wiegende Zahl der Kommunen die Eigenerzeugung ein. Sie begaben
sich damit im Hinblick auf die Gasbeschaffung in die Abhängigkeit der
Zechengesellschaften. Die Entscheidung für den Fremdbezug resultierte
vor allem aus betriebswirtschaftlichen Gründen, weil eine Reihe
von Städten nach der Jahrhundertwende als Folge hoher Zuwachsraten
im Gasverbrauch vor der Alternative standen, die Erzeugungseinrichtungen
grundlegend zu modernisieren oder zum Fremdbezug überzugehen.
Da es sich bei den Gestehungskosten des Kokereigases nicht um
einen reellen Preis, sondern letztlich um einen politischen Preis
handelte, der die Kokereigasanbieter in die Lage versetzte, jeden
Selbstkostenpreis der kommunalen Gaswerke zu unterbieten, konnte
die Anbieterseite in den meisten Fällen den Zuschlag erhalten. Trotzdem
lag die Entscheidung für oder gegen das kommunale Gaswerk im
Kompetenzbereich der Kommunen, wo sich betriebswirtschaftliche
Rationalität gegen politische Bedenken durchsetzte. Änderte sich mit
dem Übergang zur Kokereigasversorgung zwar die Struktur der Gasbeschaffung,
blieb der Bereich des Gasabsatzes davon zunächst unberührt.
Nach Alfred Pott, dem späteren Vorstandsvorsitzenden der
Ruhrgas AG, handelte es sich bei der Zechengasbelieferung um einen
reinen Ersatz der Eigenerzeugung, aber nicht um eine grundlegende
Umgestaltung der lokalen Gaswirtschaft. "Wenn auch die Zechen den Städten
das Gas %u billigen Preisen lieferten, so waren doch noch nicht alle I Voraussetzungen
für eine großzügige Industrieversorgung erfüllt. Während einerseits die Tarifpolitik
der Städte die Belieferung von Großindustrien ausschloss, waren andererseits
die von den Zechen den Städten zp liefernden Mengen auf den natürlichen Zuwachs
begrenzt, der meist durch einen bestimmten Prozentsatz der I hrrjahreslieferung festgelegt
war“.106 Die nur teilweise Umgestaltung der Gaswirtschaft hing
nicht zuletzt damit zusammen, dass vor der Gründung der Ruhrgas AG
keine eigenständigen überregionalen Kokereigasunternehmen existierten.
Sowohl Thyssen als auch RWE, besonders aber die zahlreichen
Zechengesellschaften betrieben den Kokereigasabsatz als reine Diversifizierung
ihres eigentlichen Geschäftsfeldes, des Bergbaus, der Hüttenindustrie
oder der Energiewirtschaft. Eine offensive Expansionspolitik
hätte schon zu diesem Zeitpunkt der Gründung einer eigenen Gesellschaft
bedurft, die die Interessen der in Frage kommenden Anbieter
koordiniert und gegenüber den Kommunen vertreten hätte. Da aber die
Interessen der Zechengesellschaften, des RWE und Thyssen weitgehend
auseinander gingen, scheiterte bis 1926 der Zusammenschluss
der Kokereigasanbieter.
106 Pott (1935), S. 248
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