Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Weg  der  Eingliederung  über  eine  Änderung  der  Verfassung  des  Saarlandes  „bei  der
derzeitigen  Stärke  der  Heimatbundparteien  immerhin  ein  gewisses  Risiko“  darstelle
und  daß  daher  einem  einfachen  Beschluß  der  Vorzug  zu  geben  sei.  Gleichzeitig
wurde  erörtert,  wie  man  durch  geschickte  Formulierung  des  Eingliederungsgesetzes
eine  zu  starke  Vertretung  der  CVP  im  Bundestag  verhindern  könnte.15  Und  auch  in
wirtschaftlicher  Hinsicht  wiesen  schon  die  frühe  Stellungnahme  des  Finanzministeriums,
  besonders  aber  das  Mitte  November  1956  verabschiedete  Memorandum  der
Regierung  zur  Begründung  von  Finanzhilfen  des  Bundes  an  das  Saarland16  eine  Fülle
von  sehr  differenzierten  Argumenten  und  Sachfeststellungen  zur  saarländischen
Situation  und  zu  den  Möglichkeiten  ihrer  Weiterentwicklung  auf.17 18  Bereits  hier
konnte  aber  der  in  der  Öffentlichkeit  wie  in  der  Regierung  diskutierte,  weitreichende
Schutz  der  saarländischen  Wirtschaft  vor  direkter  Konkurrenz  durch  deutsche  Unternehmen
  nicht  vollständig  durchgesetzt  werden.IS
Bei  den  Verhandlungen  über  das  Eingliederungsgesetz  dominierte  eine  außerordentlich
  differenzierte,  von  technokratischer  Expertensicht  bestimmte  Perspektive;  die
hier  zu  klärenden  rechtlichen  Fragen  reichten  aber  weit  über  die  juristische  Bedeutung
  im  engeren  Sinne  hinaus:  Zwar  war  vor  allem  die  schrittweise  Angleichung  von
saarländischen  Rechtsvorschriften  an  das  deutsche  Vorbild  und  die  Außerkraftsetzung
  von  saarländischen  bzw.  die  zeitweise  Inkraftsetzung  von  deutschen  Sonderregelungen
  zu  klären.  Diese  Fragen  waren  aber  eng  gekoppelt  an  Sonderrechte  von
Saar-Landtag  und  Saar-Regierung  während  der  Übergangszeit,  weil  hierzu  ein
ansonsten  im  Grundgesetz  der  Bundesrepublik  nicht  vorgesehenes,  zeitweises  Weiterbestehen
  von  konkurrierenden  rechtlichen  Regelungen  nötig  war.  Beispielsweise
hatte  die  Landesregierung  -  v.a.  die  Minister  Blind  und  Conrad  -  bereits  zu  Beginn
der  Saarverhandlungen  umfangreiche  Vorarbeiten  zur  Weiterführung  des  saarlän¬15

  LASB  AA  1721,  Stellungnahme  des  Innenministeriums  zu  rechtlichen  Fragen  des  Eingliederungsgesetzes
  v.  September  1956.  An  diesem  Punkt  setzten  sich  die  saarländischen  Vertreter  übrigens  durch:
Mit  der  Einführung  der  Möglichkeit  von  Listenverbindungen  anstelle  eines  reinen  Proporz-Systems  war
es  möglich,  die  Zahl  der  CVP-Vertreter  auf  zwei  zu  reduzieren,  siehe  auch:  Landtag  des  Saarlandes,
Drucksachen,  3.  Wahlperiode  (im  folgenden  zitiert  als  LTDS,  3.  WP),  Abt.  I,  28.  Sitzung  v.  4.1.57.
i(I  LASB  StK  Kabinettsregistratur,  Anlage  MW,  Kabinettsvorlage  Wirtschaftsministerium  v.  20.11.56.
Besonders  diese  Vorlage  enthält  eine  lange  Auflistung  von  Detailanalysen,  die  darauf  schließen  lassen,  daß
sie  in  enger  Kooperation  mit  dem  Statistischen  Landesamt  und  wohl  auch  mit  den  Wirtschaftsvertretungen,
v.a.  wohl  der  IHK,  erarbeitet  worden  sind.  Publiziert  wurde  das  Memorandum  als  Regierung  des  Saarlandes
  (Hg.),  Memorandum  der  Regierung  des  Saarlandes  an  die  Bundesregierung  vom  13.  November
1957,  Saarbrücken  1957.
Die  Bandbreite  der  Themen  reichte  von  Analysen  der  möglichen  Folgen  des  Saarvertrags  über  detailreiche
  Darstellungen  der  künftigen  Wettbewerbssituation  bis  hin  zu  detaillierten  Feststellungen  über  Investitionsrückstände,
  Produktionsbedingungen  und  Absatzchancen  der  Industrie  im  Saarland.
18 Zuletzt  hierzu:  Industrie-  und  Handelskammer  des  Saarlandes  (Hg.),  Forderungen  der  Saarwirtschaft  zur
Rückgliederung,  Saarbrücken  1956,  S.  16.  Ähnliche  Forderungen  zur  Ausdehnung  der  Schutzfrist  wurden
auch  von  der  saarländischen  Regierung  vorgetragen,  siehe:  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.
6.1  1.56,  scheiterten  aber  bereits  kurz  darauf  am  Widerstand  Bonns,  siehe:  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll
  v.  14.11.56.

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