Pachtverträge der GBG mit saarländischen Gemeinden
Ort
Dudweiler
Fraulautern
Sulzbach
Saarlouis
Völklingen
Illingen
Pachtbeginn
1.4.1911
1.1.1912
1.1.1912
1.3.1912
1.4.1912
1.4.1914
Pachtdauer
30 Jahre
30 Jahre
30 Jahre
30 Jahre
30 Jahre
30 Jahre
Pachtsumme*
55.000 DM
12.000 DM
55.000 DM
47.000 DM
72.000 DM
45.000 DM
* Die Pachtsummen stiegen bis zum 10. Pachtjahr kontinuierlich an.
Sowohl in Bous als auch in Dudweiler hielt die GBG zunächst die
Steinkohlengaserzeugung bei. Zwar scheiterte die Gesellschaft mit ih¬
rem Vorhaben von Dudweiler aus, auch Sulzbach zu beliefern, doch
errichtete sie noch im Laufe des Jahres 1912 eine Gruppengasversor¬
gung für die Gemeinden Fischbach, Camphausen, Holz, Wahlschied,
Niedersalbach, Dilsburg und Heusweiler.180 Die GBG erstellte sämtli¬
che Straßenleitungen, die Zuleitungen zu den Häusern, ferner die ge¬
samte Straßenbeleuchtungseinrichtung. Zur Deckung von Bedarfsspit¬
zen errichtete sie in Heusweiler einen Zwischenbehälter. Gas für Koch-
und Beleuchtungszwecke kostete 14 Pfg, für Kraftzwecke, industrielle
Zwecke und Heizen zehn Pfg. pro Kubikmeter. Der Vertrag berech¬
tigte die Gesellschaft zur Ausdehnung des Leitungsnetzes in den Ge¬
meinden, eine Verpflichtung oblag ihr aber nur für den Fall, dass auf
zehn laufende Meter zwei regelmäßig brennende Gasflammen oder ein
entsprechender Verbrauch zugesichert waren.181
Die Gemeinde Dudweiler erhielt für die Abgabe außerhalb des Ge¬
meindegebietes neben der festen Pachtsumme eine Abgabe von 0,5
Pfg. pro Kubikmeter.182 ln Dudweiler selbst gestaltete sich die Arbeit
der GBG binnen kurzer Zeit sehr erfolgreich. Innerhalb eines Monats
gelang es ihr dort, rund 800 Konsumenten neu zu gewinnen, täglich
kamen 20 weitere Konsumenten hinzu.183
180 Vgl. 125 Jahre Gas (1982), S. 91; Arend (1993), S. 54
^81 LA Sbr. Dep. Sulzbach Fach 36 Nr. 6: Vertrag GBG und Gemeinde Heusweiler
^8^ Bezverw. Dudweiler Archiv 408: Nachtrags-Pachtvertrag vom 21.7.1913
^8^ LA Sbr. Dep. Sulzbach Fach 36 Nr. 6: Technisches Büro der BAMAG an Bürger
meister von Sulzbach vom 8.5.1911
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