Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

beiden  kann  nicht  nur  aufgrund  der  speziellen  rechts-,  wirtschafts-,  außenhandeis-  und
finanzpolitischen  Situation  als  temporärer  Sonderföderalismus  bezeichnet  werden,
sondern  auch  die  politische  Entscheidungsfindung  wich  in  vielen  Punkten  von  der
ansonsten  im  bundesdeutschen  Föderalismus  üblichen  Form  ab.  Dadurch  wurden  die
Mitwirkungsrechte  des  saarländischen  Parlamentes  beschnitten,  was  oppositionelles
Verhalten  sehr  erschwerte.
Als  mit  der  Stagnationskrise  der  Saarwirtschaft  auch  die  Eingliederung  als  Projektionsfläche
  der  Hoffnung  auf  Prosperität  in  die  Kritik  geriet,  löste  die  konzeptionelle
Debatte  über  die  angemessene  Methode  der  Landespolitik  diesen  Konsens  ab.  Die
Regierungskoalition  aus  CDU  und  DPS  geriet  stark  unter  Druck,  nicht  nur  von  Seiten
der  strenger  als  bisher  auf  Opposition  ausgerichteten  SPD,  sondern  auch  durch
Kritiker  aus  den  eigenen  Reihen.  Einen  wichtigen  Wendepunkt  stellte  dabei  die
Tarifauseinandersetzung  im  Bergbau  im  Jahr  1962  dar,  die  zu  einer  als  politischer
Streik  interpretierten  Auseinandersetzung  eskalierte.  Der  Landesregierung  gelang  es,
eine  Einigung  der  Tarifpartner  auf  dem  Weg  der  Schlichtung  herbeizuführen;  die
geschickte  Inszenierung  der  Rolle  des  Ministerpräsidenten  drängte  die  SPD-Opposition
  in  die  Defensive,  die  diesen  Konflikt  eigentlich  als  Höhepunkt  der  von  ihr
angestrebten  Grundsatzdiskussion  hatte  nutzen  wollen.  Die  Saarbergwerke  dagegen
legten  mit  dem  „Generalplan“  eine  mittelfristige  Unternehmensstrategie  vor,  die  nach
dem  durch  die  wachsenden  Substitutionsprozesse  im  Energiemarkt  ausgelösten
Übergang  der  Rentabilitätskrise  des  Bergbaus  hin  zur  Absatzkrise  durch  eine  grundlegende
  Diversifizierung  und  Modernisierung  die  Zukunft  des  Unternehmens  sichern
sollte.  In  den  hektischen  Wochen  des  Streiks  übernahm  die  Landesregierung  dieses
Vorhaben  schrittweise  als  regionalpolitische  Entwicklungskonzeption.  Dies  konnte
als  sachgerechte  Umsetzung  der  von  der  SPD  geforderten  Einführung  planerischer
Elemente  in  die  Regierungspolitik  dargestellt  werden,  brachte  eine  angesichts  der
strukturellen  Veränderungen  der  Saarwirtschaft  notwendig  erscheinende  Anpassung
und  Ergänzung  wirtschaftspolitischer  Instrumente  und  erlaubte  zudem  eine  elegante
Umgehung  der  drückenden  Finanzierungsprobleme.  Da  Land  und  Bund  gemeinsam
als  Anteilseigner  der  Saarbergwerke  in  der  Pflicht  standen,  die  untemehmenspolitische
  Konzeption  zu  unterstützen,  bedeutete  die  Übernahme  wichtiger  Ziele  dieser
Konzeption  in  die  Landespolitik  de  facto  eine  so  im  föderalen  System  nicht  vorgesehene
  Kofinanzierung  regionalpolitischer  Maßnahmen  durch  Bund  und  Land  -  und
zwar  im  Verhältnis  3:1.
Und  auch  in  der  Kanalfrage  konnte  eine  scheinbar  salomonische  Lösung  erarbeitet
werden:  Mit  den  Als-ob-Tarifen  wurde  ein  System  von  Transportkostensubventionen
für  den  Eisenbahnverkehr  vorgelegt,  das  einerseits  Begünstigungen  enthielt,  um  die
Standortnachteile  der  Stahlindustrie  bei  Bezug  und  Absatz  von  Rohstoffen  und
Produkten  in  nennenswertem  Umfang  zu  kompensieren,  das  andererseits  aber  auch
ausreichend  differenziert  gestaltet  werden  konnte,  um  unerwünschte  Nebeneffekte
wie  z.B.  eine  Verschlechterung  der  Wettbewerbslage  der  Saarkohle  gegenüber  bil¬402


            
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