Skepsis begegneten, vor allem von den staatlichen Aufsichtsbehörden
wie den Landkreisen und dem Regierungspräsident, die aus handelspolitischen,
finanziellen, umweltpolitischen oder gar militärischen Gründen
auf eine Ablehnung der Gasversorgung hinzuwirken versuchten.
2. Privatunternehmen oder Kommunalbetrieb?
Die Einführung der Gasbeleuchtung konfrontierte die Gemeinden mit
der Entscheidung, das in Frage kommende Gaswerk als kommunalen
Betrieb einzurichten oder die Versorgung einem Privatunternehmer zu
überlassen. Gab die Gemeinde im Fall der Konzessionserteilung zwar
Gestaltungsmöglichkeiten aus der Hand und setzte sich den privatwirtschaftlichen
Interessen mehr oder weniger uneingeschränkt aus, bestimmten
in den seltensten Fällen prinzipielle Erwägungen die Entscheidung
für oder gegen ein kommunales Gaswerk. Vielmehr gaben
die allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen
sowie die jeweiligen finanziellen und politischen Verhältnisse der
betreffenden Gemeinde den Ausschlag dafür, ob eine private oder öffentliche
Einrichtung zum Zuge kam. Alles in allem entschieden sich
aber bis zur Jahrhundertwende nur wenige Städte und Gemeinden für
ein öffentliches Engagement. Auch in der Saarregion beherrschten bis
in die 90er-Jahre Privatunternehmer die örtliche Gasversorgung: acht
Unternehmen standen nur drei kommunale Gaswerksgründungen gegenüber.
Der entscheidende Grund für die Zurückhaltung der Städte und Gemeinden
lag im kommunalen Finanzwesen. Auf Basis des preußischen
Abgabengesetzes von 1820 beschränkten sich die Einnahmen der
Kommunen im Wesentlichen auf die Einkünfte aus dem Gemeindevermögen
sowie kommunalen Zuschlägen auf die indirekten sowie auf
die Personal- und Realsteuern. In der Praxis führte dieses Finanzgebaren
dazu, dass vor allem die direkten Steuern hohe Aufschläge erhielten,
sodass zusätzliche Belastungen kaum noch zumutbar waren. Zwar
stand den Gemeinden darüber hinaus die Möglichkeit offen, Anleihen
aufzunehmen, doch dienten diese eher zur Deckung der allgemeinen
Haushaltslöcher als zur Finanzierung außergewöhnlicher Investitionen.
Insbesondere die Errichtung kommunaler Versorgungsbetriebe galt bis
weit ins 19. Jahrhundert als ein risikoreiches Unterfangen, sodass die
wenigsten Kommunen vom Instrument der Anleihefinanzierung
Gebrauch machten. Die Kooperation mit Privatfirmen ermöglichte es
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