Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

angesichts  dieser  neuen  Entwicklung  um  ein  lukratives  Geschäft  geprellt
  sah,  besserte  auch  sie  ihr  ursprüngliches  Angebot  nach.  Sie  garantierte
  ohne  Rücksicht  auf  den  Verbrauch  nicht  nur  eine  jährliche
Verzinsung  und  Amortisation,  sondern  verpflichtete  sich  auch,  den
späteren  Reingewinn  zur  Hälfte  an  die  Stadt  abzuführen.288  Auch  sollten
  die  Baukosten  nur  noch  bei  110.000  Mark  liegen.  Der  Stadtrat  beschloss
  deshalb  am  5.  |uni  1908  die  Errichtung  eines  städtischen  Gaswerks
  und  die  Übernahme  des  Betriebs  durch  die  Stadt,  ln  einer  neuerlichen
  Bürgerversammlung  am  26.  juni  1908  stimmten  die  133  Anwesenden
  einstimmig  der  Aufnahme  einer  Anleihe  in  Höhe  von  110.000
Mark  zu.289
Der  Bau  des  Gaswerks  begann  Mitte  Februar  1909,  der  noch  bestehende
  Vertrag  mit  den  Besitzern  des  Schuldschen  Gaswerks  wurde  zum
1. Juli  1909  gekündigt  und  das  alte  Gaswerk  daraufhin  stillgelegt.  Am  3.
Juni  1909  ging  das  Werk  in  Betrieb.  Anfangs  erhielt  nur  die  Heil-  und
Pflegeanstalt  Gas,  da  in  der  Stadt  noch  keine  Hausanschlüsse  hergestellt
waren.2911
Die  vierte  Form  der  (Re-)Kommunalisierung  blieb  in  der  Saarregion  auf
die  Stadt  Mer^ig  beschränkt.  Sie  lief  darauf  hinaus,  dass  die  Kommunen
zwar  versuchten,  das  Gaswerk  zu  kommunalisieren,  aufgrund
rechtlicher  oder  finanzieller  Faktoren  jedoch  lediglich  die  Eigentumsformen
  geändert  und  die  Gemeinde  Miteigentümer  des  Gaswerks
wurde.  Solche  gemischtwirtschaftliche  Unternehmen  verbesserten  die
Position  der  Kommunen  gegenüber  der  Privatgesellschaft,  da  sie  nun
über  eigene  Vertreter  in  den  Entscheidungsgremien  verfügten.
Merzig  versuchte  seit  1911  das  Gaswerk  zu  kommunalisieren.  Dem
standen  jedoch  neben  dem  bis  1918  laufenden  Konzessionsvertrag  verschiedene
  Klauseln  entgegen,  wonach  die  Aktiengesellschaft  für  Gas
und  Elektrizität  ein  ewiges  Versorgungsmonopol  besaß.  Ein  zweites
kommunales  Gaswerk  neben  dem  bestehenden  hätte  aber  finanziell  nur
wenig  Sinn  gemacht.  Obwohl  der  Generaldirektor  Ritter  einen  Verkauf
kategorisch  ablehnte,  wollte  er  andererseits  den  Willen  zu  einer  weiteren
  Zusammenarbeit  auch  nach  Ablauf  des  Beleuchtungsvertrages  im
Jahre  1918  hinaus  demonstrieren  und  schlug  deshalb  Anfang  1912  von
sich  aus  die  Gründung  einer  Interessengemeinschaft  vor:  Verkauf  des
Werkes  an  die  Stadt  und  Verpachtung  an  die  Aktiengesellschaft.  Die

288  Homburger  Ztg.  vom  14.3.1908
289  Homburger  Ztg.  vom  27.6.1908;  Gesundheit,  33.  Jg.  (1908),  Nr.  15,  S.  490
290  Homburger  Ztg.  vom  3.6.1909

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