Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

richten,  um  von  hier  aus  die  umliegenden  Gemeinden  mit  Gas  zu  beliefern.
  Aul  der  anderen  Seite  bemühte  sie  sich,  die  Gasversorgung  mehrerer
  bereits  versorgter  Ortschaften  zusammenzufassen  und  von  einem
einzigen  Gaswerk  aus  zu  betreiben.
Zu  einer  der  strategisch  wichtigen  Ortschaften  zählte  die  Bürgermeisterei
  Sellerbach,  die  sich  heute  auf  die  Gemeinden  Riegelsberg  und  Püttlingen
  verteilt,  wo  BAMAG/GBG  seit  1905  Fuß  fassen  wollten.  Weder
die  Bürgermeisterei  selbst,  noch  die  benachbarte  Bürgermeisterei  Heusweiler
  sowie  sämtliche  umliegenden  Gemeinden  des  Köllerbach-  und
Fischbachtals  verfügten  bis  dahin  über  eine  zentrale  Straßenbeleuchtung.
  Am  25.  Oktober  1905  legte  die  BAMAG  deshalb  dem  Seilerbacher
  Bürgermeister  Speicher  einen  Vertragsentwurf  über  die  Errichtung
eines  Gaswerks  zur  Versorgung  des  Ortes  sowie  der  umliegenden
Gemeinden  vor.  Der  Gaspreis  sollte  18  Pfg.  (Beleuchtung)  beziehungsweise
  14  Pfg.  pro  Kubikmeter  (Koch-  und  Motorengas)  betragen,
das  Gaswerk  für  30  Jahre  im  Besitz  der  Berliner  Firma  verbleiben  und
danach  an  die  Gemeinde  übergehen.166
Alternativ  stand  jedoch  die  Strombelieferung  durch  die  Maschinenzentrale
  der  Grube  Von  der  Heydt  zu  einem  Preis  von  fünf  Pfg.  pro  Kilowattstunde
  zur  Disposition.  Ein  wortführendes  Mitglied  des  Seilerbacher
  Gemeinderates,  der  Bergrat  Jahns,  galt  jedoch  als  ausgesprochener
Verfechter  einer  öffentlichen  Elektrizitätsversorgung  durch  die  Gruben
der  Saarbrücker  Bergwerksdirektion.  Im  Gemeinderat  konnte  er  erwirken,
  dass  die  Gemeinde  bei  der  Firma  Felten  &  Guillaume  Lahmeyerwerke,
  Zweigniederlassung  St.  Johann-Saarbrücken,  ein  Gutachten  in
Auftrag  gab,  das  beide  Versorgungsalternativen  untersuchen  sollte.  Da
die  Firma  selbst  auf  einen  Auftrag  in  Sellerbach  spekulierte,  kam  sie  zu
der  Empfehlung,  "dass  es  für  die  Gemeinde  Wiegelsberg  auf  alle  Fälle  ein  besseres
Geschäft  sei,  die  Stromversorgung  mit  Elektrizität  gur  Ausführung  bringen  gu
lassen,  als  sich  einer  Gasgesellschaft  auf  30  Jahre  hinaus  in  die  Hände  gu  geben
und  mährend  dieser  Zeit  auf  das  Recht  gu  vernichten,  irgend  welche  andere  Beleuchtung
  ins  besondere  Elektrizität  einzuführen“A1  Infolge  dieser  Empfehlung
und  des  günstigeren  Angebotspreises  sprach  sich  die  Bürgermeisterei
im  Dezember  1905  für  Elektrizität  aus,  die  ab  1907  zur  Verfügung
stand.168
Infolge  der  aus  BAMAG/GBG-Sicht  ungünstigen  Entscheidung,
musste  sich  die  Gesellschaft  nach  anderen  potenziellen  Standorten  um¬LA
  Sbr.  Dep.  Heusweiler  Abt.  IV  Fach  IX  a  29:  Vertragsentwurf  der  BAMAG
vom  25.10.1905
167  LA  Sbr.  Dep.  Heusweiler  Abt.  IV  Fach  IX  a  Nr.  29:
168  Vgl.  Herrmann  (1980),  S.  452;  Herzig  (1985),  S.  66

195
            
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