Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

sie  sich  tatsächlich  beliefen.  Im  Illinger  Gaswerk  sollen  die  Gasverluste
innerhalb  eines  Jahres  von  143.000  auf  222.000  Kubikmeter  gestiegen
sein.229  Solche  Verluste  mussten  selbstverständlich  nicht  als  Einnahme
berücksichtigt  werden.  Ob  die  Verluste  tatsächlich  in  der  angegebenen
Größenordnung  entstanden,  oder  ob  Gasmengen  in  andere  Versorgungsgebiete
  verschoben  wurden,  konnte  ein  Externer  nur  schwerlich
überprüfen.
Eine  Besonderheit  der  GBG-Pachtverträge  stellte  die  Einrichtung  eines
Baukontos  dar.  Auf  diesem  Konto  buchte  die  GBG  alle  Ausgaben,  die
im  Zusammenhang  mit  der  Erneuerung,  Erweiterung  oder  dem  Ersatz
der  gesamten  Gaseinrichtung  entstanden.  Nach  Ablauf  des  Pacht-  und
Liefervertrages  musste  dieses  Konto  von  der  Gemeinde  abgelöst  werden.
  Vor  allem  in  Völklingen,  von  wo  aus  die  GBG  auch  umliegende
Gemeinden  und  Städte  mit  Koksofengas  von  der  Völklinger  Hütte  belieferte,
  belastete  diese  die  Gemeinde  mit  Ausgaben  auf  dem  Baukonto,
die  aus  der  Versorgung  anderer  Gebiete  resultierten.
Um  die  Auslegungsmacht  der  GBG  bei  der  Festlegung  von  Kosten  und
Gewinnen  zu  durchbrechen,  versuchten  die  Gemeinden  vertraglich,  die
GBG  u.a.  zur  Unterlassung  der  Berechnung  von  "Zwischengewinnen"
zu  verpflichten.230  Zudem  behielten  sich  die  Gemeinden  vor,  jederzeit
das  Recht  auf  Einsichtnahme  in  die  Rechnungsbücher  des  Unternehmens
  zu  besitzen.231  Doch  ging  die  Rechnungsführung  teilweise  am  eigentlichen
  Versorgungspunkt,  teilweise  am  Sitz  der  Saarwerke  der  GBG
in  Dudweiler  beziehungsweise  Saarbrücken  und  teilweise  am  Sitz  der
GBG-Zentrale  in  Berlin  vor  sich.  Eine  Einsichtnahme  in  die  Geschäftsbücher
  gestaltete  sich  äußerst  schwierig,  da  sie  nicht  vollständig
Vorlagen.  Zudem  hing  die  Höhe  der  Gewinn-  und  Verlustausweisung
nicht  allein  von  einer  ordnungsgemäßen  Buchführung  ab,  sondern  resultierte
  daraus,  welche  Kosten  die  GBG  veranschlagte,  welche  Ab-229

  LA  Sbr.  Illingen  681:  Bericht  von  Johannes  Brandt  über  vorliegende  Bilanz  und
GuV  vom  7.3.1918
230  ¡fl-,  minger  Pachtvertrag  hieß  es  hierzu  in  Paragraph  3:  "Die  Pächterin  verpflichtet
sich,  das  Nettoerträgnis  des  Gasanstaltsbetriebes  für  die  Bürgermeisterei  Uchtelfangen
durch  keinerlei  "Zwischengewinn"  zu  schmälern  und  zur  Beurteilung  dieser  Frage
dem  Bürgermeister  jede  gewünschte  Auskunft  und  Bücher-  und  Belägeeinsicht  zu  gewähren".

23^-  Wörtlich  lautete  die  entsprechende  Regelung:  "Zur  Feststellung  des  Gewinnes  ist
dem  Beauftragten  der  Bürgermeisterei  die  Einsichtnahme  in  die  Bücher  und  Beläge
gestattet.  Die  hierdurch  etwa  entstehenden  Kosten  trägt  die  Pächterin.  Diese  Bücher
sind  so  anzulegen,  dass  aus  ihnen  der  Reingewinn,  weicher  der  Pächterin  ausschließlich
  durch  die  Gasversorgung  der  Bürgermeisterei  Uchtelfangen  erwachsen  ist,  klar
und  unzweideutig  hervorgeht".

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