Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

tig,  daß  der  saarländische  Wunsch  nach  vorausgehender  Klärung  der  sachlichen
Einzeltragen  unter  direkter  Beteiligung  der  Saarvertreter  nicht  mehr  berücksichtigt
wurde.104
Den  Durchbruch  in  den  bisher  verhärteten  Fronten  brachten  die  Verhandlungen  der
Staatssekretäre  im  Mai  1956.  Hier  wirkte  bereits  der  erhöhte  Einigungsdruck  durch
die  für  Anfang  Juni  angekündigte  Konferenz  der  Regierungschefs.10"  Insbesondere  in
der  Frage  der  Ausgestaltung  der  Übergangszeit,  aber  durchaus  auch  in  den  bislang  so
problematischen  Fragen  von  Moselkanal  und  Warndtregelung  näherten  sich  die
beiden  Verhandlungspartner  weitgehend  an.10'1  Diesem  Einvernehmen  lag  jedoch  -
wie  sich  besonders  deutlich  an  der  Frage  der  Übergangszeit  zeigen  läßt  -  kein  Einvernehmen
  über  konkrete  Detailregelungen  und  vor  allem  kein  prinzipieller  Konsens
über  die  Funktion  dieser  Vertragsbestandteile  zugrunde:  Keines  der  bislang  vorgetragenen
  Konzepte,  sei  es  „Übergangszeit  als  Schutzphase  der  saarländischen
Wirtschaft  in  der  Umstellungsphase  vor  der  deutschen  Konkurrenz“,10  sei  es  „Übergangszeit
  als  Periode  der  Vorbereitung  der  Wirtschaft  auf  die  Verhältnisse  in
Deutschland“1  (IS  oder  „Übergangszeit  als  Schutzphase  für  französische  Wirtschaftsinteressen
  an  der  Saar“,109  wurde  als  verbindlich  fixiert  -  was  sicherlich  nicht  nur
darauf  zurückzuführen  ist,  daß  diese  Konzepte  widersprüchlich  waren,  sondern  daß
auch  innerhalb  der  Delegationen  offenbar  keine  Einigkeit  in  dieser  Frage  herrschte.
Dementsprechend  gestaltete  sich  die  Direktive  für  die  weiteren  Gespräche  gerade  in
dieser  Frage  sehr  differenziert,  indem  sie  eine  Fülle  von  Einzelregelungen  den  Experten
  zur  Verhandlung  übergab.110  Eine  überraschende  Wende  deutete  sich  dagegen
durch  die  französische  Forderung  nach  Aufnahme  kultureller  Bestimmungen  sowie
von  Schutzbestimmungen  für  Personen  in  den  Saarvertrag  an."1  Erstere  war  spätestens
  am  21.  Februar  1956  von  deutscher  Seite  als  nicht  akzeptabel  bezeichnet
worden,  wenn  diese  Frage  auch  in  den  damaligen  Verhandlungen  nicht  vertieft
worden  war.112  Auch  in  bezug  auf  die  Schutzbestimmungen  waren  bereits  früh

104  LASB  StK  1713,  Kabinettsprotokoll  v.  8.5.56.
105  LASB  AA  436,  Bericht  Hallsteins  v.  17.5.56.  Es  wird  eine  Äußerung  eines  Vier-Augen-Gesprächs  der
Staatssekretäre  zitiert:  „Man  dürfe  keineswegs  erwarten,  daß  Herr  Adenauer  und  Herr  Mollet  die  Arbeit
abnehmen  würden.“
106  Zum  Umfang  der  in  diesen  Verhandlungen  angenäherten  Standpunkte:  Lappenküper,
Deutsch-französische  Beziehungen,  S.  1129.  Auch  nach  dieser  Darstellung  erscheint  Lappenküpers
anschließende  Bewertung  der  Verhandlungsrunde  als  „völliger  Mißerfolg“  (ebd.,  S.  1130)  wenig  plausibel.
107  So  Ney  in  seiner  Rede  noch  im  April  1956,  LASB  AA  436,  Redemanuskript  Ney  v.  27.4.56.  Sehr
deutlich  äußerte  sich  auch  Adolf  Blind  in  einer  Besprechung  mit  von  Brentano,  LASB  AA  436,  Vermerk
v.  20.2.56.
;i)K  Die  Übergangszeit  dient  dazu,  „die  Anpassung  der  Saarwirtschaft  an  das  Endstadium  vorzubereiten  und
soweit  wie  möglich  bereits  zu  verwirklichen“,  LASB  AA  436,  Memorandum  der  deutschen  Delegation  v.
26.2.56.
109  LASB  AA  436,  Gegenüberstellung  der  Verhandlungspositionen  v.  27.6.56.
110  LASB  AA  436,  Verhandlungsdirektive  v.  18.5.56.
111  LASB  AA  436,  Bericht  Hallsteins  v.  17.5.56.
112  LASB  AA  436,  Vermerk  v.  21.2.56.

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