Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

von  Sonderkonditionen  einräumen  zu  können.206  Doch  ein  Vertragsabschluss
  scheiterte  immer  wieder,  insbesondere  taten  sich  Teile  des  Gemeinderates
  mit  der  Rolle  der  GBG  als  Zwischenhändlerin  schwer.
Dann  wurde  geltend  gemacht,  man  solle  besser  die  Elektrifizierung  forcieren,
  denn  im  Zeitalter  der  Elektrizität  sei  die  Neuanlage  von  Gasversorgungsnetzen
  veraltet.207  Um  die  Vorzüge  beider  Energieträger  besser
zu  beurteilen,  führte  die  Stadt  am  4.  Dezember  1930  ein  Vergleichskochen
  mit  Gas  und  Elektrizität  durch.  Die  örtlichen  Hausfrauenvereine
bereiteten  bei  dieser  Gelegenheit  verschiedene  Nahrungsmittel  gleichzeitig
  auf  einem  Gasherd  und  einem  Elektroherd  zu.  Dazu  gehörten
Gulasch,  Rotkraut,  Kartoffeln,  Apfel,  Zuckerkuchen,  Schweinebraten
und  Fisch.  Ferner  sollten  zwei  Liter  Spülwasser  zum  Kochen  gebracht
werden.  Der  Gasverbrauch  betrug  0,747  Kubikmeter,  der  Stromverbrauch
  demgegenüber  2,15  Kilowattstunden.  Der  Vergleich  ergab,
dass  das  Kochen  mit  Strom  doppelt  so  lang  wie  mit  Gas  dauerte.  "Auf
Grund  der  Ereignisse  und  der  in  Dillingen  %»gründe  gelegten  Preise  für  Gas,
Elektrizität  sowie  in  Anbetracht  der  Tatsache,  dass  elektrische  Kochgeräte  in  der
Anschaffung  wesentlich  teurer  sind  als  Gasherde,  entschied  man  sich  in  Dillingen
für  die  Einführung  der  Gasversorgung'V08  Nachdem  die  GBG  bereits  am  2.
Juli  1929  mit  der  Dillinger  Hütte  einen  zusätzlichen  Liefervertrag  zur
Versorgung  von  Dillingen  abgeschlossen  hatte,  dauerte  es  bis  zum  20.
Januar  1931,  bis  die  Gemeinde  eine  Entscheidung  traf.  Zu  diesem  Zeitpunkt
  fasste  der  Gemeinderat  gegen  die  Stimmen  der  KPD,  KPDO
und  der  Christlichen  Partei  bei  Stimmenthaltung  der  Volkspartei  den
Beschluss,  die  Gasversorgung  mit  Hilfe  eines  gemischtwirtschaftlichen
Betriebs  einzuführen,  doch  beharrten  die  Oppositionsparteien  auf  der
Gründung  eines  rein  kommunalen  Regiebetriebs.  Sie  beriefen  deshalb
eine  Sondersitzung  des  Gemeinderates  ein,  der  den  Beschluss  wieder
rückgängig  machte.209  Im  Februar  1931  einigten  sich  die  Parteien
schließlich  auf  die  Einrichtung  eines  gemischtwirtschaftlichen  Betriebes
unter  gleichberechtigter  Beteiligung  der  Gemeinde  und  der  GBG.210
Auch  wurde  die  Verlegung  des  Leitungsnetzes  an  die  GBG  vergeben.

Saarbrücker  Ztg.  vom  18.8.1928:  Dillingen  soll  mit  Gas  versorgt  werden
Saarbrücker  Ztg.  vom  19.6.1929:  Gasversorgung  Dillingens  und  Saarbrücker  Ztg.
vom  10.10.1930:  Um  die  Gasversorgung  von  Dillingen
208  ppQz  Landesztg.  vom  25.4.1931:  Zur  Gasversorgung  der  Haardtgemeinden
Saarbrücker  Ztg.  vom  30.1.1931:  Um  die  Gasversorgung  Dillingens  und  Saarbrücker
  Ztg.  vom  1.2.1931:  Es  bleibt  bei  der  gemischt-wirtschafdichen  Gasversorgung
Saarbrücker  Ztg.  vom  1.3.1931:  Der  Ausbau  der  Dillinger  Gasversorgung;  Stadtwerke
  Dillingen  (1993),  S.  110

211
            
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