damit Einnahmen zu verlieren, da sie bis dato als Zwischenhändler an
der Handelsspanne partizipierten.
Erstmals kam es zwischen der GBG und der Gemeinde Völklingen in
Zusammenhang mit der Belieferung der Fenner Glashütte zu Auseinan¬
dersetzungen. Die Gesellschaft hatte mit der Glashütte stillschweigend
einen Vertrag über die Lieferung von ungereinigtem Gas von der Bur¬
bacher Hütte abgeschlossen. Als eine gerichtliche Klärung bevorstand,
einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Die Gemeinde räumte
der GBG das Recht ein, die Lieferungen an die Fenner Hütte autzu-
nehmen, sie durfte aber keine weiteren Abnehmer unter Umgehung der
Verwaltung beliefern.197 Erreichte Völklingen im Falle der Fenner Glas¬
hütte ein Moratorium, standen den Kommunen keine Instrumente zur
Verfügung, das Geschäftsgebaren der GBG grundsätzlich zu sanktio¬
nieren. Vielmehr gelang es ihr im Rahmen der Belieferung der Fenner
Glashütte erstmals, einen Industriebetrieb durch Direktbelieferung aus
der kommunalen Versorgung herauszulösen, ein Beispiel das Schule
machte.
Ein weiterer Vertragsabschluss unter Umgehung einer Gemeinde
brachte die GBG am 2. Oktober 1929 mit der „Aciéries et Usines à Tu¬
bes de la Sarre“, den ehemaligen Mannesmannröhrenwerken Bous, zu¬
stande. In diesem Fall entsprach jedoch die GBG den Vorstellungen
der Gemeinde, das Lieferrecht an Schwalbach abzutreten.198 Gleichzei¬
tig gelang es der privaten Gesellschaft, die Gemeinde darauf zu ver¬
pflichten, das Bouser Gaswerk nicht weiter auszubauen, sondern zur
Deckung des Spitzenbedarfs Kokereigas von der Völklinger Hütte zu
beziehen. Die Lieferungen über eine Hochdruckleitung wurden 1929
aufgenommen. 1931 stellte der Betrieb die Eigenerzeugung vollständig
ein und ging zum Bezug von Rohgas aus Völklingen über.199 Dies
dürfte ihr jedoch nicht besonders schwer gefallen sein, besaß sie doch
als Pächterin des Bouser Gaswerks, sozusagen ein doppeltes Interesse,
auf Kokereigas zurückzugreifen.
Um der absehbaren Gründung einer regionalen Ferngasgeselischaft
vorzugreifen, und die Flütten über ihre Kokereigaslieferungen an die
GBG zu binden, schloss die Betriebsgesellschaft 1928/29 mit allen
saarländischen Hütten langfristige Gaslieferungsverträge ab.
197 StA Vkl, AR 13/8
^9® Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH: Protokoll vom 5.12.1929
199 Vgl. Geber (1984), S. 13; Bous (1952), S. 157
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