Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

damit  Einnahmen  zu  verlieren,  da  sie  bis  dato  als  Zwischenhändler  an
der  Handelsspanne  partizipierten.
Erstmals  kam  es  zwischen  der  GBG  und  der  Gemeinde  Völklingen  in
Zusammenhang  mit  der  Belieferung  der  Fenner  Glashütte  zu  Auseinandersetzungen.
  Die  Gesellschaft  hatte  mit  der  Glashütte  stillschweigend
einen  Vertrag  über  die  Lieferung  von  ungereinigtem  Gas  von  der  Burbacher
  Hütte  abgeschlossen.  Als  eine  gerichtliche  Klärung  bevorstand,
einigten  sich  beide  Parteien  auf  einen  Vergleich.  Die  Gemeinde  räumte
der  GBG  das  Recht  ein,  die  Lieferungen  an  die  Fenner  Hütte  autzunehmen,
  sie  durfte  aber  keine  weiteren  Abnehmer  unter  Umgehung  der
Verwaltung  beliefern.197  Erreichte  Völklingen  im  Falle  der  Fenner  Glashütte
  ein  Moratorium,  standen  den  Kommunen  keine  Instrumente  zur
Verfügung,  das  Geschäftsgebaren  der  GBG  grundsätzlich  zu  sanktionieren.
  Vielmehr  gelang  es  ihr  im  Rahmen  der  Belieferung  der  Fenner
Glashütte  erstmals,  einen  Industriebetrieb  durch  Direktbelieferung  aus
der  kommunalen  Versorgung  herauszulösen,  ein  Beispiel  das  Schule
machte.
Ein  weiterer  Vertragsabschluss  unter  Umgehung  einer  Gemeinde
brachte  die  GBG  am  2.  Oktober  1929  mit  der  „Aciéries  et  Usines  à  Tubes
  de  la  Sarre“,  den  ehemaligen  Mannesmannröhrenwerken  Bous,  zustande.
  In  diesem  Fall  entsprach  jedoch  die  GBG  den  Vorstellungen
der  Gemeinde,  das  Lieferrecht  an  Schwalbach  abzutreten.198  Gleichzeitig
  gelang  es  der  privaten  Gesellschaft,  die  Gemeinde  darauf  zu  verpflichten,
  das  Bouser  Gaswerk  nicht  weiter  auszubauen,  sondern  zur
Deckung  des  Spitzenbedarfs  Kokereigas  von  der  Völklinger  Hütte  zu
beziehen.  Die  Lieferungen  über  eine  Hochdruckleitung  wurden  1929
aufgenommen.  1931  stellte  der  Betrieb  die  Eigenerzeugung  vollständig
ein  und  ging  zum  Bezug  von  Rohgas  aus  Völklingen  über.199  Dies
dürfte  ihr  jedoch  nicht  besonders  schwer  gefallen  sein,  besaß  sie  doch
als  Pächterin  des  Bouser  Gaswerks,  sozusagen  ein  doppeltes  Interesse,
auf  Kokereigas  zurückzugreifen.
Um  der  absehbaren  Gründung  einer  regionalen  Ferngasgeselischaft
vorzugreifen,  und  die  Flütten  über  ihre  Kokereigaslieferungen  an  die
GBG  zu  binden,  schloss  die  Betriebsgesellschaft  1928/29  mit  allen
saarländischen  Hütten  langfristige  Gaslieferungsverträge  ab.

197  StA  Vkl,  AR  13/8
^9®  Gas-  und  Wasserwerke  Bous-Schwalbach  GmbH:  Protokoll  vom  5.12.1929
199  Vgl.  Geber  (1984),  S.  13;  Bous  (1952),  S.  157

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