Die Verhandlungspolitik der Saar-Regierung ist rückblickend als sehr stark negativ,
auf die Blockade einer Einigung in bestimmten Sachbereichen ausgerichtet zu bewerten.
Die Saar-Regierung war durchweg nicht in der Lage, spezifische saarländische
Interessen zu behaupten oder gar durchzusetzen. Wederdas politische Mandat
der Volksabstimmung noch das ansatzweise Aufbrechen der formalen Bindung an die
noch aus der unmittelbaren Nachkriegszeit stammende prekäre Autonomie noch die
bereits absehbare Veränderung des juristischen Status des Saarlandes erwiesen sich
als tragfähige Grundlage der Politik. Auch war die Formel einer „grundsätzlichen
Bereinigung“ des deutsch-französischen Verhältnisses zur Beschreibung des Verhandlungsgegenstandes
zumindest mit den saarländischen Interessen kaum zu vereinbaren.
Auf Basis dieser unpräzisen Bestimmung konnte zu keinem Zeitpunkt Einigkeit
über den Ausgangspunkt der Verhandlungen hergestellt werden - und zwar weder
zwischen den Delegationen noch intern. Dies berührte insbesondere die saarländische
Seite, die keinen geeigneten Ansatzpunkt für die Entfaltung von strategisch sinnvollen
Detailforderungen fand. Aber auch die Stellung der deutschen Abgesandten
wurde deutlich geschwächt, weil sie zu Zugeständnissen, z.B. in der Frage der Finanzierung
des Moselkanals, gezwungen waren, die über das in Einzelverhandlungen
erzielbare Ergebnis möglicherweise hinausgingen.
Geradezu von Konfusion war schließlich die Frage nach dem eigentlichen Ziel der
Verhandlungen geprägt. Hatte es zunächst den Anschein, als würde vornehmlich die
Ausgestaltung der allseits akzeptierten Eingliederung des Saarlandes nach Deutschland
zu diskutieren sein, geriet sehr bald die Frage, ob und wann es überhaupt dazu
kommen würde, auf die Tagesordnung, und dies nicht nur durch strategisch begründete
Blockaden Frankreichs, sondern häufiger noch durch kurzfristige Interventionen
der saarländischen Seite. Am „stumpfen Ende“ der Verhandlungen wird deutlich, daß
insbesondere die saarländische Seite zu spät erkannte, daß die Ausgestaltung der
Zukunft des Saarlandes auch kontroverse Diskussionen mit dem deutschen Verhandlungspartner
erforderlich machen würde. Dieses Verhandlungsziel fand daher keinerlei
Berücksichtigung auf der Agenda der Saarverhandlungen selber. Diese Faktoren
führten die Luxemburger Verhandlungen bis Mitte des Jahres 1956 in eine Situation,
in der die Ausübung von politischem Druck zum wichtigsten Instrument zur Herbeiführung
einer Vereinbarung wurde. Nachdem bereits in der Frühphase klar geworden
war, daß eine Einigung in den entscheidenden Punkten wohl sehr viel schwieriger zu
erzielen sein würde als vielleicht zu Anfang der Verhandlungen erhofft, erzeugte die
Gesetzgebungskompetenz der Länder berührten, vgl. hierzu Thomas Fischer, Die Außenbeziehungen der
deutschen Länder als Ausdruck „perforierter“ nationalstaatlicher Souveränität? Transföderalismus
zwischen Kooperation und Konkurrenz, in: Hans-Georg Wehling (Hg.), Die deutschen Länder. Geschichte,
Politik, Wirtschaft, Opladen 2000, S. 355-376, hier: S. 369; Siegfried Magiera, Verfassungrechtliche
Aspekte der Rolle der Länder in den internationalen Beziehungen - aus Sicht der Länder, in:
Johannes Ch. Traut (Hg.), Die Rolle der deutschen Länder und der US-Bundesstaaten in den internationalen
Beziehungen, Kaiserslautern 1997 (= Atlantische Texte 4), S. 96-113, hier: S. 100, sowie (mit
einigen sachlichen Fehlem) Martin Sattler, Der deutsch-französische Zusammenarbeitsvertrag. Eine
Untersuchung zur Vertragsmacht des Bundes und der Länder, Meisenheim 1976.
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