Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

nen,  die  beide  der  Übergangszeit  eine  hohe  Bedeutung  tur  die  spätere  Entwicklung
der  Saarwirtschaft  zumessen.1'1  Gerade  die  Einordnung  der  Übergangszeit  in  die  regionale
  Wirtschaftsgeschichte  ist  jedoch  besonders  interessant:  Kann  die  Übergangszeit
  auch  als  Periode  verstanden  werden,  innerhalb  derer  fundamentale  Richtungsentscheidungen
  getroffen  wurden,  die  zumindest  im  ökonomischen  Bereich  die  60er
Jahre  entscheidend  prägten?
Nachdem  sich  abzeichnete,  daß  der  Saarvertrag  wohl  nur  einen  Teil  der  mit  der
Eingliederung  verbundenen  Fragen  und  Probleme  würde  lösen  können,  stellte  die
Erarbeitung  eines  Eingliederungsgesetzes  den  ersten  systematischen  Schritt  bei  der
Ausgestaltung  der  Eingliederung  des  Saarlandes  in  die  Bundesrepublik  dar.  Auf
dieses  Gesetz  richteten  sich  große  Hoffnungen,  weil  der  von  Experten  und  Landesregierung
  unternommene  Versuch,  Bedürfnisse  und  Interessen  des  Saarlandes  auf  der
Ebene  der  internationalen  Verhandlungen  durchzusetzen,  weitgehend  erfolglos  blieb.
Zur  Vorbereitung  der  diesbezüglichen  Verhandlungen  mit  der  Bundesregierung,  die
am  8.  August  1956  beginnen  sollten,  setzte  die  Landesregierung  am  3.  Juli  einen
eigenen  Arbeitsausschuß  ein."  Aus  einer  umfangreichen  Stellungnahme  vom  September
  1956  geht  allerdings  hervor,  daß  das  saarländische  Innenministerium  die
Frage  der  Übergangszeit  schon  früh  intensiv  bearbeitet  hatte  und  nun  bereits  detaillierte
  Vorstellungen  über  den  rechtlichen  Rahmen  der  zu  treffenden  Regelungen
vorlegen  konnte.10 12 4  Auch  das  Finanzministerium  verfügte  schon  über  eine  ähnlich
detailreiche  Stellungnahme.1'  Wenn  auch  noch  nicht  alle  Fragen  im  einzelnen  behandelt
  werden  konnten,  „weil  bisher  alle  Kraft  und  Zeit  auf  die  deutsch-französischen
  Verhandlungen  verwandt  werden  mußten“,  so  lag  somit  doch  immerhin
schon  für  die  erste  Kabinettssitzung,  die  sich  mit  der  Ausgestaltung  der  Übergangszeit
  in  Form  eines  Eingliederungsgesetzes  beschäftigte,  eine  breite  Materialgrundlage
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vor.
Im  Bereich  der  Organisation  der  politischen  Zukunft  des  Saarlandes  zeigte  sich  die
Saar-Regierung  gut  vorbereitet.  Bereits  in  der  ersten  Stellungnahme  hierzu  wurden
interessante  Planspiele  darüber  entwickelt,  wie  die  Ratifizierung  des  Saarvertrags  und
die  Eingliederung  durchgesetzt  werden  könnten.  Dabei  wurde  festgehalten,  daß  der
10  Armin  Heinen,  Ein  saarländischer  Blick  zurück  in  die  Zukunft.  Warum  die  Geschichte  des  Saarlandes
ein  Lehrstück  für  die  bevorstehende  Vereinigung  Deutschlands  sein  kann,  in:  Saarbrücker  Zeitung,
31.3./1.4.1990;  Jörg  Roesler,  Die  wirtschaftliche  Rückgliederung  der  Saar.  Erwartungen,  Enttäuschungen,
Entwicklungen,  in:  Hudemann,  Jellonnek  u.  Rauls  (Hgg.),  Grenz-Fall,  S.  445-464.
11  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  3.7.56.  Vgl.  hierzu  den  leider  sehr  knappen  Erfahrungsbericht
von  Karl  Waltzinger,  der  von  1956  bis  1968  Bevollmächtigter  des  Saarlandes  beim  Bund  war;  Karl
Waltzinger,  Ein  Land  wird  Bundesland,  in:  Rudolf  Hrbek  (Hg.),  Miterlebt  -  Mitgestaltet.  Der  Bundesrat  im
Rückblick,  Stuttgart  1989,  S.  313-331.
12  LASB  AA  1721,  Stellungnahme  des  Innenministeriums  zu  rechtlichen  Fragen  des  Eingliederungsgesetzes
  v.  September  1956.
1,1  LASB  AA  1540,  Stellungnahme  des  Finanzministeriums  zu  „wichtigen  finanzwirtschaftlichen  Fragen,
die  bei  der  politischen  Eingliederung  des  Saarlandes  in  die  Bundesrepublik  geregelt  werden  müssen“
v.  18.9.56.
i4  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  24.9,56.

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