Neunkircher Eisenwerk
Der Vertrag mit dem Neunkircher Eisenwerk stammte vom 12. April
1928 und datierte unkündbar bis Ende 1945. Mit dem angelieferten
Kokereigas wollte die Hütte Ottweiler und St. Wendel erstmals sowie
die Gemeinden Wiebelskirchen und Schiffweiler anstelle mit Steinkoh¬
lengas versorgen. Da Rentabilitätsberechnungen ergaben, dass sich ein
Leitungsbau bis St. Wendel nicht renderte, führte die GBG die Hoch¬
druckleitung nur bis Ottweiler. Dort hatte sich die Gemeindevertretung
zwar schon 1925 für den Aufbau einer Gasversorgung entschieden, zu¬
nächst aber offengelassen, ob das Gas von den lokalen Gaswerken in
Schiffweiler, Wiebelskirchen oder Neunkirchen oder vom Neunkircher
Eisenwerk geliefert werden sollte.200 Am 18. Febmar 1928 schloss der
Ottweiler Stadtrat mit der GBG einen Konzessionsvertrag ab, worin
aber weiterhin die Herkunft des Gases offen blieb. Da der Bezugspreis
des Kokereigases aber unter dem des Steinkohlengases lag, und die
Stadt Neunkirchen ihr Angebot zur Lieferung aus dem kommunalen
Gaswerk zurückzog, entschied sich die Stadtverordnetenversammlung
1929 zum Aufbau einer Kokereigasversorgung, die im darauf folgenden
Jahr durch die GBG fertig gestellt wurde.201
Burbacher Hütte
Der Vertrag mit der GBG datierte vom 12./21. Mai 1926, wurde
nachträglich am 30. November 1928 ergänzt und bestand bis zum 31.
Mai 1942.202
Haiberger Hütte
Mit der Haiberger Hütte schloss die GBG zusätzlich einen Vertrag zur
Versorgung der Gemeinde Kleinblittersdorf ab. Da Kleinblittersdorf an
der Hochdruckleitung zwischen der Hütte und Saargemünd lag, be¬
standen seit 1913 Bestrebungen, die Gemeinde mit Gas zu versorgen.
Ein entsprechender Vertrag kam am 12. November 1913 zustande, die
Versorgung wurde aber erst im Oktober 1929 aufgenommen. Dagegen
Saarbrücker Ztg. vom 20.7.1925: Heizgas für Ottweiler
20^ A Stadtverband Sbr. G-S/2: Übersicht Saarwerke vom 22.2.1929; Saarbrücker
Ztg. vom 27.9.1929: Gasversorgung der Stadt Ottweiler; Saarbrücker Ztg. vom
9.4.1930: Die Ottweiler Gasversorgung
202 A Stadtverband Sbr. G-S/8: Vertrag FGS-Hütten
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