Saar-Pfalz-Kanal auch von der Agenda der saarländisch-deutschen Verhandlungen
abgesetzt war.
Zwischen bundesdeutscher und saarländischer Seite traten zudem Probleme auf, die
auf Unsicherheiten über die angemessene Verhandlungsführung zurückzuführen sind:
Anfang Februar nahm die Saar-Regierung Kenntnis von einer Direktive des Auswärtigen
Amtes in Bonn, nach der die bisher von Deutschland nicht anerkannten
Konventionen zwischen dem Saarland und Frankreich „auch in Zukunft nicht anerkannt“
werden dürften. Der Saarvertrag sei als „ein formell neues, umfassendes
Abkommen“ zu schließen. Aus den Konventionen vom 3. Mai 1955 seien höchstens
„nützliche, wenn auch nicht in allen Punkten befriedigende FJinweise“ zu ziehen."4
Dagegen schlug der interministerielle Saarausschuß in Bonn in einem Grundsatzpapier
für Außenminister von Brentano vor, die Konventionen zwar weiterhin nicht
anzuerkennen, aber immerhin vom Status quo auszugehen und die gegenwärtige
Situation sogar zur Grundlage der weiteren Ausgestaltung der Übergangszeit zu
machen." Dieser Standpunkt wurde von Adolf Blind aufgenommen und akzeptiert."6
Viele saarländische Experten und Fachministerien argumentierten jedoch weiterhin
vollständig vom Standpunkt der geltenden Regelungen aus, so z.B. das Arbeitsministerium,
das am 30. Januar 1956 in einer internen Besprechung die Richtlinie
festlegte, man „dürfe den Gedanken an eine freiwillige Aufgabe der höheren [sozialen]
Leistungen [im Saarland] nicht aufkommen lassen“.54 57 Teilweise reichten die
Widersprüche aber auch über rein taktische Aspekte weit hinaus.58 Anfang Februar
beispielsweise erfuhr das saarländische Finanzministerium von einer Studie aus dem
Bundesfinanzministerium, die nicht nur eine weitreichende Berücksichtigung franzö¬54
LASB AA 436, Direktive v. Februar 56. Instruktiv zur Unsicherheit auf bundesdeutscher Seite in dieser
Frage ist der Bericht des Bundesau(3enministers vor dem Auswärtigen Ausschuß des Bundestages,
abgedruckt in: Wolfgang Hölscher (Bearb.), Der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages.
Sitzungsprotokolle 1953-1957, Düsseldorf 2002 (= Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der
politischen Parteien, Vierte Reihe: Deutschland seit 1945, Bd. 13/11), Dok. 53, v.a. S. Hilf, und die
Diskussion hierzu ebd., S. 1127ff.
55 LASB AA 382, Protokoll v. 6.2.56. Möglicherweise können diese Unsicherheiten auf deutscher Seite als
weitere Erklärung für die von Lappenküper, Deutsch-französische Beziehungen, S. 1116 und S. 118,
erwähnten Bestrebungen innerhalb der Bundesregierung gelten, die Verhandlungsführung im Auswärtigen
Amt zu zentralisieren. Vgl. hierzu auch Daniel Koerfer, Zankapfel Europapolitik: Der Kompetenzstreit
zwischen Auswärtigem Amt und Bundeswirtschaftsministerium 1957/58, in: Politische Vierteljahresschrift
29 (1988), S. 553-568.
56 Vgl. seine Überarbeitung des Sitzungsprotokolls in: LASB StK, Kabinettsregistratur, Anlage MW
Ministerium für Finanzen, Akten Blind, Vorlage v. 6.2.56.
57 LASB AA 435, Protokoll v. 30.1.56.
58 M.E. stellt der verhandlungstaktische Aspekt einen der wichtigsten Gründe für die von Lappenküper
erwähnten Vorstöße des Auswärtigen Amtes dar, die darauf abzielten, die Kontakte zwischen deutschen
und saarländischen Stellen „auf das äußerste Maß“ einzuschränken, Lappenküper, Deutsch-französische
Beziehungen, S. 1114. Diese Linie, die im Januar gar zu einer Richtlinie der Politik des Bundeskanzlers
wurde (ebd., S. 1116), ist weniger auf Rücksichtnahmen auf französische Interessen zurückzuführen,
sondern steht wohl eher im Kontext der Bemühungen des Auswärtigen Amtes, die Federführung in den
Verhandlungen auch faktisch zu behalten und eine einigermaßen klare deutsche Verhandlungslinie
aufzubauen.
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