Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

hältnissen  nicht  ausreichend  Rechnung.  So  sahen  die  Verträge  zwar
leicht  steigende  Abgaben  vor  —  i.d.R.  süegen  die  Abgaben  nach  zwei
Jahren  um  1.000  Mark  jährlich,  um  nach  acht  bis  zehn  Jahren  ihren
Höchststand  zu  erreichen  -  doch  entsprachen  diese  Beträge  im  Normalfall
  nicht  der  stürmischen  Absatzentwicklung  der  Gaswerke.218
Verschiedentlich  wurden  die  Pauschalbeträge  deshalb  um  flexible  Abgabekomponenten
  ergänzt:  Sie  lagen  zum  Beispiel  in  Dudweiler  bei  100
Mark  pro  10.000  Kubikmeter,  also  einem  Pfg.  pro  Kubikmeter.  Stellt
man  in  Rechnung,  dass  die  GBG  mit  jedem  verkauften  Kubikmeter
Gas  etwa  sechs  Pfg.  verdiente,  fiel  die  Gewinnbeteiligung  der  Gemeinden
  sehr  bescheiden  aus.  Der  Vertrag  mit  Völklingen  etwa  sah  vor,  die
Gemeinde  zusätzlich  zum  Pachtzins  am  Reingewinn  mit  50  Prozent  zu
beteiligen.  Hierunter  fiel  allerdings  nicht  das  äußerst  lukrative  Installationsgeschäft.
  Vom  Nettoreingewinn  wurden  zudem  die  Verwaltungskosten
  sowie  Zinsen  und  Abschreibungen  abgezogen.  Gerade  bei  der
Festlegung  der  Verwaltungskosten  und  Abschreibungen  standen  der
GBG  weit  reichende  Berechnungsspielräume  offen.
Der  Pachtvertrag  mit  dem  Illinger  Gaswerk  knüpfte  neben  einem  festen
Pachtzins  zwischen  45.000  und  55.000  Mark  die  zusätzliche  Pachtsumme
  an  eine  hohe  Gasabgabe  und  an  die  Bedingung,  dass  die  Betriebsgewinne
  die  in  Frage  kommenden  Pachtsummen  überstiegen.
Erwirtschaftete  die  GBG  einen  Verlust,  stand  es  ihr  frei,  die  Verluste  in
das  nächstfolgende  Geschäftsjahr  zu  übernehmen.  Damit  verminderten
sich  die  zusätzlichen  Pachtsummen  entsprechend  des  Verlustvortrages.219

Stoff  für  mögliche  Konflikte  bildeten  auch  die  Bestimmungen,  die  den
Kauf  oder  Rückkauf  der  an  die  GBG  verpachteten  Gasanstalten  regel¬&

  Der  Pachtzins  der  Gemeinde  Völklingen  war  beispielsweise  wie  folgt  festgelegt:
1.  Betriebsjahr  72.000  Mark
2.  Betriebsjahr  72.000  Mark
3.  Betriebsjahr  74.000  Mark
4.  Betriebsjahr  74.000  Mark
5.  Betriebsjahr  74.000  Mark
6.  Betriebsjahr  76.000  Mark  usw.
Die  genaue  Formulierung  lautete:  "Sollten  die  Betriebsgewinne  eines  Jahres  hinter
den  jeweilig  in  Frage  kommenden  Pachtsummen  Zurückbleiben,  so  werden  die  fehlenden
  Beträge  in  dem  neuen  Jahre  verrechnet  und  aus  dem  nächsten  Betriebsgewinne
nachgezahlt,  sofern  solche  erzielt  werden"  und  "An  dem  Nettogewinn  der  Gasanstalt,
ausschließlich  des  Installationsgeschäftes,  der  nach  Abzug  aller  Kosten  und  der  Pachtsumme
  verbleibt,  wird  die  Bürgermeisterei  mit  50  %  beteiligt.  Fin  etwaiger  Verlust
wird  als  Saldo  für  das  neue  Jahr  vorgetragen";  LA  Sbr.  Dep.  Illingen  678:  Pachtvertrag
zwischen  der  Bürgermeisterei  Uchtelfangen  und  der  GBG  vom  20.4.1914

216
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.