schickt vorging und sich vor Vertragsabschluss genaustens über die jeweiligen
Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Betriebe informierte,
konnte sie mit ihren Angeboten die in den Vorjahren erzielten
Überschüsse der Gemeinden leicht überbieten. So lag beispielsweise
beim Sulzbacher Gaswerk der Gewinn 1909 bei 46.000 Mark, sodass
die GBG 55 000 Mark Pacht anbot. Dudweiler, das vor der Verpachtung
keinerlei Überschüsse aus dem Gaswerk erzielen konnte, erhielt
nun 55.000 Mark pro Jahr, wobei nach Abzug des Betrages für
Zinsen und Tilgung ein Reingewinn von 33.000 Mark verblieb. Zudem,
so der Dudweiler Bürgermeister in einem Empfehlungsschreiben an
seinen Kollegen in Oberursei, "(kann) mit diesem festen Etat (...) im Gemeindeetat
alljährlich gerechnet werden. Außerdem wurden im Vertrage verschiedene
Vergünstigungen für die Gemeinde, die Kirchen, Schulen und öffentlichen
Wohltätigkeits-Anstalten festgelegt".119
Zwischen April 1911 und April 1914 schloss die GBG in der Saarregion
insgesamt sechs Pachtverträge ab. Während es sich im Falle der
Gaswerke in Dudweiler, Völklingen und Illingen eigentlich um Betriebsführungsverträge
handelte, zielte der Abschluss mit Fraulautern
und Saarlouis von vorneherein darauf, die lokalen Gaswerke stillzulegen.
Faktisch entsprachen die Abkommen von daher eher Konzessionsverträgen.
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Bezvwerw. Dudweiler A: Bürgermeister an Magistrat Oberursel vom 26.6.1913
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