das Gaswerk Dudweiler 1911 übernommen und modernisiert hatte,
legte sie zunächst der Gemeinde Sulzbach nahe, ihr eigenes Gaswerk
stillzulegen und Steinkohlengas aus Dudweiler zu beziehen. Dafür sollte
die Gemeinde eine Pacht von 50.000 Mark jährlich erhalten.178 Die
GBG zog ihr Angebot jedoch kurze Zeit später zurück.
Mit ihren Angeboten, die kommunalen Gaswerke als Pachtbetriebe zu
übernehmen, rannte die GBG bei den Gemeindeverwaltungen offene
Türen ein. Entstanden die Gaswerke wie andere Versorgungsbetriebe
um die Jahrhundertwende in einer Phase der kommunalwirtschaftlichen
Euphorie, wuchsen die Gaswerke gerade in den kleineren Ortschaften
den Gemeindeverwaltungen über den Kopf. Einige Gaswerke wie die
in Saarlouis und Sulzbach entsprachen fast zwei Jahrzehnte nach ihrer
Errichtung längst nicht mehr dem neusten technischen Standard.
Infolge des rasanten Bevölkerungszuwachses, den insbesondere die
Bergbau- und Hüttengemeinden in den Jahren vor dem Ersten
Weltkrieg erlebten, erwiesen sich die meisten Gaswerke schlichtweg als
zu klein. Der unausweichliche Neubau und die gmndlegende Modernisierung
hätten die meisten Gemeinden in ihrem finanziellen Handlungsspielraum
auf lange Zeit erheblich eingeschränkt; ein Risiko, dem
gerade die Gemeindeverwaltungen durch die Verpachtung der Betriebsanlagen
entgehen wollten. Zudem zeigten sich manche Verwaltungen
mit der Eührung und kontinuierlichen Erweiterung der
Gaswerke überfordert. Anstatt den Kreis der Verbraucher durch aktive
Werbemaßnahmen und preispolitische Anreize zu erweitern und den
Gaskonsum auf die zukunftsträchtigen Absatzfelder "Heizen" und
"Kochen" auszudehnen, betrieben die kommunalen Gaswerke meistens
eine vorsichtige, manchmal sogar restriktive Politik.
Damit zusammenhängend bewährten sich die Gasanstalten längst nicht
immer als kommunale Einnahmequellen, in einigen Fällen gefährdeten
sie regelrecht den kommunalen Finanzhaushalt, weil der Kämmerer
keine Rücklagen für Erneuerungen und Erweiterungen bildete. In dieser
Situation traf die GBG keineswegs auf eine breite Front von Befürwortern
der kommunalwirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden.
Vor allem in den kleineren Gemeinden wurde die Frage der kommunalen
Einnahmeerzielung, aber auch der Aspekt der Versorgungssicherheit
nicht ideologisch, sondern ganz pragmatisch diskutiert. Den
Ausschlag gab einzig und allein, welche Summe im Gemeindehaushalt
zur Bestreitung der sonstigen öffentlichen Aufgaben zur Verfügung
stand und nicht, woher diese Mittel stammten. Da die GBG sehr ge¬LA
Sbr. Dep. SuEbach Fach 36 Nr. 6: Schreiben der GBG vom 28.3.1911
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