den Verschuldung führte. Als gut abgesicherter Erfahrungswert setzte sich dabei die
Erkenntnis fest, daß die Steuereinnahmen des Landes aufgrund seiner ungünstigen
Wirtschaftsstruktur zu gering waren, um die Ausgaben zu finanzieren, daß dagegen
die Leistungen des föderalen Finanzsystems in der Regel sogar höher als geplant
ausfielen. Dieses Verhältnis drehte sich vor allem aus konjunkturellen Gründen in der
Wirtschaftskrise um. Obwohl die Steuereinnahmen des Landes sich teilweise sogar
günstiger als veranschlagt entwickelten, konnte erstmals auch offiziell der ordentliche
Haushalt nicht gedeckt werden. Nicht nur Investitionsprojekte, sondern auch laufende
Ausgaben mußten per Kredit finanziert werden, weil die Mittel aus Bonn nicht im
eingeplanten Umfang eingingen. Vor allem aber war die Weiterführung der Schuldenaufnahme
nicht mehr möglich, weil der bundesdeutsche Kapitalmarkt die entsprechenden
Mittel nicht zur Verfügung stellen konnte. Die Haushaltspolitik des Landes
schrammte so in der Krise nur scharfan einem Kollaps der öffentlichen Finanzen
vorbei.
In den Jahren 1966/67 spitzte sich damit der doppelte Strukturwandel als regionale
Wirtschaftskrise, als Krise der Regionalpolitik, als Krise der Finanzpolitik und ganz
allgemein als Krise herkömmlicher politischer Stile zu. Dies erforderte eine grundlegende
Erneuerung der regionalen Politik, die mit der in diesen Jahren ebenfalls
vorgenommenen Neuorientierung der Regionalpolitik und des föderalen Finanzsystems
auf Bundesebene zusammenfiel. Zwar konnten die im Umfeld des Stabilitätsgesetzes
und später in der Keynesianischen Reform der Wirtschaftspolitik vorgesehenen
Instrumente im Saarland nicht verwendet werden: Erstens entsprachen sie nicht
der regionalspezifischen Problemlage und zweitens standen insbesondere die für eine
antizyklische Haushaltspolitik notwendigen finanzpolitischen Spielräume schlichtweg
nicht zur Verfügung. Auch die Umsetzung der auf nationaler Ebene vorbereiteten
Reform der Energiepolitik und insbesondere der ordnungspolitischen Grundlagen des
Subventionsmodells für den Steinkohlenbergbau war im Saarland nicht unumstritten.
Der Beitritt zur Aktionsgemeinschaft deutscher Steinkohlenreviere erfolgte mit
deutlicher Verzögerung, weil erstens die Vorleistungen des Saarbergbaus bei der
Restrukturierung als umfangreicher als die anderer Reviere angesehen wurden und
daher negative Auswirkungen der verzögerten Modernisierung vor allem im Ruhrgebiet
auf das Saarland befürchtet wurden; zweitens konnte unter haushaltstechnischer
Perspektive auf die Vorteile des im Umfeld des Generalplans erarbeiteten
Finanzierungsmodells hingewiesen werden. Die Zustimmung zum neuen Konzept
erfolgte dann erst mit einiger Verzögerung, als die früheren Planungsgrundlagen sich
als nicht mehr haltbar erwiesen, und im Rahmen einer Paketlösung zur Neuordnung
der saarländischen Finanzen.
Die Neuausrichtung der bundesrepublikanischen Regionalpolitik, die nun auch die
Förderung „alter" Industriegebiete erlaubte, und die Modernisierung des föderalen
Finanzsystems, die durch die Anerkennung finanzieller Nachteile aus dem überdurchschnittlichen
Besatz mit ertragsschwachen Sektoren die Stellung des Saarlandes im
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