Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

tragen,  daß  die  Gasanstalten  in  allen  ihren  Teilen  von  vornherein  rentabel,  betriebssicher
  und  solide  gestaltet  werden  “,161
Die  Verpachtung  des  kommunalen  Gaswerks  in  einer  Übergangszeit
brachte  aus  Sicht  der  Gemeinden  auf  den  ersten  Blick  eine  Reihe  von
Vorteilen  mit  sich.  Da  die  Betriebsführung  in  den  Händen  der  GBG
lag,  brauchte  die  Kommunen  kein  zusätzliches  Personal  einzustellen.
Der  Gemeindehaushalt  erhielt  auf  diese  Weise  keine  zusätzlichen  Nebenhaushalte.
  Auch  blieb  die  Gasversorgung  -  so  die  Hoffnung  -  vor
möglichen  kommunal-  und  parteipolitischen  Auseinandersetzungen
frei,  indem  man  die  wesentlichen  Entscheidungen  -  so  sie  denn  nicht  in
den  Pachtverträgen  genaustens  geregelt  wurden  -  an  eine  außenstehende,
  scheinbar  unabhängige  Stelle  delegierte.  Auf  der  anderen  Seite
gaben  die  Gemeinden  für  eine  Übergangsfrist  jegliche  Einflussmöglichkeit
  auf  die  kommunale  Gasversorgung  aus  der  Hand.  Da  die  Pachtverträge
  i.d.R.  längere  Laufzeiten  von  mindestens  15,  teilweise  gar  bis
zu  30  Jahren  besaßen,  in  denen  sich  die  allgemeinen  politischen  und  die
spezifisch  energiepolitischen  Verhältnisse  grundlegend  ändern  konnten,
bedurfte  es  von  Seiten  der  Gemeinderäte  und  Gemeindeverwaltungen
erheblichen  politischen  Drucks,  sie  abzuändern  und  den  neuen  Bedingungen
  anzupassen.
Weiterhin  stellte  die  GBG  den  Gemeinden  in  Aussicht,  das  Gaswerk
nach  einer  entsprechenden  Kündigungsfrist  in  kommunalen  Besitz  zu
übernehmen.  In  der  Zwischenzeit  zeigte  sich  die  GBG  bereit,  das  Anlagekapital
  zu  verzinsen.  Zudem  stand  den  Gemeinden  nach  Aussagen
der  GBG  frei,  die  Gasanstalt  erst  dann  zu  erwerben,  wenn  die  Anlage
Überschüsse  abwarf.162  Das  unternehmerische  Risiko  der  Gemeinden
ließ  sich  auf  diese  Weise  beschränken;  vor  allem  auf  dem  Papier  erwies
sich  das  Modell  als  sehr  verlockend:  "Wir  können  wohl  sagen,  daß  in  harmonischer
  Weise  das  Interesse  der  Kommanditisten  der  Betriebsgesellschaft  mit  dem  Interesse
  der  Kleinstädte  verbunden  wird,  welche  sich  auf  eine  bequemere  und  angenehmere
  Weise  in  den  Besitz  einer  Beleuchtungsgentrale  setzen,  als  dies  sonst  der
Kall  wäre",  warb  die  GBG  für  ihr  Modell.163
Übten  solche  Modelle  auf  dem  Papier  eine  große  Anziehungskraft  aus,
zeigten  sich  in  der  Praxis  zahlreiche  Schwachpunkte.  So  war  die  vereinbarte
  Pachtsumme  i.d.R.  sehr  niedrig  bemessen,  die  variable  Pachtkomponente
  trug  der  oftmals  stürmischen  Absatzentwicklung  in  keiner
Weise  Rechnung.  Auch  hatten  die  Pacht-  und  Konzessionsverträge
lange  Laufzeiten,  sodass  den  Gemeinden  erst  nach  Ablauf  von  15  bis
^  JfG,  48.  Jg.  (1905),  Nr.  44:  Gasanstalts-Betriebsgesellschaft  Berlin;  auch  als
Sonderdruck  erschienen.
162  ygi_  Geitmann  (1910),  S.  90  f.;  Le  Coutre  (1914),  S.  108
163  Geitmann  (1910),  S.  92

193
            
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