sen, wonach Thyssen die Gemeinden von Mülheim/ Ruhr bis Barmen aus einer
Fernleitung versorgen und das RIFF durch eine Fernleitung an Barmen vorbei die
Gasversorgung des gesamten Belgischen Landes um Llberfeld-Barmen übernehmen
konnte“98 Beide Ferngasleitungen besaßen zwecks Aushilfslieferungen
V erbindungslei tungen.99
Zu den Abnehmern des RWE zählte seit 1912 auch die Stadt Remscheid.
Obwohl das städtische Gaswerk das Gas bei Eigenerzeugung nach Abzug
der Einnahmen aus Nebenprodukten zu Selbstkosten von 5,38 Pfg.
herstellte, und hiervon auch bei Kokereigasbezug zumindest die Kosten
von etwa 2,25 Pfg. pro Kubikmeter für Gehälter und Löhne, Verwaltung,
Tilgung, Zinsen und Reparaturen erhalten geblieben wären,
ergaben sich aus dem angebotenen Bezugspreis von 3,3 Pfg. und den
Verwaltungs- und Nebenkosten insgesamt höhere Selbstkosten von
5,55 Pfg. pro Kubikmeter. Dennoch entschied sich die Stadt für den
Kokereigasbezug: "Die bisherige Gasanstalt erwies sich bei dem ständigen Anwachsen
des Konsumentenkreises als gu klein und konnte der beschränkten Raumverhältnisse
wegen an Ort und Stelle nicht erweitert werden. Infolgedessen musste
Remscheid mit dem unmittelbaren Bau eines neuen Gaswerks rechnen, dessen Kosten
sich auf ca. 1 112 Mio. Mark belaufen hätten. Dass Zinsen und Tilgung einer
solchen Anleihe die zukünftigen Selbstkosten der Gaserzeugung erheblich beeinflußen
mußten, ist klar”.100 Zu den finanziellen Aspekten kamen technische
Vorteile des Gasbezugs. Da Remscheid über ein ausgedehntes Versorgungsgebiet
verfügte, und man im Stadtgebiet erhebliche Höhenunterschiede
überwinden musste, gestaltete es sich ausgesprochen schwierig,
das Gas unter ausreichendem Druck und genügender Menge sämtlichen
Verbrauchsstellen zuzuführen. Remscheid entschied sich deshalb
für 25 Jahre zum Kokereigasbezug vom RWE. Die Errichtung von fünf
Behälterstationen an der Peripherie des Stadtgebietes gewährleistete
dabei die Belieferung sämtlicher Verbrauchspunkte mit ausreichendem
Druck.101
Obwohl die Festsetzung von Demarkationsverträgen zwischen den
beiden wichtigsten Vertriebsgesellschaften auf eine regelrechte Zusammenarbeit
in der Kokereigaswirtschaft schließen lassen könnte,
fehlte es an einer koordinierten Politik aller Produzenten. Schon 1911
bestanden Pläne zur Gründung einer Rheinisch-Westfälischen Gasgesellschaft,
die den Verkauf nach einheitlichen Kriterien übernehmen
sollte. Analog zur Errichtung elektrischer Überlandzentralen versprach
man sich von einer solchen Gesellschaft, die Gasversorgung auf klei-98
Classen (1958), S. 130; Asriel (1930), S. 63; auch 25 lahre Ruhrgas (1951), S. 22
99 Vgl. Schreiber (1928), S. 154
100 Preßen (1924), S. 57; auch Rosellen (1925), S. 170
101 Gaswerke Remscheid (1913), S. 7; Häringslack (1927), S. 75; Heinz (1934), S. 25
174