nicht ein, sondern stellte beim Oberverwaltungsgericht in Saarlouis einen
Revisionsantrag. Auch der dortige Zivilsenat wies die Klage am 18.
Dezember 1923 ab. Hierdurch hatte der Rechtsstreit vorerst sein Ende
gefunden, noch 1923 erhielten Heiligenwald und Landsweiler eine
elektrische Beleuchtung. 1924 folgte auch Schiffweiler.256
Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Interessen zwischen privaten
Gasversorgungsunternehmen und Kommunen und auf der Grundlage
mangelhafter Vertragsformulierungen kam es in den meisten Städten
und Gemeinden, die auf eine private Versorgung bauten, zu teilweise
langwierigen Auseinandersetzungen. Hierbei stellten sich insbesondere
die Preisbestimmungen, die Modalitäten der Pachtzahlungen, die Gasqualität
und die Ubernahmeregelung als häufigste Konfliktthemen heraus.
Eine gewisse Entspannung der Zusammenarbeit stellte sich i.d.R.
nur dann ein, wenn beide Parteien infolge eines stark zunehmenden
Gasabsatzes ihre Interessen vereinbaren konnten. Eine solche Konstellation
bestand vor allem in den stark expandierenden Industriegemeinden
wie Malstatt-Burbach und Neunkirchen oder auch in St. Johann.
4. Die Kommunalisierung der Gasversorgung
Gleich in zweifacher Hinsicht kann man seit den 90er-Jahren von einer
Kommunalisierungswelle in der lokalen Gasversorgung sprechen. Auf
der einen Seite gingen die Städte und Gemeinden dazu über, die Gaswerke
von vornherein als kommunale Betriebe einzurichten. Auf der
anderen Seite versuchten sie, nach Auslaufen der Beleuchtungs- und
Konzessionsverträge mit den Unternehmen die Gasversorgung in eigene
Hände zu übernehmen. Laut Brunckhorst sind hierfür drei Ursachenkomplexe
ausschlaggebend. Als vordringlich erwiesen sich die finanzwirtschaftlichen
Motive nach Erschließung neuer Einnahmequellen,
um die wachsenden kommunalen Aufgaben finanzieren zu können.
Hinzu kam, dass die Vorbehalte gegen den städtischen Regiebetrieb
nach und nach ausgeräumt wurden. Schließlich spielten vor dem Hintergrund
der Parteienbildung auch stärker versorgungswirtschaftliche
und Antimonopolargumente eine Rolle (Beleuchtungsverbesserung,
höhere Gasqualität, Preispolitik, Unabhängigkeit).257
256 Vgl. Zewe (1930), S. 75 und 128
257 Vgl. Brunckhorst (1978), S. 88 ff.
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