dischen Sozialleistungssystems vorgelegt.19 Diese Frage war im Rahmen der Verhandlungen
zunächst nicht weiter thematisiert worden, traf aber von Beginn an auf
Zurückhaltung aus Bonn.20 Im September 1956 geriet dieser Punkt im Zusammenhang
damit, wie lange dem Saarland überhaupt das Recht auf eine vom Bundesrecht
abweichende Gesetzgebung zuzugestehen sei, erneut auf die Tagesordnung. Mit
Blick auf die Beibehaltung des saarländischen Sozialsystems wurde dabei von Seiten
des Bundesarbeitsministeriums erwogen, dieses Recht zumindest in einigen Sachbereichen
über die Dauer der eigentlichen Übergangszeit hinaus auszudehnen.21
Wenige Wochen später wurde dieser Vorschlag zugunsten einer generellen Beschränkung
auf die Übergangszeit fallen gelassen.22 Möglicherweise ist an diesem
Punkt bereits eine Vorentscheidung über den später heftig diskutierten „sozialen Besitzstand“
gefallen.
Von ebenso grundlegender Bedeutung war eine Auseinandersetzung in der Endphase
der Vorbereitung des Eingliederungsgesetzes, die sich um die Fixierung einer allgemeinen
Verpflichtung des Bundes zu einer Finanzhilfe für den saarländischen
Landeshaushalt drehte. Möglicherweise bereits im Kontext der sich andeutenden
Konfrontation mit der DPS, auf jeden Fall aber gleichzeitig mit der Verabschiedung
des Textes der Beitrittserklärung durch das Kabinett wurde von Seiten der Landesregierung
die Forderung erhoben, im §10 des Eingliederungsgesetzes eine Regelung
einzuführen, nach der die Bundesregierung grundsätzlich zu all denjenigen Finanzhilfen
verpflichtet werden sollte, die sich zum Erreichen der Ziele der Übergangszeit
als notwendig erweisen würden.23 Diese Forderung fand in mehreren Besprechungen
mit den Bonner Partnern keinen Erfolg,24 und auch eine Intervention des Ministerpräsidenten
in dieser Frage blieb wirkungslos.25 Zuletzt spielten die bundesdeutschen
Vertreter offenbar gezielt auf Zeit, so daß das Kabinett letztlich am 10. Dezember
19 LASB StK Kabinettsregistratur, Anlage MW, Wirtschaftsministerium, Akten Blind, Materialsammlung
zu einer Rede Blinds v. 6.1.56; sehr weitreichende Forderungen erhöh der zuständige Arbeitsausschuß der
Saar-Regierung schon Ende Januar, als er eine Lösung forderte, „wonach bisherige Leistungen, soweit
höher als in der Bundesrepublik, beibehalten werden und höhere Leistungen der Bundesrepublik an der
Saar eingeführt werden sollen“ und auch auf der Beibehaltung der Familienzulagen bestand. LASB AA
435, Protokoll Arbeitsausschuß VII v. 30.1.56. Ähnlich auch die Stellungnahme Conrads gegenüber dem
Bundesarbeitsministerium, LASB StK Kabinettsregistratur, Anlage MW, Wirtschaftsministerium, Akten
Blind, Brief Conrad an Bundesarbeitsminister v. 6.2.56.
20 „Das deutsch-französische Vertragswerk vom 10.7.50 ... [Gemeint sind die Konventionen, M.H.] enthält
einige Bestimmungen (z.B. ... Familienzulagen), die für die Bundesrepublik unbefriedigend sind und ...
revidiert werden müssen.“ LASB AA 435, Brief des Arbeitsausschuß für soziale und arbeitsrechtliche
Fragen an das Auswärtige Amt von 21.6.56.
21 LASB AA 1721, Besprechungsprotokoll v. 22.9.56.
22 LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 14.11.56.
2j LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 6.11.56.
24 Z.B. LASB AA 1538, Besprechungsprotokoll v. 12.6.56.
25 LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v, 1.12.56. Bonn hatte die nochmalige „Prüfung“ dieser Forderung
zugesagt, wobei sich die Frage stellt, ob in Anbetracht der Kürze der Zeit bis zur geplanten Verabschiedung
das Gesetz in einer so entscheidenden Frage nochmal hätte geändert werden können.
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