Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

Pfg.  für  Leuchtgas,  zwölf  Pfg.  für  technisches  Gas  sowie  zwei  Pfg.  pro
Kubikmeter  für  die  Straßenbeleuchtung.  Die  Berliner  Firma  behielt  sich
im  Konzessionsvertrag  vor,  dass  während  der  ersten  zehn  Betriebsjahre
weder  die  Gemeinde  noch  eine  konkurrierende  Firma  die  Straßen  und
Plätze  zum  Transport  von  Elektrizität  oder  Gas  benutzen  dürften.
Auch  sollten  Privatleute  Gas  und  Strom  nur  für  den  eigenen  Gebrauch
erzeugen.  Ab  dem  elften  Betriebsjahre  stand  es  der  Gemeinde  frei,  die
Gasanlagen  käuflich  zu  erwerben.
Um  die  hohen  Investitionskosten  für  die  Erzeugungsanlagen  -  drei
Retortenöfen  mit  22  Retorten  für  eine  Jahresleistung  von  einer  Mio.
Kubikmeter,  Gasbehälter  für  2.000  Kubikmeter  -  von  insgesamt  rund
1,1  Mio.  Mark  möglichst  rasch  abzutragen,  signalisierte  das  Konsortium
BAMAG/GBG  starkes  Interesse,  weitere  Nachbargemeinden  an  das
Bouser  Gaswerk  anzuschließen.
Dies  gelang  ihnen  mit  Saarlouis  und  Fraulautern.  Während  das  Saarlouiser
  Gaswerk  in  den  90er-Jahren  in  erhebliche  finanzielle  Turbulenzen
geriet  und  sich  erst  nach  der  Jahrhundertwende  allmählich  wieder  konsolidierte,
  die  Gewinnentwicklung  von  25.000  Mark  (1910)  jedoch  hinter
  den  Erwartungen  zurückblieb,  musste  das  erst  im  Jahre  1899  neu
errichtete  kommunale  Gaswerk  der  Gemeinde  Fraulautern  mit  hohen
Zins-  und  Tilgungszahlungen  kämpfen,  sodass  es  auf  absehbare  Zeit
nur  einen  geringen  Überschuss  in  den  Gemeindehaushalt  abwarf.  Beide
Verwaltungen  glaubten  mit  einer  Zusammenarbeit  mit  dem  Bouser
Gaswerk  finanziell  besser  dazustehen,  zumal  die  von  der  GBG  avisierten
  Pachtzahlungen  von  47.000  Mark  (Saarlouis)  beziehungsweise
16.000 Mark  (Fraulautern)  deutlich  über  den  bisher  erwirtschafteten
Gewinnen  lagen.  Zudem  überschritten  die  Gaspreise  von  13,5  Pfg.
(Leucht-  und  Kochgas),  zehn  Pfg.  (Heiz-  und  Motorengas)  und  acht
Pfg.  (Gas  für  öffentliche  Einrichtungen,  Schulen  und  Kirchen)  die  zuvor
  erzielten  Gaspreise.  Im  Gegenzug  mussten  sich  Saarlouis  und  Fraulautern
  allerdings  verpflichten,  ihre  kommunalen  Gaswerke  stillzulegen.
Die  Vertragszeit,  beginnend  mit  dem  1.  Januar  und  1.  April  1912  betrug
30  Jahre,  eine  erstmalige  Kündigungsmöglichkeit  bestand  erst  nach  15
Jahren.173  Auf  Basis  der  neuen  Pachtverträge  schloss  die  Bürgermeisterei
  Schwalbach  mit  der  GBG  am  20.  Dezember  1913  einen  Nachtragsvertrag
  ab,  der  eine  erhöhte  Pachtabgabe  (zwei  Pfg.  pro  Kubikmeter
schon  ab  einem  Absatz  von  350.000  Kubikmeter)  und  die  Möglichkeit
von  Stromlieferungen  beinhaltete.174  Da  mit  dem  Abschluss  der  Ver¬^
  '  ^  StA  Sls.  NB  LX  4  SLS:  Pachwertrag  vom  24.2.1912;  NB  LX  3  SLS:  Beschreibungen
  der  zu  konzessionierenden  Neuanlagen;  NB  LX  4  SLS:  Pachtvertrag  vom
29.2.1912;  Saarlouiser  Journal  vom  6.10.1911;  Saar-Ztg.  vom  6.10.1911
^  ^  LA  Sbr.  Dep.  Merzig-Stadt  683

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