S. 10
StA Sls. NB XLVIII 7 Heft 1 FRA: Bürgermeister an GBG vom 16.12.1922
LA Sbr. Dep. 111. 678: Bürgermeister Wemmetsweiler vom 20.9.1921
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