beiden kann nicht nur aufgrund der speziellen rechts-, wirtschafts-, außenhandeis- und
finanzpolitischen Situation als temporärer Sonderföderalismus bezeichnet werden,
sondern auch die politische Entscheidungsfindung wich in vielen Punkten von der
ansonsten im bundesdeutschen Föderalismus üblichen Form ab. Dadurch wurden die
Mitwirkungsrechte des saarländischen Parlamentes beschnitten, was oppositionelles
Verhalten sehr erschwerte.
Als mit der Stagnationskrise der Saarwirtschaft auch die Eingliederung als Projektionsfläche
der Hoffnung auf Prosperität in die Kritik geriet, löste die konzeptionelle
Debatte über die angemessene Methode der Landespolitik diesen Konsens ab. Die
Regierungskoalition aus CDU und DPS geriet stark unter Druck, nicht nur von Seiten
der strenger als bisher auf Opposition ausgerichteten SPD, sondern auch durch
Kritiker aus den eigenen Reihen. Einen wichtigen Wendepunkt stellte dabei die
Tarifauseinandersetzung im Bergbau im Jahr 1962 dar, die zu einer als politischer
Streik interpretierten Auseinandersetzung eskalierte. Der Landesregierung gelang es,
eine Einigung der Tarifpartner auf dem Weg der Schlichtung herbeizuführen; die
geschickte Inszenierung der Rolle des Ministerpräsidenten drängte die SPD-Opposition
in die Defensive, die diesen Konflikt eigentlich als Höhepunkt der von ihr
angestrebten Grundsatzdiskussion hatte nutzen wollen. Die Saarbergwerke dagegen
legten mit dem „Generalplan“ eine mittelfristige Unternehmensstrategie vor, die nach
dem durch die wachsenden Substitutionsprozesse im Energiemarkt ausgelösten
Übergang der Rentabilitätskrise des Bergbaus hin zur Absatzkrise durch eine grundlegende
Diversifizierung und Modernisierung die Zukunft des Unternehmens sichern
sollte. In den hektischen Wochen des Streiks übernahm die Landesregierung dieses
Vorhaben schrittweise als regionalpolitische Entwicklungskonzeption. Dies konnte
als sachgerechte Umsetzung der von der SPD geforderten Einführung planerischer
Elemente in die Regierungspolitik dargestellt werden, brachte eine angesichts der
strukturellen Veränderungen der Saarwirtschaft notwendig erscheinende Anpassung
und Ergänzung wirtschaftspolitischer Instrumente und erlaubte zudem eine elegante
Umgehung der drückenden Finanzierungsprobleme. Da Land und Bund gemeinsam
als Anteilseigner der Saarbergwerke in der Pflicht standen, die untemehmenspolitische
Konzeption zu unterstützen, bedeutete die Übernahme wichtiger Ziele dieser
Konzeption in die Landespolitik de facto eine so im föderalen System nicht vorgesehene
Kofinanzierung regionalpolitischer Maßnahmen durch Bund und Land - und
zwar im Verhältnis 3:1.
Und auch in der Kanalfrage konnte eine scheinbar salomonische Lösung erarbeitet
werden: Mit den Als-ob-Tarifen wurde ein System von Transportkostensubventionen
für den Eisenbahnverkehr vorgelegt, das einerseits Begünstigungen enthielt, um die
Standortnachteile der Stahlindustrie bei Bezug und Absatz von Rohstoffen und
Produkten in nennenswertem Umfang zu kompensieren, das andererseits aber auch
ausreichend differenziert gestaltet werden konnte, um unerwünschte Nebeneffekte
wie z.B. eine Verschlechterung der Wettbewerbslage der Saarkohle gegenüber bil¬402