Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

Schreibungsmethoden  sie  wählte  und  welche  Einnahmen  sie  zu  Grunde
legte.
Sowohl  in  der  Vertragsgestaltung  als  auch  in  der  Rechnungslegung  der
GBG  bestanden  somit  erhebliche  Auslegungsspielräume,  die  schon
wenige  Jahre  nach  der  Pachtübernahme  zu  ersten  Auseinandersetzungen
  führten  und  Mitte  der  20er-Jahre  in  einer  breiten  Ablehnungsfront
der  Gemeinden  gegenüber  der  GBG  kulminierten.

3. Das  Verhältnis  zwischen  GBG  und  Kommunen
Aus  den  vertraglichen  Schwächen  und  der  Auslegungsmacht  der  GBG
bei  der  Rechnungslegung  und  Gewinnermittlung  resultierten  zahlreiche
Konfliktpunkte,  die  das  Verhältnis  zwischen  GBG  und  Gemeinden
nachhaltig  beeinträchtigten.
Den  zentralen  Konfliktpunkt  bildeten  die  Gaspreise.  Vertraglich  zwar
festgelegt,  war  der  Vertragsraum  von  15  oder  sogar  30  Jahren  doch  viel
zu  lang  bemessen,  um  neuen  energiewirtschaftlichen  Rahmenbedingungen,
  etwa  einem  Verfall  oder  Explodieren  der  Kohlenpreise,  Rechnung
  tragen  zu  können.  Schon  wenige  Jahre  nach  den  ersten  Vertragsabschlüssen
  im  Verlauf  des  Ersten  Weltkriegs  offenbarten  sich  diese
strukturellen  Mängel.  Die  GBG  trat  in  dieser  Phase  an  sämtliche  Gemeindeverwaltungen
  mit  der  Bitte  heran,  einer  Preiserhöhung  zuzustimmen.
  Sie  machte  dafür  sowohl  die  steigenden  Kohlenpreise  als
auch  die  eingeschränkte  Nachfrage  zu  Kriegsbeginn  verantwortlich.
Von  der  Gemeinde  Fraulautern  beispielsweise  forderte  die  Gesellschaft
1916  eine  Preiserhöhung  für  Leucht-  und  Kochgas  von  13,5  auf  16,5
Pfg.,  was  der  Gemeinderat  jedoch  ablehnte.  Die  GBG  drohte  daraufhin,
  die  Pachtzahlung  herabzusetzen,  wenn  die  Preise  nicht  angehoben
würden.232  Der  Bürgermeister  zeigte  sich  von  diesen  Drohungen  wenig
beeindruckt:  "Auf  Ihr  Schreiben  habe  ich  keine  Worte.  Etwas  ähnliches  ist  mir
noch  nicht  begegnet.  Ich  erkläre  jettet,  daß  diesseits  in  eine  Erhöhung  nicht  eingewilligt
  wirdL233  Erst  nachdem  sich  in  den  folgenden  Wochen  die  Wogen
wieder  etwas  geglättet  hatten,  stimmten  die  Gaskommission  und  später
der  Gemeinderat  einer  Erhöhung  um  einen  Pfennig  zu.
Nach  Kriegsende  setzten  sich  die  Forderungen  der  GBG  nach  Preiserhöhungen
  fort.234  Im  August  1919  beschäftigte  sich  der  Gemeinderat
Fraulautern  mit  dem  neuerlichen  Antrag  der  GBG  vom  22.  Juli  1919,

232  StA  Sls.  NB  XLVIII  7  Heft  1  FRA:  Schreiben  vom  3.5.  und  19.  5.1916
233  StA  Sls.  NB  XLVIII  7  Heft  1  FRA:  Schreiben  an  GBG  vom  24.5.1905
234  StA  Sls.  NB  XLVIII  7  Heft  1  FRA:  Gaswerk  Bous  vom  23.4.1919

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