zunächst mit seiner bereits früher1, formulierten Position, Frankreich allenfalls
Einfluß auf den Absatz nach Frankreich zuzugestehen, durchgesetzt zu haben
schien,1'*' sahen sich die Saarvertreter im Oktober 1956 mit davon abweichenden
französischen Forderungen konfrontiert, die sich zudem noch auf eine Auslegung der
Vereinbarung der Regierungschefs vom Ende September beriefen.1’1' Der Konflikt
eskalierte so weit, daß der Ministerpräsident eine sehr kurzfristige und scharfe Intervention
gegenüber von Brentano initiierte: Ney drohte unverhohlen damit, daß die
Saar-Regierung im Falle einer für die Saar unvorteilhaften Lösung dieser Frage nicht
bereit sein würde, das Kulturabkommen mit Frankreich zu schließen.14(1 Dies entwickelte
sich in den darauffolgenden Tagen zu einer Nagelprobe für die vorgesehene
Terminabfolge, denn noch bis kur vor den Tag der Unterzeichnung des Luxemburger
Vertrags durch die Regierungschefs beriet das saarländische Kabinett darüber, um
nach der zwischenzeitlich herbeigeführten Einigung auf eine Kohleabsatzorganisation
mit zwei Sitzen (in Strasbourg und in Saarbrücken) wenigstens in der Frage der personellen
Besetzung für das Saarland günstigere Bedingungen herauszuverhandeln.* 141
Im Kontext der Neuordnung der Saarbergwerke spielten auch die Schutzbestimmungen
eine Rolle, wobei vor allem die Höhe der Abfindungen für ausscheidende Mitarbeiter
und deren Finanzierung für Konfliktstoff sorgte.142 Zwar deutete sich zwischen
den Delegationen Anfang Juli eine allgemeine Kompromißlinie an, die sowohl
ein Amnestiegesetz als auch eine Verankerung im Vertrag vorsah;14’ diese Linie
versuchte das saarländische Kabinett jedoch nochmals Anfang Oktober zur Disposition
zu stellen, und zwar durch das Beharren auf der Forderung nach ausschließlicher
|J Vgl. LASB AA 424, Protokoll v. 8.3.56, und noch klarer im Redemanuskript des Ministerpräsidenten
LASB AA 436, Redemanuskript Ney v. 27.4.56.
08 LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 24.9.56.
1 ;<l LASB StK 1714. Kabinettsprotokoll v. 17.10.56.
140 LASB AA 424, Brief Ney an von Brentano v. 18.10.56.
141 LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 22.10.56 und LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 23.10.56
(!). In dieser letzten Sitzung wurde sogar noch einmal das Junktim mit dem Kulturabkommen formuliert.
Zu der verw ickelten Konstruktion der schließlich gefundenen Lösung vgl. von Arnim, Rechtsgrundlage,
S. 3-10.
142 In diesem Sinne bereits LASB StK 1712, Kabinettsprotokoll v. 1.12.55. Weiterhin wurden in diesem
Zusammenhang die Fragen von Abfindungen für die Mitarbeiter bei der Saarbrücker Zeitung, vgl. LASB
StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 10.10.56, und auch die Frage nach der Versorgung der ehemaligen
Regierungsmitglieder thematisiert, LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 2.10.56.
I4j LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll v. 2.7.56. Es ist interessant zu beobachten, wie sich die Position
der Bundesregierung zu dieser Frage mit der Zeit veränderte: Noch im Juni 1956 referierte Gotthard
Lorscheider ihre Position dergestalt, daß „in Hinblick auf die späteren Verhandlungen zur Wiedervereinigung
der deutschen Ostgebiete aus optischen Gründen die Festlegung von Schutzbestimmungen nicht
grundsätzlich abgelehnt werden kann“, diese jedoch besser in Form eines Amnestiegesetzes erfolgen solle,
LASB StK 1713, Kabinettsprotokoll v. 5.6.56. Knapp drei Wochen später zitierte er einen ganz anderen
Standpunkt: Die Bundesregierung, so Lorscheider, habe Bedenken gegen ein Amnestiegesetz, weil es zu
einer öffentlichen Diskussion über eine allgemeine Amnestie führen könne, LASB StK 1714, Kabinettsprotokoll
v. 25.6.56.
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