bereits spätestens seit Juli161 ihre stark finanzpolitische Sichtweise auf die Währungsfrage
fixiert und dementsprechend nicht nur die Forderung nach Umtausch zum
„offiziellen“ Kurs, sondern darüber hinaus noch eine ganze Reihe von zusätzlichen
Forderungen, insbesondere die kostenlose Rückgabe der von Deutschland im Saarland
umgetauschten Banknoten, erhoben.!M Bei der Lösung dieser Frage, die weitgehend
nach den Vorschlägen der französischen Seite erfolgte, war die saarländische
Seite faktisch nicht beteiligt, vielmehr scheint sie auf höchster Ebene der Regierungschefs
geklärt worden zu sein.163 165 Wichtig ist festzuhalten, daß die deutsche Seite im
Vertragstext selber den Vorbehalt möglicher Ausgleichsmaßnahmen für das Saarland
bei der Durchführung des Währungstauschs durchsetzte. Damit wurde auch diese
Frage aus den eigentlichen Saarvertragslösung herausgelöst und auf das spätere
deutsch-saarländische Verhältnis übertragen.
Schließlich das Kulturabkommen: Am 28. Juni 1956 formulierte Edgar Faure gegenüber
dem saarländischen Ministerpräsidenten das Interesse an der Beibehaltung
besonderer kultureller Beziehungen zwischen dem Saarland und Frankreich. Gleichzeitig
zeigte er sich jedoch nicht bereit, Reziprozität in dieser Hinsicht zuzugestehen,
und verwies an dieser Stelle auf die Ebene deutsch-französischer Kulturverhandlungen.
Formal stellten die daraufhin eingeleiteten Verhandlungen eine Besonderheit
dar; sie wurden nämlich ausdrücklich „streng vertraulich“ und (auf französischer
Seite) unter explizitem Ausschluß von Parlamentariern geführt, brachten aber trotzdem
auf der Expertenebene kaum Fortschritte.166 Die deutsche Seite versuchte in
diesem Bereich, Druck auf die saarländische Verhandlungsführung auszuüben; beispielsweise
konnte sie die pauschale Ablehnung einer französischen Schule im
Saarland mit dem Hinweis auf die Pläne zum Aufbau deutscher Schulen im Ausland
verhindern.167 Das saarländische Kabinett zeigte sich aber daran interessiert, jedwede
Zugeständnisse in dieser Frage zu verhindern und konnte sich damit auch weitgehend
behaupten. Die Endregelung enthielt daher neben der Weiterexistenz des heutigen
Deutsch-Französischen Gymnasiums sowie des französischen Instituts an der Universität
des Saarlandes und einer im Vergleich zu den sonstigen Regelungen in
Deutschland etwas stärkeren Stellung des Französisch Unterrichts an den Volks¬163
LASB AA 438, Vermerk v. 15.7.56.
164 LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 14.9.56.
165 Zu den Details der Währungsfrage im Saarvertrag vgl. Burgard, Umstellungsverhältnis, wo insbesondere
auf S. lOff. die mißverständliche Verwendung des Begriffs „offizieller“ Wechselkurs erläutert
wird. Die letztendliche Regelung dieser Frage konnte nach Darstellung des deutschen Delegationsleiters
nur auf Ebene der Regierungschefs erfolgen, da damit umfangreiche finanzielle Zugeständnisse der
deutschen Seite verbunden waren, vgl. Lahr, Zeuge, S. 247. Ludwin Vogel, Integrationspolitik, S. 297,
ordnet die Bereitschaft der Bundesregierung zur kostenlosen Rückgabe der Banknoten in die bis zuletzt
schwierige Entscheidungsfindung um den Moselkanal ein; wenn auch dieser Zusammenhang nicht ganz
klar wird, wird doch immerhin deutlich, daß die saarländischen Vertreter an der Klärung dieser Sachfrage
nicht beteiligt waren, weil der Moselkanal seit Juli 1956 auch in Dreierverhandlungen zwischen Frankreich,
der Bundesrepublik und Luxemburg diskutiert wurde.
166 Ausführliches Protokoll dazu in: LASB AA 383, Besprechungsprotokoll v. 28.6.56.
167 LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 7.9.56.
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