kompetenzen an sich und schwächen umgekehrt den Gestaltungsspielraum
der Kommunen.
In der folgenden Untersuchung sollen deshalb vor allem die politischen
und wirtschaftlichen Faktoren näher analysiert werden, die zur Herausbildung
der einzelnen Versorgungsebenen führten, diese in ihrem weiteren
Verlauf prägten und schließlich entscheidende Umbrüche auslösten.
Die Erfahrungen auch aus anderen Bereichen zeigen, dass solche
Umbrüche i.d.R. aus dem Zusammenwirken unterschiedlicher,
meist (kommunal)politischer, wirtschaftlicher und technischer Faktoren
resultieren. Die Ablösung der Versorgungsstufen erfolgt jedoch keineswegs
abrupt, diese gehen vielmehr ineinander über und variieren
auch unter räumlichen Gesichtspunkten.
Ähnlich wie die Elektrizitätswirtschaft unterlag auch die Gasversorgung
- bedingt durch die Doppelrolle der Energieträger als Lebens Stoff und
Wirtschaftsgut - immer dem Kräftemessen öffentlicher und privatwirtschaftlicher
Interessen. Unter der Voraussetzung, dass privatwirtschaftliches
Handeln primär der Gewinnerzielung dient, die öffentlichen Belange
dagegen stärker von kommunalwirtschaftlichen und sozialpolitischen
Interessen bestimmt sind, bietet die Gasversorgung eine Reihe
potenzieller Konfliktpunkte, die entweder von vornherein durch vertragliche
oder finanzielle Regelungen unterbunden oder zumindest eingegrenzt
werden konnten, oder aber Anlass zu Dauerkonflikten,
Schiedsgerichtsverfahren, Prozessen, Erpressungsmanövern und nachträglichen
Vertragsrevisionen gaben. Ein Ziel der Untersuchung besteht
deshalb darin, die spezifischen Interessen der - auch politischen - Akteure
darzulegen und zu klären, inwieweit insbesondere privatwirtschaftliche
Interessen und öffentliche Belange in Ubereinklang zu bringen
waren. Zugleich sollen die Konfliktpunkte zwischen den einzelnen
Beteiligten verdeutlicht und die Formen der Konfliktregulierung benannt
werden.
Eine Form, Konflikte zwischen den beteiligten Interessengruppen von
Anfang an zu begrenzen, bildeten vertragliche Regelungen. Als Beleuchtungs-,
Konzessions-, Liefer- und Bezugs-, Betriebsführungs- oder
Pachtverträge durchziehen sie die Entwicklung der Gasversorgung wie
einen roten Faden. Verträge gleich jedweder Art sind somit der Versuch,
dem Energieträger Gas in seiner Doppelrolle als Lebenselement,
auf das möglichst alle Einwohner eines Gemeinwesens zu günstigen
Bedingungen Zugriff haben sollen, und als Produkt, das mit dem Ziel
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