Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Die  Verhandlungspolitik  der  Saar-Regierung  ist  rückblickend  als  sehr  stark  negativ,
auf  die  Blockade  einer  Einigung  in  bestimmten  Sachbereichen  ausgerichtet  zu  bewerten.
  Die  Saar-Regierung  war  durchweg  nicht  in  der  Lage,  spezifische  saarländische
  Interessen  zu  behaupten  oder  gar  durchzusetzen.  Wederdas  politische  Mandat
der  Volksabstimmung  noch  das  ansatzweise  Aufbrechen  der  formalen  Bindung  an  die
noch  aus  der  unmittelbaren  Nachkriegszeit  stammende  prekäre  Autonomie  noch  die
bereits  absehbare  Veränderung  des  juristischen  Status  des  Saarlandes  erwiesen  sich
als  tragfähige  Grundlage  der  Politik.  Auch  war  die  Formel  einer  „grundsätzlichen
Bereinigung“  des  deutsch-französischen  Verhältnisses  zur  Beschreibung  des  Verhandlungsgegenstandes
  zumindest  mit  den  saarländischen  Interessen  kaum  zu  vereinbaren.
  Auf  Basis  dieser  unpräzisen  Bestimmung  konnte  zu  keinem  Zeitpunkt  Einigkeit
  über  den  Ausgangspunkt  der  Verhandlungen  hergestellt  werden  -  und  zwar  weder
zwischen  den  Delegationen  noch  intern.  Dies  berührte  insbesondere  die  saarländische
Seite,  die  keinen  geeigneten  Ansatzpunkt  für  die  Entfaltung  von  strategisch  sinnvollen
  Detailforderungen  fand.  Aber  auch  die  Stellung  der  deutschen  Abgesandten
wurde  deutlich  geschwächt,  weil  sie  zu  Zugeständnissen,  z.B.  in  der  Frage  der  Finanzierung
  des  Moselkanals,  gezwungen  waren,  die  über  das  in  Einzelverhandlungen
erzielbare  Ergebnis  möglicherweise  hinausgingen.
Geradezu  von  Konfusion  war  schließlich  die  Frage  nach  dem  eigentlichen  Ziel  der
Verhandlungen  geprägt.  Hatte  es  zunächst  den  Anschein,  als  würde  vornehmlich  die
Ausgestaltung  der  allseits  akzeptierten  Eingliederung  des  Saarlandes  nach  Deutschland
  zu  diskutieren  sein,  geriet  sehr  bald  die  Frage,  ob  und  wann  es  überhaupt  dazu
kommen  würde,  auf  die  Tagesordnung,  und  dies  nicht  nur  durch  strategisch  begründete
  Blockaden  Frankreichs,  sondern  häufiger  noch  durch  kurzfristige  Interventionen
der  saarländischen  Seite.  Am  „stumpfen  Ende“  der  Verhandlungen  wird  deutlich,  daß
insbesondere  die  saarländische  Seite  zu  spät  erkannte,  daß  die  Ausgestaltung  der
Zukunft  des  Saarlandes  auch  kontroverse  Diskussionen  mit  dem  deutschen  Verhandlungspartner
  erforderlich  machen  würde.  Dieses  Verhandlungsziel  fand  daher  keinerlei
  Berücksichtigung  auf  der  Agenda  der  Saarverhandlungen  selber.  Diese  Faktoren
führten  die  Luxemburger  Verhandlungen  bis  Mitte  des  Jahres  1956  in  eine  Situation,
in  der  die  Ausübung  von  politischem  Druck  zum  wichtigsten  Instrument  zur  Herbeiführung
  einer  Vereinbarung  wurde.  Nachdem  bereits  in  der  Frühphase  klar  geworden
war,  daß  eine  Einigung  in  den  entscheidenden  Punkten  wohl  sehr  viel  schwieriger  zu
erzielen  sein  würde  als  vielleicht  zu  Anfang  der  Verhandlungen  erhofft,  erzeugte  die

Gesetzgebungskompetenz  der  Länder  berührten,  vgl.  hierzu  Thomas  Fischer,  Die  Außenbeziehungen  der
deutschen  Länder  als  Ausdruck  „perforierter“  nationalstaatlicher  Souveränität?  Transföderalismus
zwischen  Kooperation  und  Konkurrenz,  in:  Hans-Georg  Wehling  (Hg.),  Die  deutschen  Länder.  Geschichte,
  Politik,  Wirtschaft,  Opladen  2000,  S.  355-376,  hier:  S.  369;  Siegfried  Magiera,  Verfassungrechtliche
  Aspekte  der  Rolle  der  Länder  in  den  internationalen  Beziehungen  -  aus  Sicht  der  Länder,  in:
Johannes  Ch.  Traut  (Hg.),  Die  Rolle  der  deutschen  Länder  und  der  US-Bundesstaaten  in  den  internationalen
  Beziehungen,  Kaiserslautern  1997  (=  Atlantische  Texte  4),  S.  96-113,  hier:  S.  100,  sowie  (mit
einigen  sachlichen  Fehlem)  Martin  Sattler,  Der  deutsch-französische  Zusammenarbeitsvertrag.  Eine
Untersuchung  zur  Vertragsmacht  des  Bundes  und  der  Länder,  Meisenheim  1976.

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