tig, daß der saarländische Wunsch nach vorausgehender Klärung der sachlichen
Einzeltragen unter direkter Beteiligung der Saarvertreter nicht mehr berücksichtigt
wurde.104
Den Durchbruch in den bisher verhärteten Fronten brachten die Verhandlungen der
Staatssekretäre im Mai 1956. Hier wirkte bereits der erhöhte Einigungsdruck durch
die für Anfang Juni angekündigte Konferenz der Regierungschefs.10" Insbesondere in
der Frage der Ausgestaltung der Übergangszeit, aber durchaus auch in den bislang so
problematischen Fragen von Moselkanal und Warndtregelung näherten sich die
beiden Verhandlungspartner weitgehend an.10'1 Diesem Einvernehmen lag jedoch -
wie sich besonders deutlich an der Frage der Übergangszeit zeigen läßt - kein Einvernehmen
über konkrete Detailregelungen und vor allem kein prinzipieller Konsens
über die Funktion dieser Vertragsbestandteile zugrunde: Keines der bislang vorgetragenen
Konzepte, sei es „Übergangszeit als Schutzphase der saarländischen
Wirtschaft in der Umstellungsphase vor der deutschen Konkurrenz“,10 sei es „Übergangszeit
als Periode der Vorbereitung der Wirtschaft auf die Verhältnisse in
Deutschland“1 (IS oder „Übergangszeit als Schutzphase für französische Wirtschaftsinteressen
an der Saar“,109 wurde als verbindlich fixiert - was sicherlich nicht nur
darauf zurückzuführen ist, daß diese Konzepte widersprüchlich waren, sondern daß
auch innerhalb der Delegationen offenbar keine Einigkeit in dieser Frage herrschte.
Dementsprechend gestaltete sich die Direktive für die weiteren Gespräche gerade in
dieser Frage sehr differenziert, indem sie eine Fülle von Einzelregelungen den Experten
zur Verhandlung übergab.110 Eine überraschende Wende deutete sich dagegen
durch die französische Forderung nach Aufnahme kultureller Bestimmungen sowie
von Schutzbestimmungen für Personen in den Saarvertrag an."1 Erstere war spätestens
am 21. Februar 1956 von deutscher Seite als nicht akzeptabel bezeichnet
worden, wenn diese Frage auch in den damaligen Verhandlungen nicht vertieft
worden war.112 Auch in bezug auf die Schutzbestimmungen waren bereits früh
104 LASB StK 1713, Kabinettsprotokoll v. 8.5.56.
105 LASB AA 436, Bericht Hallsteins v. 17.5.56. Es wird eine Äußerung eines Vier-Augen-Gesprächs der
Staatssekretäre zitiert: „Man dürfe keineswegs erwarten, daß Herr Adenauer und Herr Mollet die Arbeit
abnehmen würden.“
106 Zum Umfang der in diesen Verhandlungen angenäherten Standpunkte: Lappenküper,
Deutsch-französische Beziehungen, S. 1129. Auch nach dieser Darstellung erscheint Lappenküpers
anschließende Bewertung der Verhandlungsrunde als „völliger Mißerfolg“ (ebd., S. 1130) wenig plausibel.
107 So Ney in seiner Rede noch im April 1956, LASB AA 436, Redemanuskript Ney v. 27.4.56. Sehr
deutlich äußerte sich auch Adolf Blind in einer Besprechung mit von Brentano, LASB AA 436, Vermerk
v. 20.2.56.
;i)K Die Übergangszeit dient dazu, „die Anpassung der Saarwirtschaft an das Endstadium vorzubereiten und
soweit wie möglich bereits zu verwirklichen“, LASB AA 436, Memorandum der deutschen Delegation v.
26.2.56.
109 LASB AA 436, Gegenüberstellung der Verhandlungspositionen v. 27.6.56.
110 LASB AA 436, Verhandlungsdirektive v. 18.5.56.
111 LASB AA 436, Bericht Hallsteins v. 17.5.56.
112 LASB AA 436, Vermerk v. 21.2.56.
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