Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

bereits  spätestens  seit  Juli161  ihre  stark  finanzpolitische  Sichtweise  auf  die  Währungsfrage
  fixiert  und  dementsprechend  nicht  nur  die  Forderung  nach  Umtausch  zum
„offiziellen“  Kurs,  sondern  darüber  hinaus  noch  eine  ganze  Reihe  von  zusätzlichen
Forderungen,  insbesondere  die  kostenlose  Rückgabe  der  von  Deutschland  im  Saarland
  umgetauschten  Banknoten,  erhoben.!M  Bei  der  Lösung  dieser  Frage,  die  weitgehend
  nach  den  Vorschlägen  der  französischen  Seite  erfolgte,  war  die  saarländische
Seite  faktisch  nicht  beteiligt,  vielmehr  scheint  sie  auf  höchster  Ebene  der  Regierungschefs
  geklärt  worden  zu  sein.163 165  Wichtig  ist  festzuhalten,  daß  die  deutsche  Seite  im
Vertragstext  selber  den  Vorbehalt  möglicher  Ausgleichsmaßnahmen  für  das  Saarland
bei  der  Durchführung  des  Währungstauschs  durchsetzte.  Damit  wurde  auch  diese
Frage  aus  den  eigentlichen  Saarvertragslösung  herausgelöst  und  auf  das  spätere
deutsch-saarländische  Verhältnis  übertragen.
Schließlich  das  Kulturabkommen:  Am  28.  Juni  1956  formulierte  Edgar  Faure  gegenüber
  dem  saarländischen  Ministerpräsidenten  das  Interesse  an  der  Beibehaltung
besonderer  kultureller  Beziehungen  zwischen  dem  Saarland  und  Frankreich.  Gleichzeitig
  zeigte  er  sich  jedoch  nicht  bereit,  Reziprozität  in  dieser  Hinsicht  zuzugestehen,
und  verwies  an  dieser  Stelle  auf  die  Ebene  deutsch-französischer  Kulturverhandlungen.
  Formal  stellten  die  daraufhin  eingeleiteten  Verhandlungen  eine  Besonderheit
dar;  sie  wurden  nämlich  ausdrücklich  „streng  vertraulich“  und  (auf  französischer
Seite)  unter  explizitem  Ausschluß  von  Parlamentariern  geführt,  brachten  aber  trotzdem
  auf  der  Expertenebene  kaum  Fortschritte.166  Die  deutsche  Seite  versuchte  in
diesem  Bereich,  Druck  auf  die  saarländische  Verhandlungsführung  auszuüben;  beispielsweise
  konnte  sie  die  pauschale  Ablehnung  einer  französischen  Schule  im
Saarland  mit  dem  Hinweis  auf  die  Pläne  zum  Aufbau  deutscher  Schulen  im  Ausland
verhindern.167  Das  saarländische  Kabinett  zeigte  sich  aber  daran  interessiert,  jedwede
Zugeständnisse  in  dieser  Frage  zu  verhindern  und  konnte  sich  damit  auch  weitgehend
behaupten.  Die  Endregelung  enthielt  daher  neben  der  Weiterexistenz  des  heutigen
Deutsch-Französischen  Gymnasiums  sowie  des  französischen  Instituts  an  der  Universität
  des  Saarlandes  und  einer  im  Vergleich  zu  den  sonstigen  Regelungen  in
Deutschland  etwas  stärkeren  Stellung  des  Französisch  Unterrichts  an  den  Volks¬163
  LASB  AA  438,  Vermerk  v.  15.7.56.
164  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  14.9.56.
165  Zu  den  Details  der  Währungsfrage  im  Saarvertrag  vgl.  Burgard,  Umstellungsverhältnis,  wo  insbesondere
  auf  S.  lOff.  die  mißverständliche  Verwendung  des  Begriffs  „offizieller“  Wechselkurs  erläutert
wird.  Die  letztendliche  Regelung  dieser  Frage  konnte  nach  Darstellung  des  deutschen  Delegationsleiters
nur  auf  Ebene  der  Regierungschefs  erfolgen,  da  damit  umfangreiche  finanzielle  Zugeständnisse  der
deutschen  Seite  verbunden  waren,  vgl.  Lahr,  Zeuge,  S.  247.  Ludwin  Vogel,  Integrationspolitik,  S.  297,
ordnet  die  Bereitschaft  der  Bundesregierung  zur  kostenlosen  Rückgabe  der  Banknoten  in  die  bis  zuletzt
schwierige  Entscheidungsfindung  um  den  Moselkanal  ein;  wenn  auch  dieser  Zusammenhang  nicht  ganz
klar  wird,  wird  doch  immerhin  deutlich,  daß  die  saarländischen  Vertreter  an  der  Klärung  dieser  Sachfrage
nicht  beteiligt  waren,  weil  der  Moselkanal  seit  Juli  1956  auch  in  Dreierverhandlungen  zwischen  Frankreich,
  der  Bundesrepublik  und  Luxemburg  diskutiert  wurde.
166  Ausführliches  Protokoll  dazu  in:  LASB  AA  383,  Besprechungsprotokoll  v.  28.6.56.
167  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  7.9.56.

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