Pfg. für Leuchtgas, zwölf Pfg. für technisches Gas sowie zwei Pfg. pro
Kubikmeter für die Straßenbeleuchtung. Die Berliner Firma behielt sich
im Konzessionsvertrag vor, dass während der ersten zehn Betriebsjahre
weder die Gemeinde noch eine konkurrierende Firma die Straßen und
Plätze zum Transport von Elektrizität oder Gas benutzen dürften.
Auch sollten Privatleute Gas und Strom nur für den eigenen Gebrauch
erzeugen. Ab dem elften Betriebsjahre stand es der Gemeinde frei, die
Gasanlagen käuflich zu erwerben.
Um die hohen Investitionskosten für die Erzeugungsanlagen - drei
Retortenöfen mit 22 Retorten für eine Jahresleistung von einer Mio.
Kubikmeter, Gasbehälter für 2.000 Kubikmeter - von insgesamt rund
1,1 Mio. Mark möglichst rasch abzutragen, signalisierte das Konsortium
BAMAG/GBG starkes Interesse, weitere Nachbargemeinden an das
Bouser Gaswerk anzuschließen.
Dies gelang ihnen mit Saarlouis und Fraulautern. Während das Saarlouiser
Gaswerk in den 90er-Jahren in erhebliche finanzielle Turbulenzen
geriet und sich erst nach der Jahrhundertwende allmählich wieder konsolidierte,
die Gewinnentwicklung von 25.000 Mark (1910) jedoch hinter
den Erwartungen zurückblieb, musste das erst im Jahre 1899 neu
errichtete kommunale Gaswerk der Gemeinde Fraulautern mit hohen
Zins- und Tilgungszahlungen kämpfen, sodass es auf absehbare Zeit
nur einen geringen Überschuss in den Gemeindehaushalt abwarf. Beide
Verwaltungen glaubten mit einer Zusammenarbeit mit dem Bouser
Gaswerk finanziell besser dazustehen, zumal die von der GBG avisierten
Pachtzahlungen von 47.000 Mark (Saarlouis) beziehungsweise
16.000 Mark (Fraulautern) deutlich über den bisher erwirtschafteten
Gewinnen lagen. Zudem überschritten die Gaspreise von 13,5 Pfg.
(Leucht- und Kochgas), zehn Pfg. (Heiz- und Motorengas) und acht
Pfg. (Gas für öffentliche Einrichtungen, Schulen und Kirchen) die zuvor
erzielten Gaspreise. Im Gegenzug mussten sich Saarlouis und Fraulautern
allerdings verpflichten, ihre kommunalen Gaswerke stillzulegen.
Die Vertragszeit, beginnend mit dem 1. Januar und 1. April 1912 betrug
30 Jahre, eine erstmalige Kündigungsmöglichkeit bestand erst nach 15
Jahren.173 Auf Basis der neuen Pachtverträge schloss die Bürgermeisterei
Schwalbach mit der GBG am 20. Dezember 1913 einen Nachtragsvertrag
ab, der eine erhöhte Pachtabgabe (zwei Pfg. pro Kubikmeter
schon ab einem Absatz von 350.000 Kubikmeter) und die Möglichkeit
von Stromlieferungen beinhaltete.174 Da mit dem Abschluss der Ver¬^
' ^ StA Sls. NB LX 4 SLS: Pachwertrag vom 24.2.1912; NB LX 3 SLS: Beschreibungen
der zu konzessionierenden Neuanlagen; NB LX 4 SLS: Pachtvertrag vom
29.2.1912; Saarlouiser Journal vom 6.10.1911; Saar-Ztg. vom 6.10.1911
^ ^ LA Sbr. Dep. Merzig-Stadt 683
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