richtete sich nach dem Neuwert, abzüglich der Abschreibungen von einem
Prozent (Rohrnetz), zwei Prozent (Bauten, Gasbehälter, Apparate)
oder höchstens fünf Prozent (Hausinstallationen, Gasuhren, Automaten).
Die in Anschlag gebrachten Abschreibungssätze entsprachen
somit in keiner Weise den üblichen Sätzen und erhöhten den möglichen
Rückkaufpreis zu Lasten der Gemeinden.222
Sämtliche Verträge beinhalteten einen Passus, wonach das Installationsgeschäft,
also das Verlegen der Leitungen, Gasmesser und das Anschließen
der Gasgeräte von der GBG oder von mit ihr kooperierenden
Firmen durchzuführen seien.223 * Diese Regelung versetzte die Gaswerke
nicht nur nicht in der Lage, eine Gewinn bringende Installationsabteilung
aufzubauen. Vielmehr setzte sich die GBG dem Vorwurf aus, Sondergewinne
einzustreichen. Auch den örtlichen Installationsfirmen
wurde mit dieser Regelung ein lukrativer Geschäftsbereich verbaut. So
beschwerte sich beispielsweise die Saarbrücker Gasmesserfabrik und
Installationsgesellschaft bei der Gemeindeverwaltung in Sulzbach: "Die
betreffenden Gemeinden müssen sich nämlich verpflichten, alle pur Betriebsführung
erforderlichen Materialien pp. durch die GBG gu be flehen, so auch die Gasmesser.
Da nun die Firma Kromschröder Aktiengesellschaft Osnabrück Gesellschafterin der
GBG ist und eine Filialwerkstätte in Saarlouis unterhält, ist diese Firma dann
ausschließlich Ueferant der Gasmesser in den betreffenden Gemeinden. Die Preise,
welche aber die betreffende Gemeinde auf ihr Baukonto einst der GBG für die Ueferung
der Gasmesser fahlen muss, sind aber derartig daß wir es für richtig gehalten
haben, Sie einmal auf diese Mißstände aufmerksam gu machen".224 Ein wesentlicher
Grund für die Verpachtung der Gaswerke bestand wie schon erwähnt
in der Hoffnung, die kommunalen Verwaltungen von der kaufmännischen
Unterhaltung der Gaswerke zu befreien und gleichzeitig
eine garantierte Einnahme zu erhalten. Zwar warb die GBG in Selbstdarstellung
damit, sie sei "keine Gesellschaft, welche Gewinn bringen soll. Dieselbe
ist hauptsächlich deswegen gebildet, das Bestreben, auch für kleinere Städte
Gasanstalten pu bauen, -gu Unterstufen'225 Dennoch ging es ihr selbstverständlich
dämm, hohe Überschüsse aus den Pacht- und Konzessionsverträgen
zu erzielen.
222 A Stadeverband Sbr. G-S/74: Pachtvertrag vom 23./30.9.1912
223 So hieß es z.B. im Vertrag mit der Bürgermeisterei Schwalbach: "Ebenso verlegt
und liefert die Unternehmerin die Steigleitungen, aufsteigenden Röhren vor den Gasmessern
und alle Röhren in den Wohnhäusern, incl. Aufstellung der Gasmesser ausschließlich,
aber auf Kosten der Gaskonsumenten"; StA Sls. XLVIII 8 FRA NB: Vertrag
vom 6.2.1906
22^ LA Sbr. Dep. Sulzbach 36/9: Abschrift vom 24.7.1925
22ö jf(A, 48. Jg. (1905), Nr. 44: Gasanstalts-Betriebsgesellschaft
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