richten, um von hier aus die umliegenden Gemeinden mit Gas zu beliefern.
Aul der anderen Seite bemühte sie sich, die Gasversorgung mehrerer
bereits versorgter Ortschaften zusammenzufassen und von einem
einzigen Gaswerk aus zu betreiben.
Zu einer der strategisch wichtigen Ortschaften zählte die Bürgermeisterei
Sellerbach, die sich heute auf die Gemeinden Riegelsberg und Püttlingen
verteilt, wo BAMAG/GBG seit 1905 Fuß fassen wollten. Weder
die Bürgermeisterei selbst, noch die benachbarte Bürgermeisterei Heusweiler
sowie sämtliche umliegenden Gemeinden des Köllerbach- und
Fischbachtals verfügten bis dahin über eine zentrale Straßenbeleuchtung.
Am 25. Oktober 1905 legte die BAMAG deshalb dem Seilerbacher
Bürgermeister Speicher einen Vertragsentwurf über die Errichtung
eines Gaswerks zur Versorgung des Ortes sowie der umliegenden
Gemeinden vor. Der Gaspreis sollte 18 Pfg. (Beleuchtung) beziehungsweise
14 Pfg. pro Kubikmeter (Koch- und Motorengas) betragen,
das Gaswerk für 30 Jahre im Besitz der Berliner Firma verbleiben und
danach an die Gemeinde übergehen.166
Alternativ stand jedoch die Strombelieferung durch die Maschinenzentrale
der Grube Von der Heydt zu einem Preis von fünf Pfg. pro Kilowattstunde
zur Disposition. Ein wortführendes Mitglied des Seilerbacher
Gemeinderates, der Bergrat Jahns, galt jedoch als ausgesprochener
Verfechter einer öffentlichen Elektrizitätsversorgung durch die Gruben
der Saarbrücker Bergwerksdirektion. Im Gemeinderat konnte er erwirken,
dass die Gemeinde bei der Firma Felten & Guillaume Lahmeyerwerke,
Zweigniederlassung St. Johann-Saarbrücken, ein Gutachten in
Auftrag gab, das beide Versorgungsalternativen untersuchen sollte. Da
die Firma selbst auf einen Auftrag in Sellerbach spekulierte, kam sie zu
der Empfehlung, "dass es für die Gemeinde Wiegelsberg auf alle Fälle ein besseres
Geschäft sei, die Stromversorgung mit Elektrizität gur Ausführung bringen gu
lassen, als sich einer Gasgesellschaft auf 30 Jahre hinaus in die Hände gu geben
und mährend dieser Zeit auf das Recht gu vernichten, irgend welche andere Beleuchtung
ins besondere Elektrizität einzuführen“A1 Infolge dieser Empfehlung
und des günstigeren Angebotspreises sprach sich die Bürgermeisterei
im Dezember 1905 für Elektrizität aus, die ab 1907 zur Verfügung
stand.168
Infolge der aus BAMAG/GBG-Sicht ungünstigen Entscheidung,
musste sich die Gesellschaft nach anderen potenziellen Standorten um¬LA
Sbr. Dep. Heusweiler Abt. IV Fach IX a 29: Vertragsentwurf der BAMAG
vom 25.10.1905
167 LA Sbr. Dep. Heusweiler Abt. IV Fach IX a Nr. 29:
168 Vgl. Herrmann (1980), S. 452; Herzig (1985), S. 66
195