Schreibungsmethoden sie wählte und welche Einnahmen sie zu Grunde
legte.
Sowohl in der Vertragsgestaltung als auch in der Rechnungslegung der
GBG bestanden somit erhebliche Auslegungsspielräume, die schon
wenige Jahre nach der Pachtübernahme zu ersten Auseinandersetzungen
führten und Mitte der 20er-Jahre in einer breiten Ablehnungsfront
der Gemeinden gegenüber der GBG kulminierten.
3. Das Verhältnis zwischen GBG und Kommunen
Aus den vertraglichen Schwächen und der Auslegungsmacht der GBG
bei der Rechnungslegung und Gewinnermittlung resultierten zahlreiche
Konfliktpunkte, die das Verhältnis zwischen GBG und Gemeinden
nachhaltig beeinträchtigten.
Den zentralen Konfliktpunkt bildeten die Gaspreise. Vertraglich zwar
festgelegt, war der Vertragsraum von 15 oder sogar 30 Jahren doch viel
zu lang bemessen, um neuen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen,
etwa einem Verfall oder Explodieren der Kohlenpreise, Rechnung
tragen zu können. Schon wenige Jahre nach den ersten Vertragsabschlüssen
im Verlauf des Ersten Weltkriegs offenbarten sich diese
strukturellen Mängel. Die GBG trat in dieser Phase an sämtliche Gemeindeverwaltungen
mit der Bitte heran, einer Preiserhöhung zuzustimmen.
Sie machte dafür sowohl die steigenden Kohlenpreise als
auch die eingeschränkte Nachfrage zu Kriegsbeginn verantwortlich.
Von der Gemeinde Fraulautern beispielsweise forderte die Gesellschaft
1916 eine Preiserhöhung für Leucht- und Kochgas von 13,5 auf 16,5
Pfg., was der Gemeinderat jedoch ablehnte. Die GBG drohte daraufhin,
die Pachtzahlung herabzusetzen, wenn die Preise nicht angehoben
würden.232 Der Bürgermeister zeigte sich von diesen Drohungen wenig
beeindruckt: "Auf Ihr Schreiben habe ich keine Worte. Etwas ähnliches ist mir
noch nicht begegnet. Ich erkläre jettet, daß diesseits in eine Erhöhung nicht eingewilligt
wirdL233 Erst nachdem sich in den folgenden Wochen die Wogen
wieder etwas geglättet hatten, stimmten die Gaskommission und später
der Gemeinderat einer Erhöhung um einen Pfennig zu.
Nach Kriegsende setzten sich die Forderungen der GBG nach Preiserhöhungen
fort.234 Im August 1919 beschäftigte sich der Gemeinderat
Fraulautern mit dem neuerlichen Antrag der GBG vom 22. Juli 1919,
232 StA Sls. NB XLVIII 7 Heft 1 FRA: Schreiben vom 3.5. und 19. 5.1916
233 StA Sls. NB XLVIII 7 Heft 1 FRA: Schreiben an GBG vom 24.5.1905
234 StA Sls. NB XLVIII 7 Heft 1 FRA: Gaswerk Bous vom 23.4.1919
221