verankerten und politisch verantwortlichen Kraft in den Verhandlungen,* 26 aber auch
die vertraglich vereinbarten Verhandlungsergebnisse unter dieser Perspektive Beachtung
finden. Zu klären ist damit, inwieweit die Verhandlungen als diplomatischer
Prozeß der Komplexität und dem Umfang der zu lösenden Probleme gerecht werden
konnten.
1.1.2 Der konfliktträchtige Beginn in Saarbrücken
Schon vor dem Referendum hatte sich das Dreiecksverhältnis zwischen teilautonomer
Saar-Regierung, Pariser Zentrale und deren Saarbrücker Vertretung nur selten entspannt
oder unverkrampft entwickelt. Auch nach dem 23. Oktober setzte sich dies
fort: Einen ersten Anlaß dazu bot das Ansinnen der mission diplomatique, wie jedes
Jahr am 11. November eine Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus
auf der Neuen Bremm durchzuführen.2 Das saarländische Kabinett empfahl,
diese Veranstaltung vom Karnevalsbeginn - und damit von Armistice - wegzuverlegen
und sie statt dessen am Totensonntag, dem 20. November 1956, durchzuführen.
Dieser Termin sei vorzuziehen, so wurde argumentiert, weil er „den Gefühlen der
saarländischen Bevölkerung mehr entsprechen würde“.2S
Einen weiteren Anlaß für „Mißverständnisse“ bot ein Notenwechsel zwischen der
saarländischen und der französischen Regierung.21 *' Am 4. November 1955 äußerte
letztere Kritik an „gewissen Maßnahmen“ der Saar-Regierung, die sich gegen Personen
richteten und denen weitergehende politische Bedeutung zugewiesen wurde.'"
Die Schärfe dieses Konflikts zeigte sich unter anderem auch darin, daß der französische
Botschafter de Carbonnei nicht befugt war, bei der Übergabe der Note weitergehende
Erklärungen abzugeben.31 Die Reaktion des Kabinetts auf diese Vorgänge
2h Eine zentrale Funktion zur Koordinierung der diplomatischen Aktivitäten übernahm anfangs das Amt für
Auswärtige und Europäische Angelegenheiten. Zur Behördengeschichte des „Auswärtigen Amtes“ siehe:
Michael Sander, Die auswärtigen Behörden des Saarlandes 1952 bis 1956, in: Wolfgang Haubrichs,
Wolfgang Läufer u. Reinhard Schneider (Hgg.), Zwischen Saar und Mosel. Festschrift für Hans-Walter
Herrmann zum 65. Geburtstag, Saarbrücken 1995 (= Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische
Landesgeschichte und Volksforschung 24), S. 457-471. Nach der Abberufung von Emil Straus aus
der saarländischen Vertretung in Paris konnte dessen Leiter, Gotthard Lorscheider, diese ursprünglich
wohl vorgesehene Funktion ausüben, bis im Zuge der Eingliederung des Saarlandes nach Deutschland die
diplomatische Selbständigkeit des Landes ihr Ende fand.
2 Zur Geschichte des Lagers vgl. Elisabeth Thalhofer, Neue Bremm - Terrorstätte der Gestapo. Ein
Erweitertes Polizeigefangnis und seine Täter 1943-1944, St. Ingbert 2002. Den Umgang mit der Geschichte
des Lagers in der Nachkriegszeit untersucht Elisabeth Do Lam, Die Erinnerung an das Saarbrücker
Lager Neue Bremm in den Medien nach 1946, (Staatsarb.) Saarbrücken 2000.
2S StK 1712, Kabinettsprotokoll v. 2.1 1.55.
2M LASB, AA 454, Note der frz. Regierung an die Regierung des Saarlandes v. 4.11.55.
1 Genannt wurde insbesondere der Fall des Rundfunkdirektors Görgen; womöglich stellte diese Note aber
auch eine Anspielung auf die Abberufung von Emil Straus aus der Gesandtschaft des Saarlandes in Paris
dar. Dessen Abberufung erfolgte am 3.11.55 mit Wirkung zum 12,11.55. Mit der Wahrung der Geschäfte
wmrde Legationsrat Dr. Etzler beauftragt. LASB, StK 1712. Kabinettsprotokoll v. 3.11.55. Zu sonstigen
personalpolitischen Maßnahmen der Übergangsregierung: Craddock, Saar-Problem, S. 458.
31 Zu diesem frühen Konflikt siehe: Lappenküper, Deutsch-französische Beziehungen, S. 1102. Die
Einschätzung Lappenküpers: „Zunächst sah sich Frankreich aber weniger ökonomischen, denn politischen
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