nen, die beide der Übergangszeit eine hohe Bedeutung tur die spätere Entwicklung
der Saarwirtschaft zumessen.1'1 Gerade die Einordnung der Übergangszeit in die regionale
Wirtschaftsgeschichte ist jedoch besonders interessant: Kann die Übergangszeit
auch als Periode verstanden werden, innerhalb derer fundamentale Richtungsentscheidungen
getroffen wurden, die zumindest im ökonomischen Bereich die 60er
Jahre entscheidend prägten?
Nachdem sich abzeichnete, daß der Saarvertrag wohl nur einen Teil der mit der
Eingliederung verbundenen Fragen und Probleme würde lösen können, stellte die
Erarbeitung eines Eingliederungsgesetzes den ersten systematischen Schritt bei der
Ausgestaltung der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik dar. Auf
dieses Gesetz richteten sich große Hoffnungen, weil der von Experten und Landesregierung
unternommene Versuch, Bedürfnisse und Interessen des Saarlandes auf der
Ebene der internationalen Verhandlungen durchzusetzen, weitgehend erfolglos blieb.
Zur Vorbereitung der diesbezüglichen Verhandlungen mit der Bundesregierung, die
am 8. August 1956 beginnen sollten, setzte die Landesregierung am 3. Juli einen
eigenen Arbeitsausschuß ein." Aus einer umfangreichen Stellungnahme vom September
1956 geht allerdings hervor, daß das saarländische Innenministerium die
Frage der Übergangszeit schon früh intensiv bearbeitet hatte und nun bereits detaillierte
Vorstellungen über den rechtlichen Rahmen der zu treffenden Regelungen
vorlegen konnte.10 12 4 Auch das Finanzministerium verfügte schon über eine ähnlich
detailreiche Stellungnahme.1' Wenn auch noch nicht alle Fragen im einzelnen behandelt
werden konnten, „weil bisher alle Kraft und Zeit auf die deutsch-französischen
Verhandlungen verwandt werden mußten“, so lag somit doch immerhin
schon für die erste Kabinettssitzung, die sich mit der Ausgestaltung der Übergangszeit
in Form eines Eingliederungsgesetzes beschäftigte, eine breite Materialgrundlage
14
vor.
Im Bereich der Organisation der politischen Zukunft des Saarlandes zeigte sich die
Saar-Regierung gut vorbereitet. Bereits in der ersten Stellungnahme hierzu wurden
interessante Planspiele darüber entwickelt, wie die Ratifizierung des Saarvertrags und
die Eingliederung durchgesetzt werden könnten. Dabei wurde festgehalten, daß der
10 Armin Heinen, Ein saarländischer Blick zurück in die Zukunft. Warum die Geschichte des Saarlandes
ein Lehrstück für die bevorstehende Vereinigung Deutschlands sein kann, in: Saarbrücker Zeitung,
31.3./1.4.1990; Jörg Roesler, Die wirtschaftliche Rückgliederung der Saar. Erwartungen, Enttäuschungen,
Entwicklungen, in: Hudemann, Jellonnek u. Rauls (Hgg.), Grenz-Fall, S. 445-464.
11 LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 3.7.56. Vgl. hierzu den leider sehr knappen Erfahrungsbericht
von Karl Waltzinger, der von 1956 bis 1968 Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund war; Karl
Waltzinger, Ein Land wird Bundesland, in: Rudolf Hrbek (Hg.), Miterlebt - Mitgestaltet. Der Bundesrat im
Rückblick, Stuttgart 1989, S. 313-331.
12 LASB AA 1721, Stellungnahme des Innenministeriums zu rechtlichen Fragen des Eingliederungsgesetzes
v. September 1956.
1,1 LASB AA 1540, Stellungnahme des Finanzministeriums zu „wichtigen finanzwirtschaftlichen Fragen,
die bei der politischen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik geregelt werden müssen“
v. 18.9.56.
i4 LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 24.9,56.
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