"Zentralverwaltung" unter Johannes Brand.15 Die Firma Karl Francke
baute zwischen 1892 und 1905 insgesamt 115 Gaswerke in allen Teilen
Deutschlands.
Ähnliche Bedeutung erlangte die "Gasanstalts-Betriebsgesellschaft Berlin"
(GBG)157 158, die als Konsortium von mehreren, im Gassektor tätigen
Firmen gegründet wurde. Dazu gehörte die Berlin-Anhaltische Maschinenbau
AG, die seit 1872 im Gas- und Wasserfach eine führende Stellung
in Deutschland erworben hatte. Sie stellte sämtliche Anlagenkomponenten
von Gaswerken wie Ofen unterschiedlicher Bauart, Kohlenförderanlagen,
Kokslöscheinrichtungen, Beschickungsmaschinen, Gaswascher
und -reiniger, Nebenerzeugungseinrichtungen, Gasometer,
Druckregler und Rohrleitungen sowie später komplette Steinkohlengaswerke
her.159 Von Anfang ihres Bestehens kooperierte die Maschinenbaufirma
mit der Stettiner Chamottefabrik, die ebenfalls 1872 gegründet
wurde und sich auf die Herstellung feuertechnischer Einrichtungen
spezialisierte. 1903 entschlossen sich beide Firmen, die Zusammenarbeit
zu intensivieren und mit zwei weiteren Unternehmen, der
Gasmesserfabrik G. Kromschröder und der Kohlengroßhandlung Caesar
Wollheim, aus Berlin ein Konsortium zu gründen. Der Hauptunternehmenszweck
bestand darin, in Ortschaften mit 2.500 bis 3.500 Einwohnern
Gaswerke zu errichten.160
Da sämtliche beteiligten Unternehmen langwierige Erfahrungen in der
Einrichtung von Gaswerken besaßen und gemeinsam die komplette
Palette von Gaswerkskomponenten anbieten konnten, traten sie gegenüber
den Gemeindeverwaltungen quasi als Gesamtanbieter auf: mit
einem Gaswerk gewissermaßen "von der Stange", sodass die Verwaltungen
die Aufträge nicht einzeln vergeben mussten. Damit besaß die
GBG gegenüber Konkurrenzunternehmen Wettbewerbsvorteile, da
diese i.d.R. nur bestimmte Gaswerkskomponenten liefern konnten; der
Spielraum für Preisabschläge erweiterte sich somit beträchtlich.
Nach Fertigstellung der Anlage bot die GBG den Gemeinden an, das
neu errichtete Gaswerk in einer Übergangszeit zu pachten. Damit
wollte sie sicherstellen, dass die Gaswerke keine größeren baulichen
oder technischen Mängel aufwiesen: "Es liegt daher im eigensten Interesse der
haufirmen, durch vorzügliche und sachgemäße Bauausführung dafür Sorge zu
157 Vgl. Körting (1963), S. 332
1 ^ In den 20er Jahren trug die Firma sowohl den Namen "Gasanstalts-Betriebsgesellschaft"
als auch "Gasanstalt-Betriebsgesellschaft"
157 MfVuT III SSg. Firmenschriften 6285; BAMAG (1922), S. 3 ff.; vgl. auch von Bülow
(1923), S. 94 f.
160 Ygj Geitmann (1910), S. 90
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