destens ebenso gut das Risiko und den Betrieb derartiger Werke übernehmen kann
wie eine Privatgesellschaft und das war auch in Mittelbexbach der Pall".211
Für den Ankauf des Gas- und Wasserwerks nahm die Gemeinde bei
verschiedenen Banken und Sparkassen eine Anleihe von 270,000 Mark
auf, welche sie in 50 Jahren abtragen wollte.2 2 Schließlich stimmte auch
eine Bürgerversammlung dem Vorhaben der Verwaltung zu; am 1. Ja¬
nuar 1909 ging das Gaswerk in Gemeindebesitz über.
Gingen die Übernahmeverhandlungen in St. Johann, St. Wendel und
Mittelbexbach ohne wesentliche Komplikationen vor sich, weil die
Vertragsbestimmungen eindeutig oder die Privatunternehmen gegen
hohe Abstandszahlungen zum Einlenken bereit waren, sah sich Saarlouis
zu weitgehenden Zugeständnissen gezwungen. Hier hatte sich vor allem
in den 70er und 80er-Jahren das Verhältnis zwischen dem Privat¬
unternehmer Gustav Franke und der Stadt wesentlich verschlechtert.
Zwischenzeitlich erwog die Verwaltung sogar, die Gasbeleuchtung
durch Öllaternen zu ersetzen.273 Sie verwarf aber diese Pläne und stellte
stattdessen Überlegungen an, nach Ablauf des Beleuchtungsvertrages
im fahre 1892 ein eigenes Gaswerk zu errichten. Nach Prüfung des
Konzessionsvertrages stellte sich jedoch heraus, dass die Firma Franke
über ein ewiges Beleuchtungsmonopol für sämtliche Straßen der Alt¬
stadt verfügte.2”4 Eine juristische Prüfung ergab, dass ein etwaiger Pro¬
zess gegen die Firma nur wenige Erfolgsaussichten besaß. Es blieb nur
der Ankauf. Die Ankaufskosten betrugen zwar nur 48.000 Mark, doch
stellte sich nach genauer Prüfung heraus, dass das Rohrnetz aus Blei¬
rohren völlig veraltet und zudem stark verharzt war, und auch die Er¬
zeugungsanlagen komplett erneuert werden mussten. Der Ankaufspreis
stellte sich somit als weit überzogen heraus.275
Eine zweite Form der (Re-)Kommunalisierung lief dergestalt ab, dass
die Gemeinden die in Verpachtung stehenden Gaswerke wieder in ihre
Obhut brachten. Ähnlich wie im Falle der privat geführten Gaswerke
hatten sich die verpachteten Gaswerke als wichtige kommunale Ein¬
nahmequelle bewährt, die vollständig und nicht nur teilweise in kom¬
munale Verfügung übergehen sollten. Da sich im Falle der Verpachtung
die Frage des Ankaufspreises erst gar nicht stellte, gingen die Gaswerke
2 1 Stadt Bexbach: Gemeinderatssitzung vom 2.7.1908; Homburger Ztg. vom 4.7.1908
2 2 Homburger Ztg. vom 4.7.1908 und 7.7.1908
2 3 StA Sls. NB LX 1 SLS: Brief an die Kommandantur vom 5.2.1886
214 Saar-Ztg. vom 20.11.1903
275 Saarlouiser Journal vom 21.11.1903; Schilling (1896), S. 267
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