Konnten in Malstatt-Burbach und Neunkirchen mögliche Konfliktpunkte
dadurch ausgeklammert werden, dass sich die Thüringer Gasgesellschaft
die Option offen halten wollte, die Gaswerke nach Beendigung
der Pacht- und Konzessionsverträge in ihren Besitz zu bringen
oder zu behalten, eskalierten in anderen Gemeinden die Auseinandersetzungen.
In Saarlouis verschlechterte sich das Verhältnis zwischen Gustav Franke
und der Stadt, als die Stadtverordnetenversammlung im September
1865 einen Antrag des Unternehmers ablehnte, vom Saarlouiser Gaswerk
eine Leitung in das benachbarte Fraulautern zur Versorgung einer
Blechwarenfabrik verlegen zu dürfen.235 Da dem Unternehmer damit
ein bedeutender Einnahmeposten entging, reichte der Ingenieur im Mai
1867 beim Landgericht in Saarbrücken Klage gegen die Stadt ein. Er
warf ihr vor, gegen den bestehenden Beleuchtungsvertrag verstoßen zu
haben. In den Jahren 1865 und 1866 hätte nur ein Teil der Lampen -
wie vertraglich vereinbart - 1.000 Stunden lang gebrannt. Damit sei die
Zahl der erforderlichen Brennstunden insgesamt um 8.681 Stunden
unterschritten worden, dem Unternehmer stünden folglich noch 380
Taler zu.236 Das Königliche Landgericht wollte den Vorwürfen von
Franke aber nicht folgen und lehnte die Klage ab.23’ Die Stadt, in ihrer
Position gestärkt, versuchte in der Folgezeit ihrerseits dem Unternehmer
Verstöße gegen den Beleuchtungsvertrag nachzuweisen. Insbesondere
die Paragraphen 15 und 18 erhielten wie schon angedeutet Hinweise
auf die qualitative Beschaffenheit des Gases. Bei Nachweis qualitativer
Mängel drohte dem Unternehmer eine Strafe bis zu fünf Taler.
Franke wies nach neuerlichen Vorwürfen in einem Brief vom Januar
1878 darauf hin, dass keine Gasanstalt das Leuchtgas ohne Reste von
Schwefelwasserstoff liefern könne. Sogar das Berliner Gas, so führte er
als Erklärung an, enthalte 23,6 Gramm Schwefel pro 100 Kubikmeter.238
Auch in den kommenden Jahren kam es immer wieder zu Beschwerden
über die Gasqualität. 1886 verschlechterte sich die Gasversorgung
derart, dass der Bürgermeister erwog, die Gasbeleuchtung
durch Ollaternen zu ersetzen.239
235 StA Sls. NB LX 1 SLS: Schreiben vom 22.8.1865 und Antwortschreiben des Bürgermeisters
Trable vom 3.9.1865
236 StA Sls. NB LX 1 SLS: Klageschrift vom 18.5.1867
237 StA Sls. NB LX 1 SLS: Urteil von 9.6.1868 Franke gegen Saarlouis
238 SA Sls. NB LX 1 SLS: Franke an Bürgermeister Feistei vom 27.1.1878
239 SA Sls. NB LX 1 SLS: Brief an Kommandantur vom 5.2.1886
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