Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

Ein  entscheidendes  Instrument,  das  ihr  hierbei  zugute  kam,  bestand  in
der  Kontrolle  über  die  betriebswirtschaftliche  Rechnungslegung.  Das
Endprodukt,  die  Gewinn-  und  Verlustrechnung,  bildete  die  Grundlage
für  die  Bestimmung  der  Preise  und  der  Gewinnermittlung.
Verschiedene  Sachverständige,  die  im  Auftrag  der  Gemeinden  das  Geschäftsgebaren
  der  GBG  näher  untersuchten,  warfen  der  GBG  kostenseitig
  insbesondere  vor,  die  Kohlenpreise  zu  hoch  anzusetzen,  Transport-
  und  Verladekosten  mit  ungewöhnlich  hohen  Sätzen  zu  belasten
sowie  Gehälter  und  Zentralverwaltungskosten  sehr  hoch  zu  veranschlagen.226
  Aus  all  diesen  Gründen  seien  die  Rechnungen  und  Bilanzen
  nicht  nachvollziehbar  und  müssten  von  den  Gemeinden  in  dieser
Form  nicht  akzeptiert  werden.  Im  Fall  des  Illinger  Gaswerkes  sollen
beispielsweise  die  Verwaltungskosten  zunächst  4.200  Mark,  später  über
6.000 Mark  betragen  haben,  was  einem  Anteil  am  Endpreis  von  einem
Pfg.  pro  Kubikmeter  entsprach.  In  Völklingen  belastete  die  GBG  das
dortige  Konto  mit  Ausgaben  für  Löhne  und  Gehälter,  die  eigentlich  auf
das  Konto  anderer  Versorgungseinheiten  zu  verbuchen  gewesen
wären.227 *  Auch  die  Ausweisung  hoher  Instandhaltungs-,  Reparatur-  und
Erneuerungskosten  gab  Anlass  zur  Kritik.  Der  Bouser  Bürgermeister
stellte  in  diesem  Zusammenhang  fest:  "Es  fragt  sich  aber  weiter,  ob  die  vorgenommenen
  Erweiterungsbauten  etc.  in  der  heutigen  Zeit  ungewöhnlicher  Teuerung
gur  Erhaltung  der  Eebensfähigkeit  des  Betriebes  notwendig  waren,  oder  ob  sie  nicht
lediglich  deshalb  ausgefiihrt  wurden,  um  die  Maschinengesellschaft  Berlin,  deren  Gesellschafter
  mit  denjenigen  der  Gasanstaltsbetriebsgesellschaft  in  der  Hauptsache
identisch  sind,  mit  Aufträgen  ^u  versorgen".22*  So  soll  in  Bous  ein  zweiter
Gaskessel  errichtet  und  umfangreiche  Reparaturen  an  den  Öfen  vorgenommen
  worden  sein,  ohne  dass  dies  erforderlich  war.
Auf  der  anderen  Seite  bestand  der  Vorwurf  der  Gemeinden,  die  GBG
lasse  Einnahmeposten  unberücksichtigt  oder  setze  sie  zu  niedrig  an.
Insbesondere  beim  Verkauf  der  Nebenprodukte  sollen  die  Erlöse  für
den  Verkauf  von  Koks  nicht  den  amtlichen  Kokspreisen  entsprochen
haben.  Einnahmen  aus  dem  Verkauf  von  Benzol,  Ammoniak,  Teer  und
Schlacken  tauchten  in  den  Gewinn-  und  Verlustrechnungen  oftmals
überhaupt  nicht  auf.  Auch  die  aus  dem  Installationsgeschäft  erzielten
Einnahmen  blieben  unberücksichtigt.  Große  Spielräume,  die  Einnahmen
  zu  minimieren,  besaß  die  Gesellschaft  auch  in  der  Festsetzung  der
Gasverluste.  Da  die  GBG  die  komplette  technische  Einrichtung  kontrollierte,
  war  es  ihr  ein  Leichtes,  die  Gasverluste  höher  anzugeben,  als

226  StA  Sls.  NB  XLVIII  7  Heft  1:  Bürgermeister  Bous  an  Huberg  vom  8.7.1921
227  StA  Vkl.  AR  13/20:  Gegenerklärung  Steegmann  vom  10.10.1922
22^  StA  Sls.  NB  XLVIII  7  Heft  1:  Bürgermeister  Bous  an  Huberg  vom  8.7.1921

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