Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

nicht  ein,  sondern  stellte  beim  Oberverwaltungsgericht  in  Saarlouis  einen
  Revisionsantrag.  Auch  der  dortige  Zivilsenat  wies  die  Klage  am  18.
Dezember  1923  ab.  Hierdurch  hatte  der  Rechtsstreit  vorerst  sein  Ende
gefunden,  noch  1923  erhielten  Heiligenwald  und  Landsweiler  eine
elektrische  Beleuchtung.  1924  folgte  auch  Schiffweiler.256
Vor  dem  Hintergrund  unterschiedlicher  Interessen  zwischen  privaten
Gasversorgungsunternehmen  und  Kommunen  und  auf  der  Grundlage
mangelhafter  Vertragsformulierungen  kam  es  in  den  meisten  Städten
und  Gemeinden,  die  auf  eine  private  Versorgung  bauten,  zu  teilweise
langwierigen  Auseinandersetzungen.  Hierbei  stellten  sich  insbesondere
die  Preisbestimmungen,  die  Modalitäten  der  Pachtzahlungen,  die  Gasqualität
  und  die  Ubernahmeregelung  als  häufigste  Konfliktthemen  heraus.
  Eine  gewisse  Entspannung  der  Zusammenarbeit  stellte  sich  i.d.R.
nur  dann  ein,  wenn  beide  Parteien  infolge  eines  stark  zunehmenden
Gasabsatzes  ihre  Interessen  vereinbaren  konnten.  Eine  solche  Konstellation
  bestand  vor  allem  in  den  stark  expandierenden  Industriegemeinden
  wie  Malstatt-Burbach  und  Neunkirchen  oder  auch  in  St.  Johann.


4. Die  Kommunalisierung  der  Gasversorgung
Gleich  in  zweifacher  Hinsicht  kann  man  seit  den  90er-Jahren  von  einer
Kommunalisierungswelle  in  der  lokalen  Gasversorgung  sprechen.  Auf
der  einen  Seite  gingen  die  Städte  und  Gemeinden  dazu  über,  die  Gaswerke
  von  vornherein  als  kommunale  Betriebe  einzurichten.  Auf  der
anderen  Seite  versuchten  sie,  nach  Auslaufen  der  Beleuchtungs-  und
Konzessionsverträge  mit  den  Unternehmen  die  Gasversorgung  in  eigene
  Hände  zu  übernehmen.  Laut  Brunckhorst  sind  hierfür  drei  Ursachenkomplexe
  ausschlaggebend.  Als  vordringlich  erwiesen  sich  die  finanzwirtschaftlichen
  Motive  nach  Erschließung  neuer  Einnahmequellen,
  um  die  wachsenden  kommunalen  Aufgaben  finanzieren  zu  können.
Hinzu  kam,  dass  die  Vorbehalte  gegen  den  städtischen  Regiebetrieb
nach  und  nach  ausgeräumt  wurden.  Schließlich  spielten  vor  dem  Hintergrund
  der  Parteienbildung  auch  stärker  versorgungswirtschaftliche
und  Antimonopolargumente  eine  Rolle  (Beleuchtungsverbesserung,
höhere  Gasqualität,  Preispolitik,  Unabhängigkeit).257

256  Vgl.  Zewe  (1930),  S.  75  und  128
257  Vgl.  Brunckhorst  (1978),  S.  88  ff.

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