sowohl die deutsche als auch die saarländische Position geklärt worden, wenn auch
ein bereits als Entwurf vorliegendes Amnestiegesetz für den Abstimmungskampf die
Wünsche der französischen Seite wohl nicht hat erfüllen können."3 Erwartungsgemäß
lehnten die saarländischen Vertreter diesbezügliche Forderungen als unannehmbar
ab; trotzdem fanden diese als offene Fragen Aufnahme in die abschließende Direktive
für die weiteren Verhandlungen."4
Überraschend an dem Auftauchen dieser Forderungen ist, daß sie für die französische
Seite ebensowenig Vorteile versprachen w ie sie Chancen auf Durchsetzung gegenüber
der bundesdeutschen und saarländischen Seite hatten. Am ehesten war wohl
noch die Einarbeitung von Schutzbestimmungen realistisch, jedoch war dieser Punkt
für die deutsche Delegation anscheinend sehr unangenehm, insbesondere im Hinblick
auf die Signalwirkung für die Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands."'' Die französische
Forderung nach Einbeziehung von kulturellen Bestimmungen überrascht noch
mehr, standen die deutsch-französischen Kulturbeziehungen doch bereits seit dem 23.
Oktober 1954 auf einer ausreichenden vertraglichen Grundlage.* 116 117 Dieser Vorstoß
Frankreichs bot der Saar-Regierung ein willkommenes Instrument, ihrer sehr defensiven
Position zu entkommen."7
Kennzeichnend für die „heiße Phase“ der Verhandlungen war somit ein schrittweises
Auseinanderdriften der sich ausdifferenzierenden Detailverhandlungen auf Expertenebene,
ein in Fragen grundsätzlicher Bedeutung immer weiteres Auseinanderklaffen
der Positionen der Verhandlungspartner und ein auf oberster politischer Ebene immer
deutlicher werdender Wille, die Verhandlungen schnellstmöglich zu einem Ende zu
11 ’ LASB StK 1713, Kabinettsprotokoll v. 12.1.56 und 16.1.56.
1,4 LASB AA 436, Direktive v. 18.5.56.
LASB StkK 1713, Kabinettsprotokoll v. 5.6.56.
116 Ulrich Lappenküper, „Sprachlose Freundschaft“? Zur Genese des deutsch-französischen Kulturabkommens
vom 23. Oktober 1954, in: Lendemains. Etudes comparées sur la France. Vergleichende
Frankreichforschung H. 84 (1996), S. 67-82. Den Zusammenhang zur Entwicklung der kulturpolitischen
Beziehungen bietet Ansbert Baumann, Der sprachlose Partner. Das Memorandum vom 19. September
1962 und das Scheitern der französischen Sprachenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, in: Revue
d'Allemagne 34 (2002), S. 55-76; zur im Saarland besonders wichtigen Frage des Französischunterrichts:
Georges Cuer, Der Französischunterricht und die französische Sprachpolitik in Deutschland nach 1945, in:
Franz Knipping u. Jacques le Rider (Hgg.), Frankreichs Kulturpolitik in Deutschland 1945-1950, Tübingen
1987, S. 57-83. Zur offiziellen Kulturpolitik Frankreichs in seiner Besatzungszone vgl. Corine
Defrance, La politique culturelle de la France sur la rive gauche du Rhin 1945-1955, Strasbourg 1994; zur
Einordnung in die Tradition kultureller Beziehungen nach dem Ersten Weltkrieg vgl. Heike Arend,
Gleichzeitigkeit des Unvereinbaren. Verständigungskonzepte und kulturelle Begegnungen in den
deutsch-französischen Beziehungen der Zwischenkriegszeit, in: Francia 20 (1993), S. 131-149; zur
Kulturpolitik als Forschungsfeld vgl. Hans Manfred Bock, Wiederbeginn und Neuanfang in den
deutsch-französischen Gesellschafts- und Kulturbeziehungen 1949 bis 1955, in: Lendemains. Etudes
comparées sur la France. Vergleichende Frankreichforschung H. 84 ( 1996), S. 58-66. Einschlägig für den
problematischen Neuanfang der kulturellen Beziehungen zwischen Frankreich und dem Saarland ist
Heinrich Küppers, Bildungspolitik im Saarland 1945-1955, Saarbrücken 1984.
117 Das saarländische Kabinett nahm diese Forderung dann auch sofort als Chance wahr, juristisch und
politisch gut legitimierte Maximalpositionen aufzubauen, vgi. LASB StK 1713, Kabinettsprotokoll v.
28.5.56.
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