Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

zunächst  mit  seiner  bereits  früher1,  formulierten  Position,  Frankreich  allenfalls
Einfluß  auf  den  Absatz  nach  Frankreich  zuzugestehen,  durchgesetzt  zu  haben
schien,1'*'  sahen  sich  die  Saarvertreter  im  Oktober  1956  mit  davon  abweichenden
französischen  Forderungen  konfrontiert,  die  sich  zudem  noch  auf  eine  Auslegung  der
Vereinbarung  der  Regierungschefs  vom  Ende  September  beriefen.1’1'  Der  Konflikt
eskalierte  so  weit,  daß  der  Ministerpräsident  eine  sehr  kurzfristige  und  scharfe  Intervention
  gegenüber  von  Brentano  initiierte:  Ney  drohte  unverhohlen  damit,  daß  die
Saar-Regierung  im  Falle  einer  für  die  Saar  unvorteilhaften  Lösung  dieser  Frage  nicht
bereit  sein  würde,  das  Kulturabkommen  mit  Frankreich  zu  schließen.14(1  Dies  entwickelte
  sich  in  den  darauffolgenden  Tagen  zu  einer  Nagelprobe  für  die  vorgesehene
Terminabfolge,  denn  noch  bis  kur  vor  den  Tag  der  Unterzeichnung  des  Luxemburger
Vertrags  durch  die  Regierungschefs  beriet  das  saarländische  Kabinett  darüber,  um
nach  der  zwischenzeitlich  herbeigeführten  Einigung  auf  eine  Kohleabsatzorganisation
mit  zwei  Sitzen  (in  Strasbourg  und  in  Saarbrücken)  wenigstens  in  der  Frage  der  personellen
  Besetzung  für  das  Saarland  günstigere  Bedingungen  herauszuverhandeln.* 141
Im  Kontext  der  Neuordnung  der  Saarbergwerke  spielten  auch  die  Schutzbestimmungen
  eine  Rolle,  wobei  vor  allem  die  Höhe  der  Abfindungen  für  ausscheidende  Mitarbeiter
  und  deren  Finanzierung  für  Konfliktstoff  sorgte.142  Zwar  deutete  sich  zwischen
  den  Delegationen  Anfang  Juli  eine  allgemeine  Kompromißlinie  an,  die  sowohl
ein  Amnestiegesetz  als  auch  eine  Verankerung  im  Vertrag  vorsah;14’  diese  Linie
versuchte  das  saarländische  Kabinett  jedoch  nochmals  Anfang  Oktober  zur  Disposition
  zu  stellen,  und  zwar  durch  das  Beharren  auf  der  Forderung  nach  ausschließlicher

|J  Vgl.  LASB  AA  424,  Protokoll  v.  8.3.56,  und  noch  klarer  im  Redemanuskript  des  Ministerpräsidenten
LASB  AA  436,  Redemanuskript  Ney  v.  27.4.56.
08  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  24.9.56.
1  ;<l  LASB  StK  1714.  Kabinettsprotokoll  v.  17.10.56.
140  LASB  AA  424,  Brief  Ney  an  von  Brentano  v.  18.10.56.
141  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  22.10.56  und  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  23.10.56
(!).  In  dieser  letzten  Sitzung  wurde  sogar  noch  einmal  das  Junktim  mit  dem  Kulturabkommen  formuliert.
Zu  der  verw  ickelten  Konstruktion  der  schließlich  gefundenen  Lösung  vgl.  von  Arnim,  Rechtsgrundlage,
S.  3-10.
142  In  diesem  Sinne  bereits  LASB  StK  1712,  Kabinettsprotokoll  v.  1.12.55.  Weiterhin  wurden  in  diesem
Zusammenhang  die  Fragen  von  Abfindungen  für  die  Mitarbeiter  bei  der  Saarbrücker  Zeitung,  vgl.  LASB
StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  10.10.56,  und  auch  die  Frage  nach  der  Versorgung  der  ehemaligen
Regierungsmitglieder  thematisiert,  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  2.10.56.
I4j  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll  v.  2.7.56.  Es  ist  interessant  zu  beobachten,  wie  sich  die  Position
der  Bundesregierung  zu  dieser  Frage  mit  der  Zeit  veränderte:  Noch  im  Juni  1956  referierte  Gotthard
Lorscheider  ihre  Position  dergestalt,  daß  „in  Hinblick  auf  die  späteren  Verhandlungen  zur  Wiedervereinigung
  der  deutschen  Ostgebiete  aus  optischen  Gründen  die  Festlegung  von  Schutzbestimmungen  nicht
grundsätzlich  abgelehnt  werden  kann“,  diese  jedoch  besser  in  Form  eines  Amnestiegesetzes  erfolgen  solle,
LASB  StK  1713,  Kabinettsprotokoll  v.  5.6.56.  Knapp  drei  Wochen  später  zitierte  er  einen  ganz  anderen
Standpunkt:  Die  Bundesregierung,  so  Lorscheider,  habe  Bedenken  gegen  ein  Amnestiegesetz,  weil  es  zu
einer  öffentlichen  Diskussion  über  eine  allgemeine  Amnestie  führen  könne,  LASB  StK  1714,  Kabinettsprotokoll
  v.  25.6.56.

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