Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

schulen  nur  wenig  weitere  Ansätze  für  besondere  kulturelle  Beziehungen  zwischen
Deutschland  und  Frankreich.  Insbesondere  hinsichtlich  der  auch  innerhalb  des  Saarlandes
  intensiv  diskutierten  Zukunft  der  Universität  des  Saarlandes  gelangten  kaum
mehr  als  Übergangsbestimmungen  in  die  Endregelung  -  und  selbst  dieser  Minimalkompromiß
  wurde  nur  in  sehr  zähen  Verhandlungen,  die  ab  Anfang  September  unter
der  Leitung  von  Egon  Reinert  geführt  wurden,  erreicht.Ul*  Allerdings  gewann  das
Kulturabkommen  immer  stärkere  Bedeutung  als  Druckmittel  zur  Beeinflussung  der
Verhandlungen,  zunächst  gegenüber  Frankreich,169  dann  aber  auch  gegenüber  der
deutschen  Delegation,* 1  "  Seine  endgültige  Fassung  erhielt  das  Abkommen  daher  erst
Ende  Oktober.
E3  Zusammenfassung
In  Hinblick  auf  die  ab  Mitte  Oktober  1956  vorliegenden,  endgültigen  Vertragstexte
zeigte  sich  die  Saar-Regierung  weitgehend  zufrieden:1  1  Zwar  konzedierte  man  in  der
Abschlußbewertung,  weitreichende  Zugeständnisse,  vor  allem  in  der  Warndtfrage,
gemacht  zu  haben  und  drückte  auch  das  Mißbehagen  gegenüber  deutschen  Zugeständnissen,
  besonders  was  den  Moselkanal  angeht,  in  aller  Deutlichkeit  aus.  Gleichzeitig
  wurde  aber  auch  betont,  daß  die  eigentlichen  Kosten  der  Lösung  der  Saarfrage
von  Deutschland  zu  zahlen  seien,  was  besonders  unter  Verweis  auf  die  finanziellen
Aspekte  der  Endreglung  durchaus  überzeugend  war.1  2  Aus  analytischer  Perspektive
jedoch  fällt  die  Bewertung  des  Luxemburger  Vertragswerks  und  der  komplizierten
Verhandlungen,  die  zu  seiner  Ausarbeitung  geführt  hatten,  sehr  viel  schwerer.  Zunächst
  ist  festzustellen,  daß  Defizite  und  ungelöste  Probleme  in  der  grundsätzlichen
Anlage  der  Verhandlungen  die  Einigungsbemühungen  von  Beginn  an  belasteten.  In
diesen  Punkten  konnte  durchweg  auch  im  Verlauf  der  Verhandlungen  keine  Übereinstimmung
  herbeigeführt  werden.  Gerade  die  für  die  Partizipation  der  saarländischen
Delegation  gewählte,  außergewöhnliche  Konstruktion  erwies  sich  im  Verlauf  der
Verhandlungen  teilweise  als  belastend,  teilweise  als  schlicht  untauglich.1  ’

,68  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  24.9.56.
164  Z.B.  in  der  Frage  der  Abfindungen  für  französische  Mitarbeiterbei  Saarbrücker  Zeitung,  Rundfunk  und
Universität,  vgl.  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  10.10.56.
70  Noch  vor  den  Verhandlungen  der  Staatssekretäre  in  Beilstein  hatte  Ney  mit  dem  Rückzug  der  saarländischen
  Delegation  gedroht,  wenn  gewisse  Punkte  der  Wamdtregelung  nicht  gemäß  den  Leitlinien  des
saarländischen  Kabinetts  verhandelt  würden,  vgl.  LASB  AA  436,  Brief  Ney  an  Hallstein  v.  16.7.56.
Hallstein  antwortete  darauf  erst  nach  Ende  der  Konferenz  mit  einem  Brief,  der  völliges  Unverständnis
angesichts  dieser  Drohung  ausdrückte  und  das  Schreiben  Neys  als  weder  „nützlich  noch  notwendig“  für
die  weiteren  Verhandlungen  bezeichnete  -  ein  im  diplomatischen  Sprachgebrauch  vernichtendes  Urteil.
Vgl.  LASB  AA  436,  Brief  Hallstein  an  Ney  v.  20.7.56.  Viel  erfolgreicher  dagegen  war  die  Drohung  mit
dem  Abbruch  der  Kulturverhandlungen,  LASB  AA  424,  Brief  Ney  an  von  Brentano  v.  18.10.56.
1 1  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  26.10.56.
1,2  Diese  Position  wurde  bemerkensw'erterweise  bereits  Anfang  Oktober  fixiert,  siehe:  LASB  StK  1714,
Kabinettsprotokoll  v.  2.10.56.
I7j  Das  verfassungsrechtliche  Problem  der  Beteiligung  der  Länder  an  internationalen  Vertragsverhandlungen
  wurde  erst  am  14.11.57  im  sogenannten  „Lindauer  Abkommen“  gelöst,  nach  dem  den  Ländern  ein
Beteiligungsrecht  bei  denjenigen  Vertragsabschlüssen  zugestanden  wurde,  welche  die  ausschließliche

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