hältnissen nicht ausreichend Rechnung. So sahen die Verträge zwar
leicht steigende Abgaben vor — i.d.R. süegen die Abgaben nach zwei
Jahren um 1.000 Mark jährlich, um nach acht bis zehn Jahren ihren
Höchststand zu erreichen - doch entsprachen diese Beträge im Normalfall
nicht der stürmischen Absatzentwicklung der Gaswerke.218
Verschiedentlich wurden die Pauschalbeträge deshalb um flexible Abgabekomponenten
ergänzt: Sie lagen zum Beispiel in Dudweiler bei 100
Mark pro 10.000 Kubikmeter, also einem Pfg. pro Kubikmeter. Stellt
man in Rechnung, dass die GBG mit jedem verkauften Kubikmeter
Gas etwa sechs Pfg. verdiente, fiel die Gewinnbeteiligung der Gemeinden
sehr bescheiden aus. Der Vertrag mit Völklingen etwa sah vor, die
Gemeinde zusätzlich zum Pachtzins am Reingewinn mit 50 Prozent zu
beteiligen. Hierunter fiel allerdings nicht das äußerst lukrative Installationsgeschäft.
Vom Nettoreingewinn wurden zudem die Verwaltungskosten
sowie Zinsen und Abschreibungen abgezogen. Gerade bei der
Festlegung der Verwaltungskosten und Abschreibungen standen der
GBG weit reichende Berechnungsspielräume offen.
Der Pachtvertrag mit dem Illinger Gaswerk knüpfte neben einem festen
Pachtzins zwischen 45.000 und 55.000 Mark die zusätzliche Pachtsumme
an eine hohe Gasabgabe und an die Bedingung, dass die Betriebsgewinne
die in Frage kommenden Pachtsummen überstiegen.
Erwirtschaftete die GBG einen Verlust, stand es ihr frei, die Verluste in
das nächstfolgende Geschäftsjahr zu übernehmen. Damit verminderten
sich die zusätzlichen Pachtsummen entsprechend des Verlustvortrages.219
Stoff für mögliche Konflikte bildeten auch die Bestimmungen, die den
Kauf oder Rückkauf der an die GBG verpachteten Gasanstalten regel¬&
Der Pachtzins der Gemeinde Völklingen war beispielsweise wie folgt festgelegt:
1. Betriebsjahr 72.000 Mark
2. Betriebsjahr 72.000 Mark
3. Betriebsjahr 74.000 Mark
4. Betriebsjahr 74.000 Mark
5. Betriebsjahr 74.000 Mark
6. Betriebsjahr 76.000 Mark usw.
Die genaue Formulierung lautete: "Sollten die Betriebsgewinne eines Jahres hinter
den jeweilig in Frage kommenden Pachtsummen Zurückbleiben, so werden die fehlenden
Beträge in dem neuen Jahre verrechnet und aus dem nächsten Betriebsgewinne
nachgezahlt, sofern solche erzielt werden" und "An dem Nettogewinn der Gasanstalt,
ausschließlich des Installationsgeschäftes, der nach Abzug aller Kosten und der Pachtsumme
verbleibt, wird die Bürgermeisterei mit 50 % beteiligt. Fin etwaiger Verlust
wird als Saldo für das neue Jahr vorgetragen"; LA Sbr. Dep. Illingen 678: Pachtvertrag
zwischen der Bürgermeisterei Uchtelfangen und der GBG vom 20.4.1914
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