Ähnliche Auswirkungen zeigte der Gipfel auch auf die Position des saarländischen
Kabinetts. Zunächst wurde große Zufriedenheit mit der Verhandlungsführung Adenauers
ausgedrückt, durch die „selbst in kritischen Augenblicken der Verhandlungen
kein Zugeständnis gemacht worden [ist] ... das nicht die Billigung der ... saarländischen
Regierungsdelegation gehabt“ hätte. Allerdings sah sich das Kabinett genötigt,
deutsche Zugeständnisse im Warndt als noch vertretbar zu akzeptieren, die weit
über die bisher vertretene Position hinausgingen.12’ Ein weiteres Indiz für die so
erzwungene Revision der saarländischen Position stellt das Schicksal der saarländischen
Initiative „Rettet den Warndt“ dar. Dieser Aktionsausschuß war ursprünglich
vom DGB-Saar unter Leitung von Paul Kutsch gegründet worden und hatte sich zum
Ziel gesetzt, „mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln für eine gerechte Lösung“
der Warndtfrage einzutreten. Dazu sollten die Saar-Regierung, die Heimatbundparteien,
die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und der Arbeitgeberverband
zur Mitarbeit angerufen werden. Als Ehrenpräsident sollte Ministerpräsident
Ney fungieren. Zur Finanzierung der Arbeit hatte der DGB nach eigenen
Angaben bereits 18.000 DM eingesetzt, die weiteren Ausgaben von 60.000 DM
sollten laut Antrag hälftig vom DGB und dem Ministerium für Gesamtdeutsche
Fragen aufgebracht werden.123 124 Dieser Antrag wurde unter Hinweis auf die mittlerweile
auf Regierungsebene gehobenen Verhandlungen abgelehnt. Der Minister
gestand zu, „daß die [dort gefundene] Lösung den Deutschen Gewerkschaftsbund
Saar schwer enttäuscht hat“, betonte aber gleichzeitig, daß sie einen „echten Kompromiß“
und einen Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung darstelle. Daher habe auch das
Saar-Kabinett den Lösungen zugestimmt; somit sei das geplante Aktionsprogramm
obsolet.12' In der Tat gab die Saar-Regierung bereits ab dem 14. Juni 1956 in ihren
Beratungen den fundamentalen Widerstand in der Warndtfrage auf und beschränkte
sich auf reine Details.126
späteren Ratifzierungsdebatte zu vermeiden, vgl. Hölscher (Barb.), Auswärtiger Ausschuß, Dok. 57,
S. 1225. Die Information erfolgte am 1.6.56 (!), ebd., S. 12401'f. Eine Woche später, am 6.6.56, weigerte
sich von Brentano auf gezielte Nachfrage hin, die nach seiner Darstellung von den Regierungschefs
formulierten Direktiven für die weiteren Verhandlungen dem Parlament zugänglich zu machen, ebd.,
S. 1301. Als einziger Beleg für diese Direktiven steht ein äußert knapper Text in DDF 1956, Dok. 366, zur
Verfügung.
123 LASB StK 1713, Kabinettsprotokoll v. 5.6.56. Konkret akzeptierte das Kabinett hier einen Kompromiß,
der bereits das in der Endregelung vorgesehene Zugeständnis von Abbaurechten bzw. Kohlelieferungen
von 90 Mio t Warndtkohle enthielt. Allerdings waren in der Regelung schon finanzielle Zusagen des
Bundes gegenüber dem Saarland und die Bereitschaft, zwei Großschachtanlagen im Warndt niederzubringen,
vorgesehen; weitere Fragen aber, ob der Liefer- auch eine Abnahmeverpflichtung Frankreichs
gegenüberstehen sollte oder auch die Definition der der HBL zu überlassenden Kohlefelder, waren noch
ungeklärt.
124 LASB AA 130, Brief Karl Dinges an Ministerium für Gesamtdeutsche Fragen v. 1.6.56.
123 LASB AA 130, Brief Dr. Knoop (Ministerium für Gesamtdeutsche Fragen) an Aktionsausschuß „Rettet
den Warndt“ v. 2.6.56.
126 LASB StK 1713, Kabinettsprotokoll v. 14.6.56 - diskutiert wurde u.a. die Festlegung der einzelnen
Flöze, aus denen die HBL die ihr zugesagten Mengen sollte fordern dürfen.
59