Ein entscheidendes Instrument, das ihr hierbei zugute kam, bestand in
der Kontrolle über die betriebswirtschaftliche Rechnungslegung. Das
Endprodukt, die Gewinn- und Verlustrechnung, bildete die Grundlage
für die Bestimmung der Preise und der Gewinnermittlung.
Verschiedene Sachverständige, die im Auftrag der Gemeinden das Geschäftsgebaren
der GBG näher untersuchten, warfen der GBG kostenseitig
insbesondere vor, die Kohlenpreise zu hoch anzusetzen, Transport-
und Verladekosten mit ungewöhnlich hohen Sätzen zu belasten
sowie Gehälter und Zentralverwaltungskosten sehr hoch zu veranschlagen.226
Aus all diesen Gründen seien die Rechnungen und Bilanzen
nicht nachvollziehbar und müssten von den Gemeinden in dieser
Form nicht akzeptiert werden. Im Fall des Illinger Gaswerkes sollen
beispielsweise die Verwaltungskosten zunächst 4.200 Mark, später über
6.000 Mark betragen haben, was einem Anteil am Endpreis von einem
Pfg. pro Kubikmeter entsprach. In Völklingen belastete die GBG das
dortige Konto mit Ausgaben für Löhne und Gehälter, die eigentlich auf
das Konto anderer Versorgungseinheiten zu verbuchen gewesen
wären.227 * Auch die Ausweisung hoher Instandhaltungs-, Reparatur- und
Erneuerungskosten gab Anlass zur Kritik. Der Bouser Bürgermeister
stellte in diesem Zusammenhang fest: "Es fragt sich aber weiter, ob die vorgenommenen
Erweiterungsbauten etc. in der heutigen Zeit ungewöhnlicher Teuerung
gur Erhaltung der Eebensfähigkeit des Betriebes notwendig waren, oder ob sie nicht
lediglich deshalb ausgefiihrt wurden, um die Maschinengesellschaft Berlin, deren Gesellschafter
mit denjenigen der Gasanstaltsbetriebsgesellschaft in der Hauptsache
identisch sind, mit Aufträgen ^u versorgen".22* So soll in Bous ein zweiter
Gaskessel errichtet und umfangreiche Reparaturen an den Öfen vorgenommen
worden sein, ohne dass dies erforderlich war.
Auf der anderen Seite bestand der Vorwurf der Gemeinden, die GBG
lasse Einnahmeposten unberücksichtigt oder setze sie zu niedrig an.
Insbesondere beim Verkauf der Nebenprodukte sollen die Erlöse für
den Verkauf von Koks nicht den amtlichen Kokspreisen entsprochen
haben. Einnahmen aus dem Verkauf von Benzol, Ammoniak, Teer und
Schlacken tauchten in den Gewinn- und Verlustrechnungen oftmals
überhaupt nicht auf. Auch die aus dem Installationsgeschäft erzielten
Einnahmen blieben unberücksichtigt. Große Spielräume, die Einnahmen
zu minimieren, besaß die Gesellschaft auch in der Festsetzung der
Gasverluste. Da die GBG die komplette technische Einrichtung kontrollierte,
war es ihr ein Leichtes, die Gasverluste höher anzugeben, als
226 StA Sls. NB XLVIII 7 Heft 1: Bürgermeister Bous an Huberg vom 8.7.1921
227 StA Vkl. AR 13/20: Gegenerklärung Steegmann vom 10.10.1922
22^ StA Sls. NB XLVIII 7 Heft 1: Bürgermeister Bous an Huberg vom 8.7.1921
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