von Sonderkonditionen einräumen zu können.206 Doch ein Vertragsab¬
schluss scheiterte immer wieder, insbesondere taten sich Teile des Ge¬
meinderates mit der Rolle der GBG als Zwischenhändlerin schwer.
Dann wurde geltend gemacht, man solle besser die Elektrifizierung for¬
cieren, denn im Zeitalter der Elektrizität sei die Neuanlage von Gasver¬
sorgungsnetzen veraltet.207 Um die Vorzüge beider Energieträger besser
zu beurteilen, führte die Stadt am 4. Dezember 1930 ein Vergleichsko¬
chen mit Gas und Elektrizität durch. Die örtlichen Hausfrauenvereine
bereiteten bei dieser Gelegenheit verschiedene Nahrungsmittel gleich¬
zeitig auf einem Gasherd und einem Elektroherd zu. Dazu gehörten
Gulasch, Rotkraut, Kartoffeln, Apfel, Zuckerkuchen, Schweinebraten
und Fisch. Ferner sollten zwei Liter Spülwasser zum Kochen gebracht
werden. Der Gasverbrauch betrug 0,747 Kubikmeter, der Strom¬
verbrauch demgegenüber 2,15 Kilowattstunden. Der Vergleich ergab,
dass das Kochen mit Strom doppelt so lang wie mit Gas dauerte. "Auf
Grund der Ereignisse und der in Dillingen %»gründe gelegten Preise für Gas,
Elektrizität sowie in Anbetracht der Tatsache, dass elektrische Kochgeräte in der
Anschaffung wesentlich teurer sind als Gasherde, entschied man sich in Dillingen
für die Einführung der Gasversorgung'V08 Nachdem die GBG bereits am 2.
Juli 1929 mit der Dillinger Hütte einen zusätzlichen Liefervertrag zur
Versorgung von Dillingen abgeschlossen hatte, dauerte es bis zum 20.
Januar 1931, bis die Gemeinde eine Entscheidung traf. Zu diesem Zeit¬
punkt fasste der Gemeinderat gegen die Stimmen der KPD, KPDO
und der Christlichen Partei bei Stimmenthaltung der Volkspartei den
Beschluss, die Gasversorgung mit Hilfe eines gemischtwirtschaftlichen
Betriebs einzuführen, doch beharrten die Oppositionsparteien auf der
Gründung eines rein kommunalen Regiebetriebs. Sie beriefen deshalb
eine Sondersitzung des Gemeinderates ein, der den Beschluss wieder
rückgängig machte.209 Im Februar 1931 einigten sich die Parteien
schließlich auf die Einrichtung eines gemischtwirtschaftlichen Betriebes
unter gleichberechtigter Beteiligung der Gemeinde und der GBG.210
Auch wurde die Verlegung des Leitungsnetzes an die GBG vergeben.
Saarbrücker Ztg. vom 18.8.1928: Dillingen soll mit Gas versorgt werden
Saarbrücker Ztg. vom 19.6.1929: Gasversorgung Dillingens und Saarbrücker Ztg.
vom 10.10.1930: Um die Gasversorgung von Dillingen
208 ppQz Landesztg. vom 25.4.1931: Zur Gasversorgung der Haardtgemeinden
Saarbrücker Ztg. vom 30.1.1931: Um die Gasversorgung Dillingens und Saarbrü¬
cker Ztg. vom 1.2.1931: Es bleibt bei der gemischt-wirtschafdichen Gasversorgung
Saarbrücker Ztg. vom 1.3.1931: Der Ausbau der Dillinger Gasversorgung; Stadt¬
werke Dillingen (1993), S. 110
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