Infolge der Lieferunterbrechungen verzeichnete das Geschäftsjahr
1923/24 rückläufige Absatzzahlen: von 12,3 Mio. Kubikmeter im Vorjahr
auf 10,5 Mio. Kubikmeter.139 Da in den beiden folgenden Geschäftsjahren
1924/25 und 1925 die Gasabgabe auf 13,5 Mio. stieg, sah
sich die Stadtverwaltung veranlasst, die Gasbeschaffung neu zu organisieren.140
Sie erneuerte den Vertrag mit der Haiberger Hütte und
schloss zudem mit der Burbacher Hütte einen entsprechenden Vertrag
ab.141 Der Vertrag mit der Burbacher Hütte vom 1. Juli 1927 besaß eine
Laufzeit von zehn Jahren. Die Liefermenge umfasste zehn Mio. Kubikmeter
pro Jahr. Dies machte den Bau einer Reinigungsanlage und eines
Hochbehälters auf dem Gelände des früheren Gaswerks Burbach erforderlich.
Die Bezugsmenge von der Haiberger Hütte lautete über
jährlich neun Mio. Kubikmeter bis 1937.142
Weniger prinzipielle Erwägungen denn die spezifischen kommunalpolitischen
Bedingungen der in Frage kommenden Kommunen bestimmten
die Einführung der Kokereigasversorgung in der Saarregion. Während
in Brebach bis zum Zeitpunkt der Einführung der Kokereigasversorgung
noch überhaupt keine öffendiche Beleuchtung bestand, sah
sich Saarbrücken im Zuge der Stadtgründung vor die Alternative gestellt,
die drei dezentralen und teilweise veralteten Erzeugungsanlagen
zusammenzufassen und grundlegend zu erneuern oder zur Kokereigasversorgung
überzugehen. Obwohl mit der Entscheidung für den
Fremdbezug ein erster Schritt zur E,ntkommunalisierung der Gasversorgung
erfolgte, indem die Eigenerzeugung aufgegeben wurde und ein
Teil der Leitungsanlagen nun nicht mehr der Verfügungsgewalt der
Kommune unterlag, wurde die Diskussion zu keinem Zeitpunkt unter
prinzipiellen politischen Erwägungen geführt, sondern bestimmten betriebswirtschaftliche,
stadtplanerische und selbst umweltpolitische Aspekte
die Diskussion. Der Bezug von Kokereigas von einer benachbarten
Hütte bot deshalb in dreifacher Flinsicht Vorteile: Zum einen
entfielen die Investitionskosten für die Modernisierung und den Ausbau
der Erzeugungseinrichtungen; der wachsende Bedarf ließ vielmehr
durch die Modifizierung und Aufstockung der Bezugsverträge befriedigen.
Zum anderen konnte die Stadt die Emissionsbeeinträchtigungen
für die sich im Umfeld der alten Gaswerke liegenden Wohngebiete ab¬1^9
Saarbrücker Ztg. vom 21.6.1923: Verwaltungsbericht der städtischen Verwaltung
für das Jahr 1920; Saarbrücker Ztg. vom 9.5.1924: Bericht über die städtische Verwaltung
im Jahre 1923
Saarbrücker Ztg. vom 24.7.1925: Der Verwaltungsbericht der Stadt Saarbrücken
141 Kommunalpol. Blätter an der Saar, Jg. 1926, Nr. 7, S. 27: Verwaltungsbericht der
Stadt Saarbrücken; auch Saarbrücker Ztg. vom 21.3.1926; Schneider (1959), S. 92
142 Stadtwerke Vkl. Akte Gasversorgung: Vertrag F.G.S. - Hütten vom 6.1. 1930
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