Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

dischen  Sozialleistungssystems  vorgelegt.19  Diese  Frage  war  im  Rahmen  der  Verhandlungen
  zunächst  nicht  weiter  thematisiert  worden,  traf  aber  von  Beginn  an  auf
Zurückhaltung  aus  Bonn.20  Im  September  1956  geriet  dieser  Punkt  im  Zusammenhang
  damit,  wie  lange  dem  Saarland  überhaupt  das  Recht  auf  eine  vom  Bundesrecht
abweichende  Gesetzgebung  zuzugestehen  sei,  erneut  auf  die  Tagesordnung.  Mit
Blick  auf  die  Beibehaltung  des  saarländischen  Sozialsystems  wurde  dabei  von  Seiten
des  Bundesarbeitsministeriums  erwogen,  dieses  Recht  zumindest  in  einigen  Sachbereichen
  über  die  Dauer  der  eigentlichen  Übergangszeit  hinaus  auszudehnen.21
Wenige  Wochen  später  wurde  dieser  Vorschlag  zugunsten  einer  generellen  Beschränkung
  auf  die  Übergangszeit  fallen  gelassen.22  Möglicherweise  ist  an  diesem
Punkt  bereits  eine  Vorentscheidung  über  den  später  heftig  diskutierten  „sozialen  Besitzstand“
  gefallen.
Von  ebenso  grundlegender  Bedeutung  war  eine  Auseinandersetzung  in  der  Endphase
der  Vorbereitung  des  Eingliederungsgesetzes,  die  sich  um  die  Fixierung  einer  allgemeinen
  Verpflichtung  des  Bundes  zu  einer  Finanzhilfe  für  den  saarländischen
Landeshaushalt  drehte.  Möglicherweise  bereits  im  Kontext  der  sich  andeutenden
Konfrontation  mit  der  DPS,  auf  jeden  Fall  aber  gleichzeitig  mit  der  Verabschiedung
des  Textes  der  Beitrittserklärung  durch  das  Kabinett  wurde  von  Seiten  der  Landesregierung
  die  Forderung  erhoben,  im  §10  des  Eingliederungsgesetzes  eine  Regelung
einzuführen,  nach  der  die  Bundesregierung  grundsätzlich  zu  all  denjenigen  Finanzhilfen
  verpflichtet  werden  sollte,  die  sich  zum  Erreichen  der  Ziele  der  Übergangszeit
als  notwendig  erweisen  würden.23  Diese  Forderung  fand  in  mehreren  Besprechungen
mit  den  Bonner  Partnern  keinen  Erfolg,24  und  auch  eine  Intervention  des  Ministerpräsidenten
  in  dieser  Frage  blieb  wirkungslos.25  Zuletzt  spielten  die  bundesdeutschen
Vertreter  offenbar  gezielt  auf  Zeit,  so  daß  das  Kabinett  letztlich  am  10.  Dezember

19  LASB  StK  Kabinettsregistratur,  Anlage  MW,  Wirtschaftsministerium,  Akten  Blind,  Materialsammlung
zu  einer  Rede  Blinds  v.  6.1.56;  sehr  weitreichende  Forderungen  erhöh  der  zuständige  Arbeitsausschuß  der
Saar-Regierung  schon  Ende  Januar,  als  er  eine  Lösung  forderte,  „wonach  bisherige  Leistungen,  soweit
höher  als  in  der  Bundesrepublik,  beibehalten  werden  und  höhere  Leistungen  der  Bundesrepublik  an  der
Saar  eingeführt  werden  sollen“  und  auch  auf  der  Beibehaltung  der  Familienzulagen  bestand.  LASB  AA
435,  Protokoll  Arbeitsausschuß  VII  v.  30.1.56.  Ähnlich  auch  die  Stellungnahme  Conrads  gegenüber  dem
Bundesarbeitsministerium,  LASB  StK  Kabinettsregistratur,  Anlage  MW,  Wirtschaftsministerium,  Akten
Blind,  Brief  Conrad  an  Bundesarbeitsminister  v.  6.2.56.
20  „Das  deutsch-französische  Vertragswerk  vom  10.7.50  ...  [Gemeint  sind  die  Konventionen,  M.H.]  enthält
einige  Bestimmungen  (z.B.  ...  Familienzulagen),  die  für  die  Bundesrepublik  unbefriedigend  sind  und  ...
revidiert  werden  müssen.“  LASB  AA  435,  Brief  des  Arbeitsausschuß  für  soziale  und  arbeitsrechtliche
Fragen  an  das  Auswärtige  Amt  von  21.6.56.
21  LASB  AA  1721,  Besprechungsprotokoll  v.  22.9.56.
22  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  14.11.56.
2j  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  6.11.56.
24  Z.B.  LASB  AA  1538,  Besprechungsprotokoll  v.  12.6.56.
25  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v,  1.12.56.  Bonn  hatte  die  nochmalige  „Prüfung“  dieser  Forderung
zugesagt,  wobei  sich  die  Frage  stellt,  ob  in  Anbetracht  der  Kürze  der  Zeit  bis  zur  geplanten  Verabschiedung
  das  Gesetz  in  einer  so  entscheidenden  Frage  nochmal  hätte  geändert  werden  können.

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