der Übergangszeit wirken sollten.' Über die zollfreie Ausfuhr in die Bundesrepublik
herrschte dabei anscheinend weitgehende Übereinstimmung zwischen allen saarländischen
Beteiligten, insbesondere den verschiedenen Wirtschaftsorganisationen,38
aber anscheinend auch mit den Parteien im Saar-Landtag.39
Im Kontext traditioneller Wirtschaftspolitik des Saarlandes seit den ersten Montankrisen
der 20er Jahre standen Forderungen, in der Übergangszeit die Konjunkturabhängigkeit
der Saarwirtschaft zu verringern, ihre Ertragslage zu verbessern und
ihre Struktur aufzulockern. Bereits im Sommer 1956 hatte die Saar-Regierung ein
Wirtschaftsförderungsprogramm im Umfang von einer Mrd. Francs aufgelegt, das
besonders der mittelständischen Industrie, dem Handel und dem Handwerk zugute
kommen sollte.40 Gegenüber der Bundesregierung betonte die Saar-Regierung die
Bedeutung dieser Forderungen spätestens ab November 1956.41 Diese allgemeinen
Ziele von Wirtschaftspolitik wurden bei der Ausgestaltung der Übergangszeit zwar in
einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen aufgegriffen, jedoch an keiner Stelle zu einer
verbindlichen allgemeinen regionalpolitischen Zielsetzung oder zu einem konkreten
wirtschaftspolitischen Programm präzisiert. Dieses Fehlen einer Rückbindung der
einzelnen Maßnahmen an ein regionalwirtschaftliches Programm wurde jedoch von
den Zeitgenossen nicht weiter thematisiert.42
Einen Reflex der ungünstigen Entwicklung der Saarwirtschaft im Gefolge der vergangenen
politischen Neuordnungen, insbesondere nach der Rückgliederung von 1935,43
’7 Eingliederungsgesetz, § 18.
'8 Siehe: LASB AA 434, Memorandum des Gesamtverband des saarländischen Großhandels e.V. zur
Auswirkung der Übergangszeit und der Rückgliederung auf den Handel v. 22.5.56; sehr weitgehend in
dieser Frage auch: LASB AA 436, Memorandum der IHK „Zum gegenwärtigen Stand der Saarfrage“ v.
Juli 1956, sowie Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Hg.), Einbeziehung, S. 7 und S. 15f.
39 Selbst in der außerordentlich heftigen Debatte über die Verabschiedung der Beitrittserklärung des
Saarlandes zur Bundesrepublik, in der besonders die DPS die Saarlösung einer kritischen Bestandsaufnahme
unterzog, wurde dieser Aspekt praktisch nicht thematisiert, siehe: LTDS, 3. WP, Abt. I, 24. Sitzung
v. 13.12.56, S. 602ff.
40 LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 2.7.56.
41 LASB StK Kabinettsregistratur, Anlage MW, Memorandum der Regierung des Saarlandes zur Begründung
einer Finanzhilfe durch die Bundesregierung v. 20.11.56 mit detaillierten Zahlenangaben,
42 Weder in den Quellen noch in der zeitgenössischen Literatur finden sich Hinweise auf eine Forderung
nach einer umfassenden saarländischen wirtschaftspolitischen Programmatik für die Übergangszeit.
Vielmehr wurde zumindest von der IHK des Saarlandes sogar ausdrücklich ein solcher planender Eingriff
des Staates zugunsten einer autonomen Steuerung des wirtschaftlichen Übergangs durch die Unternehmen
selber abgelehnt, vgl. IHK, Einbeziehung, S. 8. Dagegen scheinen die Produktivitätszentrale, die am
13.12.54 gegründet worden war, und die Gesellschaft für Wirtschaftsforderung Saar (gw-Saar) eine
gewisse koordinierende Funktion übernommen zu haben, vgl. zur gw-Saar: Industrie- und Handelskammer
des Saarlandes (Hg.), Wirtschaft zwischen den Grenzen. 100 Jahre Industrie- und Handelskammer des
Saarlandes, Saarbrücken 1964, hier: S. 202; zur absatzfördernden Tätigkeit der gw-Saar siehe Buddeberg,
Verlagerung, S. 120. Zur Finanzierung der Arbeit aus Übergangs-Mitteln siehe: Wirtschaft an der Saar -
fünf Jahre danach. Eine Studie des Industriekurier, Industriekurier 17(1964), S. 28. Zur Beratungstätigkeit
der Produktivitätszentrale vgl. Saarländische Gemeinschaft zur Förderung der Produktivität (Hg.), 10
Jahre.
43 Da die Forschung zur Volksabstimmung von 1935 und der darauffolgenden Rückgliederung nach
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