Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

ke,  die  Schaffung  einer  neuen  Kohleverkaufsorganisation’1  und  die  Röchling-Frage.* 32
Kennzeichnend  für  diesen  Teilbereich  war,  daß  die  vereinbarten  Maßnahmen  zwar
erheblichen  symbolisch-politischen  Wert  für  das  Saarland  besaßen  und  hinsichtlich
ihrer  finanziellen  Konsequenzen  vor  allem  für  Frankreich  leicht  quantifizierbar
waren,  daß  ihre  regionalwirtschaftliche  und  strukturpolitische  Bedeutung  bzw.
Wirksamkeit  sich  erst  im  späteren  Verlauf  hat  erw  eisen  müssen.33
ln  der  Tradition  der  Diskussionen  über  die  Konventionen  und  über  den  deutsch-französischen
  Wirtschaftsvertrag34 *  standen  Forderungen,  der  Saarwirtschaft  Bezugs-  und
Absatzquellen  in  Deutschland  zu  verschaffen.  Dieser  Teilbereich  wurde  im  Saarvertrag
  hauptsächlich  in  den  Kapiteln  über  die  wirtschaftlichen  Beziehungen  mit
Deutschland  und  über  die  Einfuhr  von  Investitionsgütern  geregelt.  °  Dabei  w  urde  eine
beschränkte  Zolllreiheit  von  saarländischen  Exporten  nach  Deutschland  bereits  als
Sofortmaßnahme  im  Sommer  1956  vereinbart,36 *  und  es  wurden  steuerliche  und
absatztordernde  Maßnahmen  im  Eingliederungsgesetz  ermöglicht,  die  nach  Beginn

11  Saarvertrag,  Art.  85ff.  und  Art.  83f.
32  Zu  den  wirtschaftsstrukturellen  Aspekten  dieser  Frage  vgl.  Hans  Mauersberg,  Deutsche  Industrien  im
Zeitgeschehen  eines  Jahrhunderts.  Eine  historische  Modelluntersuchung  zum  Entwicklungsprozeß
deutscher  Unternehmen  von  ihren  Anfängen  bis  zum  Stand  von  1960,  Stuttgart  1966,  hier:  S.  1  1  7ff.  und
S.  171  fF.  Zur  Firmengeschichte  zuletzt:  Seibold,  Röchling.  Eine  Einordnung  der  Frage  in  die  regionalwirtschaftliche
  Struktur  -  mit  problematischen  Bewertungen  -  versucht:  Hermann  Overbeck,  Das  Industriegebiet
  an  der  mittleren  Saar.  Eine  wirtschafts-  und  politisch-geographische  Strukturanalyse,  in:  ders.,
Kulturlandschaftsforschung  und  Landeskunde.  Ausgewählte,  überwiegend  methodische  Arbeiten,
Heidelberg  1965  (=  Heidelberger  Geographische  Arbeiten  14),  S.  261-277  (Erstveröffentlichung:  1957),
hier:  S.  270.  Umfassend  zu  Vorgeschichte  und  Details  der  Regelung  Cahn,  Röchling.
”  Dies  gilt  besonders  für  die  an  die  Warndtregelung  geknüpften  Lieferverpflichtung  der  Saarbergwerke
gegenüber  Frankreich,  die  mit  einer  Abnahmeverpflichtung  verbunden  war,  deren  späterer  Wert  im  Jahr
1956  verschiedentlich  nicht  erkannt  worden  ist.  Sehr  deutlich  wird  dies  v.a.  in  einem  Memorandum  der
Industrie-  und  Handelskammer  zu  dieser  Frage  vom  Juli  1957,  in  der  die  sich  abzeichnende  Regelung  nur
„schweren  Herzens“  akzeptiert  wird,  siehe:  LASB  AA  436,  Memorandum  der  IHK  „Zum  gegenwärtigen
Stand  der  Saarfrage“  v.  Juli  1956.
34  Zu  diesen  Fragen  im  einzelnen  Heinen,  Saarjahre,  S.  348fT.  und  S.  461  ff.  Auffällig  ist,  wie  klar  die
Stellungnahmen  und  Gutachten  der  IHK  des  Saarlandes  Elemente  aus  diesen  Diskussionen  praktisch
wortgleich  wieder  aufgriffen,  siehe  insb.  Industrie-  und  Handelskammer  des  Saarlandes  (Hg.),  Europäisierung,
  und  Industrie-  und  Handelskammer  des  Saarlandes  (Hg.),  Wie  sieht  die  Saarwirtschaft  die  Auswirkungen
  des  Saarstatuts  vom  23.  Oktober  1954?,  Saarbrücken  1955.  Einen  Überblick  über  die  zoll-  und
handelspolitischen  Probleme  der  Neuordnung  der  westeuropäischen  Wirtschaftsbeziehungen  bietet:
Christoph  Buchheim,  Nachkriegsdeutschland  und  Bundesrepublik  Deutschland  im  Welthandelssystem
nach  1945,  in:  Hans  Pohl  (Hg.),  Die  Auswirkungen  von  Zöllen  und  anderen  Handelshemmnissen  auf
Wirtschaft  und  Gesellschaft  vom  Mittelalter  bis  zur  Gegenwart,  Stuttgart  1987  (=  Vierteljahrschrift  für
Sozial-  und  Wirtschaftsgeschichte  Beiheft  80),  S.  380-397.
5  Dieses  Kapitel  beinhaltete  eine  Aufzählung  und  Kontingentierung  von  Waren  und  Investitionsgütern,  die
während  der  Übergangszeit  zollfrei  nach  Deutschland  exportiert  bzw.  aus  Deutschland  importiert  werden
durften.  Saarvertrag,  Anlagen  13  („Liste  S“)  und  15.
36  Dieser  Punkt  hatte  die  saarländische  Regierung  bereits  früh  beschäftigt,  vgl.  den  Bericht  des  Wirtschaftsministers
  über  seine  diesbezüglichen  Verhandlungen  im  Bundeswirtschaftsministerium,  LASB  StK  1713,
Kabinettsprotokoll  v.  6.1.56,  sowie  kurz  darauf  den  Bericht  des  Ministerpräsidenten  über  seine  erste
Vorbesprechung  mit  von  Brentano,  LASB  StK  1713,  Kabinettsprotokoll  v.  16.1.56.  Die  Übereinkunft  mit
Frankreich  in  dieser  Frage  wurde  am  17.7.56  auf  der  Ebene  der  Staatssekretäre  erreicht,  vgl.  LASB  AA
229,  Telegramm  Hallstein  an  Bundesfinanzministerium  v.  18.7.56.

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