Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

Skepsis  begegneten,  vor  allem  von  den  staatlichen  Aufsichtsbehörden
wie  den  Landkreisen  und  dem  Regierungspräsident,  die  aus  handelspolitischen,
  finanziellen,  umweltpolitischen  oder  gar  militärischen  Gründen
  auf  eine  Ablehnung  der  Gasversorgung  hinzuwirken  versuchten.

2. Privatunternehmen  oder  Kommunalbetrieb?
Die  Einführung  der  Gasbeleuchtung  konfrontierte  die  Gemeinden  mit
der  Entscheidung,  das  in  Frage  kommende  Gaswerk  als  kommunalen
Betrieb  einzurichten  oder  die  Versorgung  einem  Privatunternehmer  zu
überlassen.  Gab  die  Gemeinde  im  Fall  der  Konzessionserteilung  zwar
Gestaltungsmöglichkeiten  aus  der  Hand  und  setzte  sich  den  privatwirtschaftlichen
  Interessen  mehr  oder  weniger  uneingeschränkt  aus,  bestimmten
  in  den  seltensten  Fällen  prinzipielle  Erwägungen  die  Entscheidung
  für  oder  gegen  ein  kommunales  Gaswerk.  Vielmehr  gaben
die  allgemeinen  wirtschaftlichen  und  politischen  Rahmenbedingungen
sowie  die  jeweiligen  finanziellen  und  politischen  Verhältnisse  der
betreffenden  Gemeinde  den  Ausschlag  dafür,  ob  eine  private  oder  öffentliche
  Einrichtung  zum  Zuge  kam.  Alles  in  allem  entschieden  sich
aber  bis  zur  Jahrhundertwende  nur  wenige  Städte  und  Gemeinden  für
ein  öffentliches  Engagement.  Auch  in  der  Saarregion  beherrschten  bis
in  die  90er-Jahre  Privatunternehmer  die  örtliche  Gasversorgung:  acht
Unternehmen  standen  nur  drei  kommunale  Gaswerksgründungen  gegenüber.

Der  entscheidende  Grund  für  die  Zurückhaltung  der  Städte  und  Gemeinden
  lag  im  kommunalen  Finanzwesen.  Auf  Basis  des  preußischen
Abgabengesetzes  von  1820  beschränkten  sich  die  Einnahmen  der
Kommunen  im  Wesentlichen  auf  die  Einkünfte  aus  dem  Gemeindevermögen
  sowie  kommunalen  Zuschlägen  auf  die  indirekten  sowie  auf
die  Personal-  und  Realsteuern.  In  der  Praxis  führte  dieses  Finanzgebaren
  dazu,  dass  vor  allem  die  direkten  Steuern  hohe  Aufschläge  erhielten,
  sodass  zusätzliche  Belastungen  kaum  noch  zumutbar  waren.  Zwar
stand  den  Gemeinden  darüber  hinaus  die  Möglichkeit  offen,  Anleihen
aufzunehmen,  doch  dienten  diese  eher  zur  Deckung  der  allgemeinen
Haushaltslöcher  als  zur  Finanzierung  außergewöhnlicher  Investitionen.
Insbesondere  die  Errichtung  kommunaler  Versorgungsbetriebe  galt  bis
weit  ins  19.  Jahrhundert  als  ein  risikoreiches  Unterfangen,  sodass  die
wenigsten  Kommunen  vom  Instrument  der  Anleihefinanzierung
Gebrauch  machten.  Die  Kooperation  mit  Privatfirmen  ermöglichte  es

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