schulen nur wenig weitere Ansätze für besondere kulturelle Beziehungen zwischen
Deutschland und Frankreich. Insbesondere hinsichtlich der auch innerhalb des Saarlandes
intensiv diskutierten Zukunft der Universität des Saarlandes gelangten kaum
mehr als Übergangsbestimmungen in die Endregelung - und selbst dieser Minimalkompromiß
wurde nur in sehr zähen Verhandlungen, die ab Anfang September unter
der Leitung von Egon Reinert geführt wurden, erreicht.Ul* Allerdings gewann das
Kulturabkommen immer stärkere Bedeutung als Druckmittel zur Beeinflussung der
Verhandlungen, zunächst gegenüber Frankreich,169 dann aber auch gegenüber der
deutschen Delegation,* 1 " Seine endgültige Fassung erhielt das Abkommen daher erst
Ende Oktober.
E3 Zusammenfassung
In Hinblick auf die ab Mitte Oktober 1956 vorliegenden, endgültigen Vertragstexte
zeigte sich die Saar-Regierung weitgehend zufrieden:1 1 Zwar konzedierte man in der
Abschlußbewertung, weitreichende Zugeständnisse, vor allem in der Warndtfrage,
gemacht zu haben und drückte auch das Mißbehagen gegenüber deutschen Zugeständnissen,
besonders was den Moselkanal angeht, in aller Deutlichkeit aus. Gleichzeitig
wurde aber auch betont, daß die eigentlichen Kosten der Lösung der Saarfrage
von Deutschland zu zahlen seien, was besonders unter Verweis auf die finanziellen
Aspekte der Endreglung durchaus überzeugend war.1 2 Aus analytischer Perspektive
jedoch fällt die Bewertung des Luxemburger Vertragswerks und der komplizierten
Verhandlungen, die zu seiner Ausarbeitung geführt hatten, sehr viel schwerer. Zunächst
ist festzustellen, daß Defizite und ungelöste Probleme in der grundsätzlichen
Anlage der Verhandlungen die Einigungsbemühungen von Beginn an belasteten. In
diesen Punkten konnte durchweg auch im Verlauf der Verhandlungen keine Übereinstimmung
herbeigeführt werden. Gerade die für die Partizipation der saarländischen
Delegation gewählte, außergewöhnliche Konstruktion erwies sich im Verlauf der
Verhandlungen teilweise als belastend, teilweise als schlicht untauglich.1 ’
,68 LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 24.9.56.
164 Z.B. in der Frage der Abfindungen für französische Mitarbeiterbei Saarbrücker Zeitung, Rundfunk und
Universität, vgl. LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 10.10.56.
70 Noch vor den Verhandlungen der Staatssekretäre in Beilstein hatte Ney mit dem Rückzug der saarländischen
Delegation gedroht, wenn gewisse Punkte der Wamdtregelung nicht gemäß den Leitlinien des
saarländischen Kabinetts verhandelt würden, vgl. LASB AA 436, Brief Ney an Hallstein v. 16.7.56.
Hallstein antwortete darauf erst nach Ende der Konferenz mit einem Brief, der völliges Unverständnis
angesichts dieser Drohung ausdrückte und das Schreiben Neys als weder „nützlich noch notwendig“ für
die weiteren Verhandlungen bezeichnete - ein im diplomatischen Sprachgebrauch vernichtendes Urteil.
Vgl. LASB AA 436, Brief Hallstein an Ney v. 20.7.56. Viel erfolgreicher dagegen war die Drohung mit
dem Abbruch der Kulturverhandlungen, LASB AA 424, Brief Ney an von Brentano v. 18.10.56.
1 1 LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 26.10.56.
1,2 Diese Position wurde bemerkensw'erterweise bereits Anfang Oktober fixiert, siehe: LASB StK 1714,
Kabinettsprotokoll v. 2.10.56.
I7j Das verfassungsrechtliche Problem der Beteiligung der Länder an internationalen Vertragsverhandlungen
wurde erst am 14.11.57 im sogenannten „Lindauer Abkommen“ gelöst, nach dem den Ländern ein
Beteiligungsrecht bei denjenigen Vertragsabschlüssen zugestanden wurde, welche die ausschließliche
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