indessen, den Gemeindehaushalt vor weiteren Ausgaben zu verschonen.
Zudem belastete die Errichtung eines Gaswerks die Städte und Gemeinden
nicht nur mit den einmaligen Investitionskosten, gerade der
laufende Betrieb und die kontinuierliche Unterhaltung eines Gaswerks
brachte weitreichende Aufgaben mit sich. Sollte ein finanziell aufwendiges
Gaswerk in einem angemessenen Zeitraum von zehn bis fünfzehn
Jahren die Amortisation erreichen, stellte dies die Betreiber vor eine
Reihe sowohl technischer als auch finanzieller Herausforderungen.
Dazu zählten die Überwachung der Betriebseinrichtungen, der Ausbau
und die Modernisierung der Maschinenanlagen und des Leitungsnetzes,
Werbemaßnahmen, aber auch Preispolitik, Verhandlungen mit Großabnehmern,
Rechnungslegung, Gebührenstundungen usw. im Rahmen
der bestehenden Verwaltung waren solche zusätzliche Aufgaben nicht
zu leisten.
Auch in der Saarregion gaben die dünne Finanzdecke der Gemeinden
und der erst im Aufbau begriffene Verwaltungsapparat den Ausschlag,
die Errichtung und den Betrieb des Gaswerks gerade in den Anfangsjahren
der Gasversorgung an einen Privatunternehmer zu vergeben. In
St Johann beispielsweise setzten sich die Gemeindeeinnahmen in den
60er-Jahren in Höhe von ca. 15.000 Talern hauptsächlich aus den Einnahmen
aus dem Stadtwald (7.177 Taler), dem Schulgeld (1.063 Taler),
Pachtzahlungen (1.883 Taler), dem Marktstandgeld (800 Taler), der
Hundesteuer (427 Taler) und nur mit 3.506 Talern aus der Gemeindesteuer
zusammen. An Ausgaben schlugen neben dem Schulwesen
(6.097 Taler), dem Bauwesen (4.151 Taler), dem Armenwesen (2.458
Taler), Forstsachen (2.267 Taler) sowie dem Polizeiwesen (1.821 Taler)
noch Schuldentilgung und Zinsen (1.830 Taler), Straßenbeleuchtung
(850 Taler), Dohlen, Straßen und Brunnen (987 Taler) und die Verwaltungskosten
(880 Taler) besonders zu Buche.174 Geht man davon
aus, dass ein Gaswerk in der entsprechenden Größenordnung ab
60.000 Taler aufwärts kostete, überschritt diese Investitionssumme den
St. Jobanner Gemeindehaushalt um das Vierfache. Selbst bei einer vorsichtigen
Amortisationsrechnung schien den Verantwortlichen das finanzielle
Risiko zu hoch. Vor diesem Hintergrund stand auch in Saarbrücken-St.
johann die Entscheidung, ob ein Privatunternehmer oder
die Gemeinde selbst die Gasanlage errichten sollte, nie ernsthaft zur
174 StA Sbr. SJ 1205: Jahresbericht St. Johann pro 1867
109